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Gründen per Mausklick: Wie die digitale Firmengründung Ämter und Grenzen verschiebt

In immer mehr Ländern lässt sich ein Unternehmen inzwischen vollständig online gründen – von Marokko bis Deutschland. Was nach Verwaltungsdetail klingt, verändert leise, wie schnell und von wo aus Menschen unternehmerisch aktiv werden.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Ein auf Marokko spezialisierter Auswanderungsberater meldet, die Unternehmensgründung im Land werde zunehmend digital abgewickelt: Über eine staatliche Plattform seien laut Angaben des marokkanischen Industrie- und Handelsministeriums bereits mehr als 50.000 Firmen elektronisch gegründet worden. Ob die Zahl im Einzelnen stimmt, lässt sich von außen kaum prüfen – bemerkenswert ist aber der größere Zusammenhang. Denn die digitale Firmengründung ist längst kein Sonderweg einzelner Staaten mehr, sondern ein internationaler Trend, der auch Deutschland erfasst hat.

Vom Behördengang zum Videocall

Traditionell war die Gründung eines Unternehmens ein Weg durch Amtsstuben: Termin beim Notar, Beglaubigung auf Papier, Gang zum Handelsregister, dann zum Gewerbeamt und zur Finanzverwaltung. Jeder Schritt kostete Zeit und setzte physische Anwesenheit voraus. Genau diese Kette lösen digitale Verfahren nach und nach auf. In Deutschland ist die Online-Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft seit dem 1. August 2022 möglich – umgesetzt auf Grundlage einer EU-Digitalisierungsrichtlinie aus dem Jahr 2021. Die notarielle Beurkundung findet dabei per Videokonferenz über ein eigens entwickeltes Portal der Bundesnotarkammer statt, die Identifizierung erfolgt über den elektronischen Personalausweis.

Anfangs war das Verfahren auf Bargründungen beschränkt, also auf Fälle ohne komplizierte Sacheinlagen wie Immobilien. Seither ist der Anwendungsbereich schrittweise erweitert worden. Der Trend zeigt in eine klare Richtung: Was einst zwingend vor Ort geschehen musste, wandert in den Videocall.

Estland als Vorreiter

Am weitesten geht dabei bislang Estland. Der baltische Staat bietet mit seinem Programm der „e-Residency" seit 2014 eine digitale Aufenthaltsidentität an, mit der auch Menschen ohne Wohnsitz im Land ein estnisches Unternehmen gründen und vollständig online verwalten können. Für viele Gründerinnen und Gründer, insbesondere im digitalen Dienstleistungssektor, ist das zu einem Modell geworden – nicht, weil sie tatsächlich nach Estland ziehen, sondern weil sich ihr Geschäft von überall aus führen lässt. Innerhalb der EU sorgt zudem das sogenannte Single Digital Gateway dafür, dass zentrale Verwaltungsvorgänge grenzüberschreitend online zugänglich sein sollen.

Solche Angebote verschieben eine alte Gewissheit: Der Ort, an dem ein Unternehmen registriert ist, muss nicht mehr der Ort sein, an dem seine Gründer sitzen. Das eröffnet Spielräume – wirft aber auch Fragen des Standortwettbewerbs, der Besteuerung und der Aufsicht auf, die längst nicht abschließend geklärt sind.

Bequemlichkeit mit Fallstricken

Bei aller Erleichterung sollte man die Grenzen nicht übersehen. Die digitale Gründung beschleunigt vor allem den formalen Akt – sie ersetzt weder eine tragfähige Geschäftsidee noch die Auseinandersetzung mit Steuer- und Sozialversicherungspflichten, die in jedem Land eigenen Regeln folgen. Auch der Notar verschwindet in Deutschland nicht: Seine prüfende Rolle bleibt, sie findet nur auf einem anderen Kanal statt. Das ist bewusst so gewählt, denn die Kehrseite schneller Online-Verfahren ist ein erhöhtes Risiko von Identitätsmissbrauch und Scheingründungen, dem die sichere elektronische Identifizierung entgegenwirken soll.

Wer im Ausland gründet, sollte zudem nüchtern kalkulieren. Eine im Netz beworbene Firmengründung „in wenigen Minuten" bildet meist nur den ersten Schritt ab. Buchhaltung, Berichtspflichten, Bankkonto und die Frage, in welchem Land tatsächlich Steuern anfallen, entscheiden über den realen Aufwand – und lassen sich nicht per Mausklick erledigen.

Ein stiller Umbau der Verwaltung

Hinter der scheinbar technischen Neuerung steckt damit eine größere Bewegung: Staaten konkurrieren zunehmend auch über die Frage, wie reibungslos sich bei ihnen ein Unternehmen starten lässt. Für Gründer bedeutet das mehr Auswahl und weniger Wartezeit. Für Behörden bedeutet es, dass sie Vertrauen und Kontrolle neu austarieren müssen – in einer Welt, in der die Gründung eines Unternehmens denselben Aufwand haben kann wie das Anlegen eines Online-Kontos.


Dieser Beitrag ordnet einen Trend redaktionell ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Wer eine Unternehmensgründung im In- oder Ausland plant, sollte sich individuell fachkundig beraten lassen.