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Die Abfindung, die kleiner ausfällt als gedacht: Warum der Steuerbescheid jetzt später kommt

Eine hohe Abfindung wirkt auf dem Papier wie ein Polster – doch ein erheblicher Teil wandert ans Finanzamt, und seit 2025 spüren Betroffene das oft erst spät. Eine stille Änderung im Steuerrecht verschiebt die Entlastung ins nächste Jahr und sorgt gerade bei Führungskräften für böse Überraschungen.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Der Anruf kommt oft überraschend, das Angebot klingt zunächst versöhnlich: Wer eine Führungsposition räumen soll, bekommt nicht selten eine Abfindung von mehreren zehn- oder gar hunderttausend Euro geboten. Sie soll den Übergang abfedern, bis die nächste Stelle gefunden ist. Doch die runde Summe auf dem Vertrag ist nicht die Summe, die auf dem Konto bleibt – und genau diese Lücke unterschätzen viele Betroffene.

Der Trugschluss von der runden Summe

Eine Abfindung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Weil sie geballt in einem einzigen Jahr zufließt, treibt sie das zu versteuernde Einkommen nach oben und damit in der Regel in die höchsten Tarifzonen. Ein spürbarer Teil der Summe geht so an das Finanzamt. Wer die Brutto-Abfindung gedanklich schon als Rücklage für zwei Jahre verplant, rechnet leicht mit einem Betrag, den es netto nie gab. Hinzu kommt: Anders als beim laufenden Gehalt fließen auf eine echte Abfindung zwar keine Sozialversicherungsbeiträge – die steuerliche Belastung aber bleibt.

Zur Abmilderung gibt es seit langem die sogenannte Fünftelregelung. Vereinfacht gesagt wird die Steuer so berechnet, als verteile sich die Abfindung auf fünf Jahre; die außergewöhnliche Spitze wird dadurch geglättet. Die Tarifermäßigung für solche „außerordentlichen Einkünfte" ist im Einkommensteuergesetz (§ 34 EStG) geregelt und besteht dem Grunde nach weiter. Geändert hat sich aber, wann sie greift.

Was sich 2025 verschoben hat

Bis Ende 2024 durften Arbeitgeber die Fünftelregelung bereits bei der Auszahlung im Lohnsteuerabzug berücksichtigen – die Erleichterung war also sofort spürbar. Seit dem 1. Januar 2025 ist das nicht mehr vorgesehen. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer auf die Abfindung nun zunächst nach dem allgemeinen Tarif ab. Die Entlastung durch die Fünftelregelung gibt es erst später – wenn das Finanzamt die Einkommensteuererklärung des Folgejahres bearbeitet. Für Beschäftigte heißt das: Erst wird zu viel einbehalten, die Rückerstattung kommt mit spürbarer Verzögerung.

Der Grund für die Umstellung liegt nicht bei den Arbeitnehmern, sondern bei den Arbeitgebern: Ihnen sollen Verwaltungsaufwand und Haftungsrisiken bei der komplizierten Berechnung erspart werden. Wichtig ist die praktische Folge – die Vergünstigung ist nicht abgeschafft, sie muss aber aktiv über die Steuererklärung geltend gemacht werden und wirkt erst dort. Wer keine Erklärung abgibt, verschenkt sie.

Warum gerade der Neustart heikel ist

Die eigentliche Falle ist weniger die Steuer selbst als die Planung um sie herum. Nach einer Trennung von einer gut dotierten Position folgt oft eine Phase ohne festes Einkommen, in der die Abfindung den Lebensstandard tragen soll. Wird der Nettobetrag zu hoch angesetzt und die verzögerte Steuerlogik ausgeblendet, gerät die Rechnung ins Wanken – ausgerechnet dann, wenn finanzielle Stabilität am wichtigsten wäre. Fachleute raten deshalb, früh die realistische Netto-Belastung zu ermitteln und Zeitpunkt sowie Modalitäten der Auszahlung nicht dem Zufall zu überlassen; ob etwa eine Zahlung im Folgejahr steuerlich günstiger liegt, hängt vom Einzelfall ab.

Über das Finanzielle hinaus beschreiben Beratungen einen zweiten Effekt: Der plötzliche Wegfall von Struktur, Aufgabe und Status trifft manche härter als der Einkommensverlust. Die Abfindung verschafft Zeit – aber sie ersetzt weder eine Anschlussperspektive noch die nüchterne Kalkulation, wie lange das Polster wirklich reicht.


Dieser Beitrag ist eine allgemeine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für die eigene Situation sollten Betroffene fachkundigen Rat einholen.