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Bloß nicht kündigen? Was die Riester-Reform für Millionen Sparer bedeutet

Ab 2027 löst ein neues, staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot die klassische Riester-Rente ab. Finanzdienstleister warben zuletzt davor, bestehende Verträge vorschnell zu wechseln – und rühren damit an eine Frage, die viele Sparer bald beschäftigen dürfte.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Ein neues Kapitel für die geförderte Vorsorge

Die private Altersvorsorge in Deutschland steht vor ihrem größten Umbau seit der Einführung der Riester-Rente. Der Bundesrat hat Anfang Mai 2026 dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge zugestimmt. Kern der Neuregelung: Ab 2027 lassen sich keine neuen Verträge mehr nach dem alten Riester-Modell abschließen. An seine Stelle tritt ein reformiertes System, in dessen Mittelpunkt ein sogenanntes Altersvorsorgedepot steht.

Der Begriff beschreibt eine Form der geförderten Vorsorge, die es in dieser Ausprägung bisher nicht gab: Erstmals werden auch Verträge ohne vollständige Beitragsgarantie staatlich gefördert. Bei der klassischen Riester-Rente mussten Anbieter garantieren, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Genau diese Garantie galt in der langen Niedrigzinsphase als teuer und renditebremsend, weil sie Anbieter zwang, überwiegend in sichere, aber wenig ertragreiche Anlagen zu investieren.

Mehr Renditechance, mehr Wahlfreiheit

Das neue Modell setzt an dieser Stelle an. Ohne die strenge Garantiepflicht kann ein größerer Teil des Geldes etwa in Aktienfonds fließen – mit der Aussicht auf höhere Erträge, aber auch mit dem Risiko zwischenzeitlicher Verluste. Hinzu kommt mehr Flexibilität bei der Auszahlung: Sparerinnen und Sparer sollen künftig zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan wählen können, statt zwingend eine Verrentung akzeptieren zu müssen.

Gefördert wird die neue Vorsorge weiterhin über Zulagen. Vorgesehen sind unter anderem eine Grund- und eine Kinderzulage sowie ein einmaliger Bonus von 200 Euro für Berufseinsteiger, die vor dem 25. Lebensjahr ein Depot eröffnen. Die genaue Höhe der Förderung hängt von den eingezahlten Beträgen und der persönlichen Situation ab – ein Punkt, den man im Einzelfall genau nachrechnen sollte.

Bestandsschutz – und die Werbung, die daran andockt

Für die rund 16 Millionen bestehenden Riester-Verträge gilt zunächst Entwarnung: Sie werden weder automatisch gekündigt noch umgewandelt. Wer will, kann seinen Altvertrag über 2027 hinaus weiter besparen. Neue Riester-Verträge nach altem Muster sind dann allerdings nicht mehr möglich.

Genau in diese Gemengelage stoßen derzeit Finanzdienstleister mit Beratungsangeboten. Ein Anbieter warnte zuletzt ausdrücklich davor, bestehende Riester-Verträge vorschnell zu kündigen oder zu wechseln – ob sich ein Umstieg lohne, hänge laut Unternehmensangaben stark von den individuellen Vertragsbedingungen ab. So sehr eine solche Warnung im Eigeninteresse eines Vermittlers liegen mag, so wenig ist sie in der Sache aus der Luft gegriffen: Wer einen laufenden Vertrag auflöst, verliert unter Umständen bereits gezahlte Abschlusskosten, gibt garantierte Konditionen auf und beginnt bei einem neuen Produkt oft von vorn.

Worauf es jetzt ankommt

Eine pauschale Antwort auf die Frage „wechseln oder bleiben?“ gibt es nicht. Für den einen kann ein renditeorientiertes Depot mit langem Anlagehorizont attraktiv sein, für den anderen wiegt die verlorene Garantie eines Altvertrags schwerer. Entscheidend sind Faktoren wie das Alter, die verbleibende Ansparzeit, die Kostenstruktur beider Produkte und die eigene Bereitschaft, Schwankungen an den Kapitalmärkten auszuhalten. Wer unsicher ist, sollte sich die konkreten Zahlen des eigenen Vertrags vorlegen lassen, bevor er auf allgemeine Reformbegeisterung reagiert.

Klar ist vor allem eines: Die Reform beendet nicht die Debatte über die private Altersvorsorge, sie verlagert sie nur. Aus der Frage, ob sich Riester überhaupt lohnt, wird die Frage, wie viel Sicherheit man sich künftig leisten will – und was man dafür an Rendite aufgibt.


Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung eines aktuellen Reformvorhabens und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Für Entscheidungen über einzelne Verträge sollten Betroffene fachkundigen Rat einholen.