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Wenn die Kosten die Rendite auffressen: Warum die BaFin bei Lebensversicherungen genauer hinschaut

Ein Finanzvermittler rät Kundinnen und Kunden, ihre Policen prüfen zu lassen. Dahinter steht eine Aufsicht, die seit Jahren an den Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen zerrt – und die Frage, ab wann sich so ein Vertrag überhaupt lohnt.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Wer heute eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, kauft nicht nur eine Altersvorsorge, sondern auch ein Kostenpaket. Genau dieses Paket steht seit einiger Zeit im Fokus der Finanzaufsicht BaFin – und ein Vermittler aus Frankfurt nimmt die jüngsten Untersuchungen zum Anlass, Kundinnen und Kunden zu einer Analyse ihrer Verträge zu raten. Der werbliche Aufhänger führt zu einem Thema, das Millionen Haushalte betrifft, aber selten verständlich erklärt wird: Wie viel von der eingezahlten Prämie am Ende tatsächlich für die Vorsorge arbeitet.

Effektivkosten – die entscheidende Kennzahl

Zentral ist der Begriff der Effektivkosten. Er beschreibt, um wie viele Prozentpunkte die jährliche Rendite eines Vertrags durch sämtliche Kosten geschmälert wird – von Abschluss- und Vertriebskosten über Verwaltung bis zu den Gebühren der zugrunde liegenden Fonds. Ein Vertrag, der vor Kosten vier Prozent erwirtschaftet, aber zwei Prozentpunkte Effektivkosten trägt, bringt dem Sparer real nur zwei Prozent. Über Laufzeiten von 30 Jahren summiert sich dieser Unterschied zu erheblichen Beträgen.

Nach Untersuchungen der BaFin sind die Effektivkosten seit 2021 spürbar gesunken – auch, weil viele Versicherer inzwischen stärker auf günstigere Anlageformen wie Indexfonds setzen. Im teuersten Marktviertel fielen die Kosten bei fondsgebundenen Produkten mit typischer 30-jähriger Laufzeit um mehr als 0,4 Prozentpunkte auf rund 1,9 Prozent. In einzelnen Fällen aber lagen sie weiterhin bei über vier Prozent. Erst jenseits dieser Schwelle, so die Behörde, kämen die erzielten Erträge überhaupt noch sinnvoll beim Kunden an – ein angemessener Kundennutzen sei dann fraglich.

Von der Zahlenkontrolle zur Wohlverhaltensaufsicht

Die BaFin belässt es nicht bei der Beobachtung. Sie hat ihre sogenannte Wohlverhaltensaufsicht über kapitalbildende Lebensversicherungen deutlich ausgeweitet und stellt höhere Anforderungen an den Nutzen der Produkte. Stärker in den Blick geraten dabei Kosten, Renditen, Stornoquoten und die Frage, ob ein Produkt für die Zielgruppe, an die es verkauft wird, überhaupt geeignet ist. Bereits in einem Merkblatt hatte die Aufsicht die Versicherer aufgefordert, auch den Kundennutzen bei einer vorzeitigen Vertragskündigung zu berücksichtigen – ein wunder Punkt, weil gerade in den ersten Jahren die Abschlusskosten schwer wiegen.

Für die Branche ist das ein Kulturwandel: Nicht mehr allein die Rechtmäßigkeit einzelner Klauseln zählt, sondern ob ein Produkt seinen Zweck fair erfüllt. Verbraucherschützer begrüßen die Richtung, mahnen aber, dass Durchschnittswerte wenig über den einzelnen Vertrag aussagen.

Was das für Bestandskunden bedeutet

Genau hier liegt der Kern der Vermittler-Empfehlung, die Verträge prüfen zu lassen – eine Anregung, die man laut Unternehmensangaben ernst nehmen soll, die aber auch im Eigeninteresse der Branche liegt. Nüchtern betrachtet gilt: Wer einen alten Vertrag hat, sollte die ausgewiesenen Effektivkosten und die garantierten Leistungen kennen, bevor er über Fortführung, Beitragsfreistellung oder Kündigung nachdenkt. Eine Kündigung kann teuer sein, weil Abschlusskosten bereits verrechnet wurden; ein Wechsel bedeutet oft neue Abschlusskosten. Pauschale Antworten gibt es nicht – die Rechnung hängt von Restlaufzeit, Garantiezins und persönlicher Situation ab.

Unstrittig ist nur, dass die Kostentransparenz zunimmt. Seit Jahren müssen Effektivkosten ausgewiesen werden; die verschärfte Aufsicht dürfte den Druck auf teure Produkte weiter erhöhen. Für Sparerinnen und Sparer ist das eine gute Nachricht – vorausgesetzt, sie schauen genau hin.


Redaktionelle Einordnung auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen der BaFin. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.