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Nutztier und Wildtier zugleich: Warum die Honigbiene auf der Roten Liste steht

Die Honigbiene gilt als das bestbetreute Insekt Europas – Millionen Völker stehen in Imkereien. Ausgerechnet sie wird in der EU nun als stark gefährdet geführt. Der scheinbare Widerspruch löst sich auf, wenn man zwischen dem gehaltenen Volk und der freilebenden Population unterscheidet.

Von Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Wer in Deutschland über bedrohte Bestäuber spricht, meint fast immer die Wildbienen: rund 600 Arten, viele davon selten, einzeln lebend, ohne Honigertrag. Die Honigbiene gilt dagegen als Musterfall gelungener Bestandspflege – ein Nutztier, das von Imkerinnen und Imkern gefüttert, behandelt und überwintert wird. Genau diese Art wird für das Gebiet der Europäischen Union inzwischen dennoch als „stark gefährdet" geführt. Der Widerspruch ist keiner, sobald man genauer hinsieht, welche Tiere gemeint sind.

Ein Sechstel lebt ohne Beute

Neben den bewirtschafteten Völkern existieren in Europa freilebende Populationen der Westlichen Honigbiene. Sie nisten in Baumhöhlen, Felsspalten oder Mauerwerk und erhalten sich ohne menschliches Zutun. Nach Angaben von Forschenden der Universität Hohenheim und des schweizerischen Kompetenzzentrums Agroscope machen sie etwa ein Sechstel der europäischen Honigbienen aus. In internationalen Kooperationen wurden mehr als 1.600 solcher Nistplätze in 15 Ländern dokumentiert – trotzdem sei über Verbreitung, Bestandsgröße und Entwicklung dieser Tiere vergleichsweise wenig bekannt.

Die entscheidende Frage lautete deshalb: Können sich diese Völker aus eigener Kraft halten? Die Arbeitsgruppe wertete Überlebensdaten von überwachten Nistplätzen aus und modellierte, wie sich die Bestände entwickeln würden, wenn keine Schwärme aus Imkereien zuwandern. Das Ergebnis: ein Rückgang von im Schnitt rund 56 Prozent binnen zehn Jahren. Viele Populationen sind demnach auf ständigen Nachschub aus der Bienenhaltung angewiesen.

Was die Rote Liste tatsächlich bewertet

Auf dieser Grundlage stuft die Weltnaturschutzunion IUCN die wildlebende Honigbiene für die EU als „endangered" ein. Der Maßstab dafür ist ein formales Kriterium: Als wild gilt eine Population freilebender Tiere dann, wenn sie über mindestens zehn Jahre ohne menschliches Zutun nicht ausstirbt. Bewertet wird also nicht die Art insgesamt – die durch die Imkerei gesichert ist –, sondern ihre Fähigkeit, in freier Wildbahn zu bestehen. Für Gesamteuropa jenseits der EU reicht die Datenlage bislang nicht aus; dort läuft die Art unter „Daten unzureichend".

Die Ursachen des Rückgangs sind die üblichen Verdächtigen der Biodiversitätsdebatte, hier aber in besonderer Kombination: der Verlust alter Bäume mit natürlichen Höhlen, ein schrumpfendes Nahrungsangebot in ausgeräumten Landschaften, Krankheitserreger und die eingeschleppte Varroa-Milbe sowie Belastungen durch Pflanzenschutzmittel. Bewirtschaftete Völker sind davon deutlich weniger betroffen: Sie bekommen eine Beute gestellt und werden bei Trachtlücken zugefüttert.

Warum die Unterscheidung nicht ganz sauber ist

Bemerkenswert ist, dass die Fachleute selbst die Trennlinie relativieren. Eine klare biologische Grenze zwischen wilden und gemanagten Honigbienen sei nach aktuellem Kenntnisstand nicht haltbar, heißt es aus Hohenheim. Königinnen aus Imkereien paaren sich auf ihren Hochzeitsflügen mit Drohnen wilder Völker; umgekehrt zieht ein Schwarm aus der Beute in eine Spechthöhle und wird damit wieder Teil der freilebenden Gruppe. Die Rote Liste zieht hier eine Linie, die im Freiland durchlässig ist – ein methodisch begründeter Schnitt, kein biologischer.

Das Interesse an den Wildvölkern ist deshalb weniger romantisch als praktisch. Sie gelten als Reservoir genetischer Vielfalt, unter anderem für selten gewordene Unterarten wie die Dunkle Europäische Honigbiene. Aus Amerika sind zudem freilebende Populationen bekannt, die ohne chemische Behandlung mit der Varroa-Milbe zurechtkommen – ein Selektionsdruck, den es in der Imkerei so nicht gibt. Ob sich daraus praktisch nutzbare Eigenschaften für die europäische Bienenhaltung ableiten lassen, ist offen; als Argument für den Erhalt taucht der Gedanke aber regelmäßig auf.

Die Forderung der Beteiligten ist entsprechend nüchtern: wildlebende Honigbienen ausdrücklich als Teil der Biodiversität anerkennen, systematisch überwachen und ihre Lebensräume erhalten – alte Bäume mit Höhlen, blütenreiche Strukturen, lichte Waldränder. Solche Maßnahmen nützen nicht nur der Honigbiene. Von den Nestern hängen weitere Arten ab, von der Bienenlaus bis zu spezialisierten Kleinschmetterlingen. Ein stabiler Wildbestand, so das Argument, ist damit weniger ein Ziel für sich als ein Indikator dafür, wie es um einen Lebensraum insgesamt bestellt ist.


Redaktionelle Einordnung auf Basis öffentlich zugänglicher Forschungsmitteilungen und der Kriterien der IUCN-Roten Liste. Die referierten Bestandsschätzungen beruhen auf Modellrechnungen und sind mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet.