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Jahresgebühr gekippt: Was das BGH-Urteil für Riester-Bausparer bedeutet

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bausparkassen für die Führung von Riester-Bausparverträgen kein pauschales Jahresentgelt verlangen dürfen. Für viele Verträge stellt sich damit die Frage der Rückforderung – und die Branche muss ihre Preismodelle überdenken.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit