Zehn Jahre für die Datenkeller: Warum die Forschungsdateninfrastruktur zur Daueraufgabe erklärt wurde
Bund und Länder haben die Förderung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur bis Ende 2038 verlängert – mit rund 98,7 Millionen Euro jährlich ab 2029. Der Beschluss ist unspektakulär und trotzdem bemerkenswert: Er stuft etwas, das lange als Projekt galt, zur dauerhaften Infrastruktur hoch.
Wissenschaftspolitische Beschlüsse haben selten Nachrichtenwert. Dieser hat einen, weil er eine Frage beantwortet, die seit Jahren offen war: Sind Forschungsdaten ein Projektergebnis, das man am Ende der Laufzeit archiviert – oder eine Infrastruktur, die dauerhaft betrieben werden muss wie ein Rechenzentrum oder eine Bibliothek?
Was die NFDI überhaupt ist
Die Nationale Forschungsdateninfrastruktur, kurz NFDI, wurde 2019 auf den Weg gebracht. Sie ist kein Gebäude und keine zentrale Datenbank, sondern ein dezentrales Netz aus derzeit 26 fachlichen Konsortien plus einem Verbund für gemeinsame Basisdienste. Jedes Konsortium deckt ein Feld ab – von den Geistes- und Sozialwissenschaften über die Lebenswissenschaften bis zu Physik, Mathematik und Informatik – und entwickelt für dieses Feld Standards, Repositorien und Werkzeuge.
Der Grund dafür ist banal und folgenreich zugleich. Messdaten, Simulationsläufe, Erhebungen und Korpora entstehen heute in jedem Projekt in großem Umfang. Wenn niemand festlegt, in welchem Format sie abgelegt, wie sie beschrieben und wo sie auffindbar gemacht werden, sind sie nach Projektende praktisch verloren – nicht gelöscht, aber unbrauchbar, weil niemand mehr weiß, was die Spalten bedeuten. Fachleute sprechen von den FAIR-Prinzipien: auffindbar, zugänglich, interoperabel, wiederverwendbar.
Der Beschluss und die Zahlen
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern hat die zugrundeliegende Vereinbarung nun um zehn Jahre bis Ende 2038 verlängert. Für den Zeitraum 2029 bis 2038 sind laut Mitteilung jährlich rund 98,7 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich wurde die Weiterförderung von zehn Konsortien der zweiten Förderrunde beschlossen: Von Oktober 2026 bis zunächst Ende 2028 stehen dafür rund 71 Millionen Euro bereit.
Im Vergleich zu anderen Posten der Forschungsförderung sind das überschaubare Summen. Bemerkenswert ist die Laufzeit. Ein Zehnjahreshorizont erlaubt Personalplanung jenseits befristeter Projektstellen – und genau daran scheitern Dateninfrastrukturen üblicherweise. Wer Metadatenschemata pflegt, Schnittstellen betreut und Nutzende schult, betreibt eine Daueraufgabe. Auf Zweijahresverträgen lässt sich das kaum organisieren.
Was damit noch nicht gelöst ist
Die Finanzierungsfrage ist die eine Seite. Die andere ist die Beteiligung. Ein Konsortium kann exzellente Werkzeuge bauen – ob Forschende sie nutzen, hängt daran, ob Datenmanagement im Wissenschaftsbetrieb honoriert wird. Reputation entsteht bislang über Publikationen, nicht über gut dokumentierte Datensätze. Solange das so bleibt, konkurriert die Sorgfalt beim Ablegen von Daten mit der nächsten Veröffentlichung, und der Ausgang dieser Konkurrenz ist absehbar.
Hinzu kommt die Frage der Abgrenzung. 26 Konsortien bedeuten 26 fachliche Kulturen mit eigenen Formaten und Vokabularen. Zwischen einem Materialwissenschaftskonsortium und einem sozialwissenschaftlichen liegen nicht nur andere Dateitypen, sondern andere Vorstellungen davon, was ein Datensatz überhaupt ist. Der Verbund für Basisdienste soll hier vermitteln; wie weit fachübergreifende Interoperabilität tatsächlich reicht, wird sich erst über Jahre zeigen.
Ein dritter Punkt betrifft die Schnittstelle nach außen. Öffentlich finanzierte Forschungsdaten sind zunehmend auch für Unternehmen interessant, besonders dort, wo Modelle mit großen, sauber annotierten Beständen trainiert werden. Welche Daten unter welchen Bedingungen weitergegeben werden, ist in vielen Fächern nicht abschließend geklärt – bei personenbezogenen Beständen ohnehin nicht.
Der Beschluss löst diese Fragen nicht. Er schafft aber den Zeitraum, in dem sie überhaupt bearbeitet werden können. Für eine Infrastruktur, deren Nutzen sich erst zeigt, wenn jemand in fünfzehn Jahren einen alten Datensatz wieder öffnet, ist das keine kleine Sache.
Redaktionelle Einordnung eines wissenschaftspolitischen Vorgangs auf Grundlage öffentlich zugänglicher Angaben von DFG, NFDI und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz.