Das Malheft mit dem Firmenlogo: Wer die Polizeiprävention eigentlich bezahlt
Verkehrsfibeln, Ausmalhefte, Warnwesten: Ein erheblicher Teil des Präventionsmaterials, das Kinder von der Polizei erhalten, wird nicht aus Steuermitteln finanziert, sondern von Unternehmen. Das funktioniert seit Jahrzehnten – und berührt eine Grenze, die im Schulrecht schärfer gezogen ist als im Alltag.
Es sind unscheinbare Meldungen: Ein Gebäudereiniger, ein Autohaus oder eine Sparkasse unterstützt ein Präventionsprojekt der örtlichen Polizei, finanziert eine Auflage Ausmalhefte zum Thema Sicherheit am Wasser oder im Straßenverkehr. Solche Nachrichten laufen unter Lokalem und Wohltätigem. Interessanter als der einzelne Fall ist die Struktur dahinter: Ein spürbarer Anteil der Präventionsmaterialien, die in Deutschland an Kindergärten und Grundschulen verteilt werden, entsteht nicht im Haushalt einer Behörde, sondern über Anzeigen und Sponsoren.
Ein etabliertes Finanzierungsmodell
Das bekannteste Beispiel ist das Präventionsangebot rund um die Reihe „Polizei – Dein Partner", die über einen Fachverlag herausgegeben und ausdrücklich über Werbung und Unterstützerbeiträge von Unternehmen getragen wird. Broschüren, Portale und Malhefte – letztere in mehreren Sprachfassungen – stehen dadurch kostenlos zum Download oder zur Bestellung bereit. Auf Landes- und Kommunalebene existieren zahlreiche Parallelen: Verkehrswachten, Präventionsvereine und örtliche Arbeitskreise finanzieren Warnwesten, Fahrradhelme, Elternratgeber oder Bastelmaterial über Spenden regionaler Betriebe.
Die Logik ist naheliegend. Prävention ist eine gesetzlich nicht scharf umrissene Aufgabe, für die selten ein eigener Titel im Haushalt existiert. Die Personalkosten für Präventionsbeamte sind gedeckt, das Material daneben oft nicht. Ein Unternehmen, das eine Auflage Hefte bezahlt, schließt eine Lücke, die sonst schlicht offen bliebe – und erhält im Gegenzug meist ein Logo auf der Rückseite und einen Termin mit Foto.
Wo die rechtliche Grenze verläuft
Genau an diesem Logo setzt die Debatte an. Für den Schulbereich regeln die Schulgesetze der Länder Werbung und Sponsoring recht deutlich: Werbung ist grundsätzlich unzulässig, Sponsoring in der Regel nur, wenn es dem Bildungsauftrag dient, die Schulleitung oder die Schulaufsicht zustimmt und der Hinweis auf den Geldgeber sich auf eine schlichte Nennung beschränkt. Produktwerbung im engeren Sinn, Kaufaufforderungen oder eine Gestaltung, die das Material zum Werbeträger macht, sind davon nicht gedeckt.
Verbraucherverbände halten diese Regelungen seit Jahren für zu unbestimmt und fordern ein umfassendes Werbeverbot an Schulen; sie verweisen darauf, dass Kinder den werblichen Charakter eines Hefts, das ihnen von einer Autoritätsperson überreicht wird, kaum einordnen können. Befürworter des Modells halten dagegen, dass ohne private Mittel schlicht weniger Material verteilt würde – und dass eine Nennung des Spenders am Heftrand mit einer Anzeigenkampagne nicht vergleichbar sei.
Beide Positionen lassen sich empirisch schwer entscheiden, weil belastbare Zahlen fehlen. Wie hoch der gesponserte Anteil an der Präventionsarbeit insgesamt ist, wird bundesweit nicht systematisch erfasst. Berichte der Länder zum Schulsponsoring erfassen den Schulbereich, nicht das, was über Kindergärten, Vereine oder Ferienprogramme läuft.
Die Frage hinter der Frage
Bemerkenswert ist weniger, dass Unternehmen sich beteiligen – bürgerschaftliches Engagement von Betrieben ist in Deutschland breit verankert und wird politisch ausdrücklich gewünscht. Bemerkenswert ist, dass eine staatliche Kernaufgabe in ihrer Materialversorgung strukturell davon abhängt, ob sich vor Ort ein Sponsor findet. Das führt zu einer Verteilung, die weniger dem Bedarf folgt als der örtlichen Wirtschaftskraft: Wo es zahlungskräftige Betriebe gibt, gibt es Hefte.
Für die beteiligten Unternehmen wiederum ist die Sache selten reine Wohltat und muss es auch nicht sein. Sponsoring ist steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn ein wirtschaftlicher Vorteil – etwa die Nennung – erkennbar ist; eine reine Spende wird anders behandelt. Die Abgrenzung ist ein klassischer Streitpunkt mit dem Finanzamt und in der Praxis oft der Grund, warum das Logo überhaupt aufs Heft kommt.
Wer das Modell abschaffen wollte, müsste also nicht nur die Werberegeln verschärfen, sondern die Lücke im Haushalt schließen, die es füllt. Das ist die unbequemere der beiden Debatten – und die, die deutlich seltener geführt wird.
Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Schulgesetze und Sponsoring-Erlasse des jeweiligen Bundeslandes.