Die Rechnung kommt nach 2030: Wie aus verfehlten Klimazielen ein Haushaltsposten wird
Verfehlt ein EU-Staat seine Vorgaben in der Lastenteilungsverordnung, folgt darauf keine Strafe im klassischen Sinn, sondern ein Einkauf: Er muss Emissionszuweisungen von Mitgliedstaaten übernehmen, die besser dastehen. Die deutsche Lücke ist in den aktuellen Projektionen erheblich – über den Preis lässt sich derzeit nur spekulieren.
In der öffentlichen Debatte über Klimaziele geht es meist um Tonnen, Sektoren und Jahreszahlen. Der Teil, der am Ende im Bundeshaushalt landet, bleibt dagegen unauffällig – weil er weder Steuer noch Strafe heißt, sondern schlicht ein Kaufvorgang zwischen Mitgliedstaaten ist. Anlass, sich diesen Mechanismus anzusehen, geben die jüngsten Projektionsdaten des Umweltbundesamts und die Zahlen, die aus ihnen abgeleitet werden.
Was die Lastenteilungsverordnung regelt
Neben dem europäischen Emissionshandel, der Energiewirtschaft und Industrie erfasst, existiert ein zweiter Regelungsstrang: die Lastenteilungsverordnung, häufig nach ihrem englischen Namen als Effort Sharing Regulation oder kurz ESR bezeichnet. Sie deckt jene Bereiche ab, die nicht im klassischen Emissionshandel liegen – vor allem Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall. Für jeden Mitgliedstaat legt sie ein verbindliches nationales Minderungsziel bis 2030 fest, gemessen am Basisjahr 2005. Für Deutschland beträgt dieses Ziel 50 Prozent, einer der höchsten Werte in der EU – begründet mit der vergleichsweise hohen Wirtschaftsleistung pro Kopf.
Anders als beim Emissionshandel gibt es hier keinen Markt, auf dem Unternehmen Zertifikate handeln. Verpflichtet ist der Staat selbst. Jedes Jahr wird ihm ein Budget zugeteilt; überschreitet er es, muss die Differenz ausgeglichen werden. Die Verordnung sieht dafür mehrere Wege vor: das Vorziehen künftiger Budgets, das Anrechnen von Kohlenstoffbindung in Wäldern und Böden in begrenztem Umfang – und, wenn das nicht reicht, den Erwerb von Zuweisungen anderer Mitgliedstaaten, die ihr eigenes Ziel übererfüllt haben.
Die Lücke in den Projektionen
Wie groß der Ausgleichsbedarf ausfällt, hängt an den Emissionsprognosen. Die aktuellen Treibhausgas-Projektionen des Umweltbundesamts weisen für Deutschland eine kumulierte Überschreitung des ESR-Budgets im Bereich von rund 255 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent für die Zielperiode aus. Verantwortlich dafür sind nach dieser Auswertung vor allem zwei Sektoren: Der Verkehr bewegt sich in seiner Emissionsentwicklung kaum, im Gebäudebereich hat sich die Lücke gegenüber früheren Projektionen sogar vergrößert.
Was dieser Fehlbetrag kostet, ist die schwierigere Frage – und der Grund, warum in der politischen Debatte sehr unterschiedliche Milliardenbeträge kursieren. Der Bundesverband der ÖDP etwa nennt unter Verweis auf die Projektionen eine mögliche Belastung von bis zu 38 Milliarden Euro und kritisiert, eine Finanzierung aus dem Klima- und Transformationsfonds wäre nicht sachgerecht. Andere Rechnungen kommen auf deutlich niedrigere Summen. Die Spannweite ist kein Zeichen von Beliebigkeit, sondern folgt aus der Konstruktion: Für Zuweisungen zwischen Staaten existiert kein etablierter Marktpreis.
Ein Preis, den erst die Knappheit bildet
Bislang wurden solche Transfers nur in geringem Umfang und bilateral abgewickelt, oft zu Konditionen, die nicht öffentlich sind. Entscheidend wird sein, wie viele Staaten zum Ende der Periode auf der Käuferseite stehen und wie viele überschüssige Zuweisungen überhaupt zur Verfügung stehen. Fällt der Überschuss europaweit gering aus, während mehrere große Volkswirtschaften gleichzeitig nachfragen, steigt der Preis; verfehlen dagegen viele Staaten ihre Ziele nur knapp, bleibt der Ausgleich vergleichsweise günstig. Kalkulationen, die heute mit einem angenommenen Preis pro Tonne hochrechnen, treffen deshalb eine Annahme, die sich erst gegen Ende des Jahrzehnts überprüfen lässt.
Politisch interessant ist an dem Mechanismus weniger die Summe als der Zeitpunkt. Die Emissionen entstehen in den Jahren bis 2030, die Abrechnung erfolgt danach – in Haushalten, die von anderen Regierungen aufgestellt werden. Klimapolitische Versäumnisse werden so in eine Zahlungsverpflichtung übersetzt, die nicht mehr in dem Bereich anfällt, in dem sie entstanden ist. Wer Verkehr und Gebäude heute schleifen lässt, belastet nicht die Verkehrs- oder Bauetats späterer Jahre, sondern die allgemeinen Haushaltsmittel.
Genau darin liegt aus Sicht vieler Fachleute die eigentliche Schwäche der Konstruktion: Sie schafft eine Verbindlichkeit, ohne einen Verursacher zu benennen, der sie in seiner eigenen Planung sichtbar machen müsste. Ob die Regelung geändert wird – etwa durch strengere Zwischenschritte oder eine andere Verteilung der Anpassungslasten – ist Gegenstand der laufenden europäischen Debatte über den Rahmen nach 2030.
Redaktionelle Einordnung auf Basis öffentlich verfügbarer Projektionsdaten und Verbandsangaben. Genannte Kostenschätzungen sind Rechnungen der jeweiligen Urheber und keine amtlichen Festsetzungen.