Wenn der Zuschuss ausläuft: Warum das Ende der BAFA-Beratungsförderung den Mittelstand unter Zeitdruck setzt
Beratungsanbieter werben derzeit damit, dass kleine und mittlere Betriebe noch bis Ende 2026 Zuschüsse für externe Beratung abrufen können. Dahinter steht ein Förderprogramm, das nach Jahren ausläuft – ohne dass ein Nachfolger in Sicht ist.
Es ist eine Botschaft, die derzeit auffällig oft in Pressemitteilungen und Werbeanzeigen auftaucht: Wer als kleiner oder mittlerer Betrieb externe Beratung in Anspruch nehmen will, solle sich beeilen – der Staat zahle einen Teil, aber nur noch bis Ende 2026. Hinter dem werblichen Ton steht ein realer Stichtag. Das Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Unternehmensberatungen läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Ein Nachfolgeprogramm ist bislang nicht angekündigt.
Was das Programm überhaupt fördert
Das BAFA bezuschusst über die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ die Kosten für externe Berater, die kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler zu betriebswirtschaftlichen Fragen begleiten. Gefördert werden Beratungen rund um Organisation, Finanzen, Personal, aber auch Marketing und Vertrieb. Der Zuschuss deckt nach den geltenden Konditionen bis zu 50 Prozent des Beraterhonorars in den alten Bundesländern ab, in den neuen Ländern und Berlin bis zu 80 Prozent – jeweils bis zu festgelegten Höchstbeträgen je Beratung. Pro Unternehmen sind mehrere Beratungen möglich, allerdings nach den bekannten Vorgaben nur eine begrenzte Zahl pro Jahr und insgesamt. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden, sonst entfällt die Förderung.
Warum es solche Zuschüsse gibt
Programme wie dieses beruhen auf einer wirtschaftspolitischen Annahme: Gerade sehr kleine Betriebe scheuen die Kosten einer professionellen Beratung, obwohl sie ihnen oft am meisten nützen würde. Der Zuschuss soll diese Hemmschwelle senken und den Zugang zu Fachwissen verbreitern, das größere Unternehmen längst im Haus haben. Kritiker verweisen im Gegenzug auf Mitnahmeeffekte – also darauf, dass Betriebe eine Beratung auch ohne Förderung beauftragt hätten und der Zuschuss vor allem die Berater-Nachfrage künstlich stützt. Diese Debatte begleitet nahezu jedes Förderprogramm dieser Art und dürfte auch die Diskussion über eine mögliche Neuauflage prägen.
Das Auslaufen als eigentliche Nachricht
Für den Mittelstand ist weniger der einzelne Zuschuss die Neuigkeit als das absehbare Ende. Läuft ein etabliertes Programm aus, ohne dass ein Anschluss feststeht, entsteht eine Lücke – und ein Anreiz, geplante Vorhaben vorzuziehen. Genau diesen Druck greifen die aktuellen Werbebotschaften auf. Dass ein Beratungsanbieter dabei auf den nahenden Stichtag hinweist, ist nachvollziehbar, ersetzt aber nicht die nüchterne Prüfung, ob eine Beratung inhaltlich gebraucht wird. Ein auslaufender Zuschuss ist ein schwaches Argument, wenn das Beratungsziel unklar bleibt.
Wer die Förderung noch nutzen möchte, sollte die formalen Hürden kennen: die rechtzeitige Antragstellung, die Auswahl eines gelisteten Beraters und die Einhaltung der Höchstsätze. Ob das Programm über 2026 hinaus in veränderter Form fortgeführt wird, ob es ersatzlos endet oder in ein anderes Instrument überführt wird, ist derzeit offen. Für Betriebe heißt das vor allem: Fördermöglichkeiten prüfen, aber Investitionsentscheidungen nicht allein am Kalender ausrichten.
Dieser Beitrag ordnet ein aktuelles Branchenthema redaktionell ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Förderkonditionen und Fristen sind das BAFA sowie eine fachkundige Beratung maßgeblich.