Digitales

Was seit dem 2. August in der KI-Verordnung greift – und was Brüssel verschoben hat

Seit dem 2. August gilt die nächste Stufe der europäischen KI-Verordnung: Bußgelder werden möglich, Kennzeichnungspflichten verbindlich. Zugleich hat die EU besonders umstrittene Vorgaben für Hochrisiko-Systeme nach hinten geschoben – ein Überblick, was für Unternehmen jetzt zählt.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Der 2. August ist im Kalender der europäischen Digitalpolitik seit Monaten markiert. An diesem Tag trat eine weitere Ausbaustufe der KI-Verordnung der EU – offiziell die Verordnung (EU) 2024/1689 – in Kraft. Anders als beim großen Startschuss vor gut einem Jahr geht es diesmal weniger um neue Verbote als um die Frage, wer die bestehenden Regeln durchsetzen darf und mit welchen Konsequenzen Verstöße geahndet werden. Für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, verschiebt sich damit die Lage von der reinen Vorbereitung hin zu einem verbindlichen Rechtsrahmen.

Ein Gesetz in Etappen

Die KI-Verordnung tritt nicht auf einen Schlag in Kraft, sondern in mehreren Stufen. Bereits seit Februar 2025 sind bestimmte Praktiken untersagt, etwa das ungezielte Auslesen von Gesichtern aus dem Internet zum Aufbau von Erkennungsdatenbanken oder manche Formen des „Social Scoring". Ebenfalls seit Anfang 2025 müssen Unternehmen dafür sorgen, dass ihr Personal über ein Mindestmaß an KI-Kompetenz verfügt. Seit August 2025 gelten zudem eigene Pflichten für Anbieter sogenannter Universal- oder Basismodelle – jener großen Sprach- und Bildmodelle, die vielen Anwendungen zugrunde liegen.

Die nun erreichte Etappe schaltet vor allem die Durchsetzung scharf. Nationale Behörden müssen benannt sein, und die EU-Kommission erhält die Befugnis, gegen Anbieter von Basismodellen selbst vorzugehen. Bei Verstößen drohen diesen Anbietern nach den Vorgaben der Verordnung Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.

Kennzeichnung wird zur Pflicht

Praktisch spürbar für viele Nutzerinnen und Nutzer dürfte vor allem die Transparenzpflicht werden. Wer mit einem Chatbot spricht, soll erkennen können, dass keine reale Person antwortet. Künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte – von synthetischen Stimmen bis zu manipulierten Videos, umgangssprachlich Deepfakes – sollen als solche gekennzeichnet werden. Wie genau diese Kennzeichnung technisch aussieht und wie lückenlos sie sich durchsetzen lässt, gehört zu den offenen Fragen, die sich erst in der Anwendung klären werden.

Was verschoben wurde

Zugleich hat die EU über ein Bündel von Anpassungen, das in Brüssel unter dem Schlagwort „Digital Omnibus" verhandelt wurde, einen zentralen Teil der Verordnung nach hinten geschoben. Die Pflichten für sogenannte Hochrisiko-Anwendungen in sensiblen Bereichen wie Personalauswahl, Kreditvergabe oder Bildung – im Anhang III der Verordnung aufgelistet – greifen nun erst Ende 2027 statt wie ursprünglich vorgesehen früher. Als Begründung wurde unter anderem angeführt, dass technische Normen und Leitlinien noch nicht fertig sind, an denen sich Unternehmen ausrichten sollen.

Nicht betroffen von der Verschiebung sind Hochrisiko-Systeme, die in bereits regulierte Produkte eingebettet sind – etwa in Medizingeräte, Maschinen oder Fahrzeuge. Für sie gilt der Fahrplan unverändert. Kritikerinnen und Kritiker sehen in der Verschiebung ein Nachgeben gegenüber der Industrie, Befürworter verweisen auf mehr Rechtssicherheit. Beide Lesarten dürften die Debatte über die kommenden Monate begleiten.

Was das für Unternehmen bedeutet

Für Betriebe heißt der Stichtag vor allem: Der Rahmen ist verbindlich, auch wenn nicht jede Detailpflicht sofort greift. Wer KI einsetzt, kommt kaum daran vorbei, seine Anwendungen einzuordnen – handelt es sich um ein verbotenes, ein hochriskantes oder ein Standardsystem? Und wer Inhalte automatisiert erzeugt, sollte die Kennzeichnungsfrage nicht auf die lange Bank schieben. Die verschobenen Fristen verschaffen bei den heikelsten Anwendungen Luft, sind aber kein Freibrief, das Thema zu vertagen.


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