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Strom über dem nassen Moor: Warum Moor-PV zwei Genehmigungen statt einer braucht

Solarparks auf wiedervernässten Moorböden gelten als seltener Fall, in dem Klimaschutz und Stromerzeugung dieselbe Fläche nutzen. Eine neue Handreichung aus der Forschung zeigt, woran die Projekte in der Praxis meist scheitern – und das ist selten die Technik.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Entwässerte Moore sind eine der unauffälligsten Emissionsquellen Deutschlands. Sie machen nur einen kleinen Teil der Landesfläche aus, tragen aber überproportional zu den Treibhausgasemissionen der Landnutzung bei – weil trockengelegter Torf unter Sauerstoffzutritt zersetzt wird und dabei jahrtausendealten Kohlenstoff freigibt. Wiedervernässung stoppt diesen Prozess weitgehend, entzieht der Landwirtschaft aber die bisherige Nutzung. Genau an dieser Stelle setzt ein Konzept an, das unter dem Kürzel Moor-PV firmiert: Photovoltaikanlagen auf degradierten Moorflächen, verbunden mit deren dauerhafter Wiedervernässung.

Eine neue Handreichung, an der unter anderem das Greifswald Moor Centrum, die Humboldt-Universität zu Berlin und das Institut für Landwirtschaftsrecht der Universität Göttingen beteiligt sind, bündelt nach Angaben der Beteiligten den aktuellen Wissensstand und formuliert Handlungsempfehlungen für Planung und Umsetzung. Sie entsteht im Umfeld eines vom Bund geförderten Forschungsvorhabens, das die grundsätzliche Machbarkeit solcher Anlagen untersucht.

Der Förderrahmen existiert bereits

Anders als bei vielen Energiewende-Themen fehlt hier nicht die Rechtsgrundlage. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz zählt entwässerte und landwirtschaftlich genutzte Moorböden ausdrücklich zu den Flächen, auf denen Freiflächenanlagen an Ausschreibungen teilnehmen können – unter der Bedingung, dass die Fläche mit der Errichtung der Anlage dauerhaft wiedervernässt wird. Moorflächen innerhalb bestimmter Schutzgebiete bleiben ausgenommen.

Konkretisiert wurde das durch Anforderungen, die die Bundesnetzagentur im Zusammenwirken mit Bundesamt für Naturschutz und Umweltbundesamt festgelegt hat. Der Grundgedanke: Bau und Betrieb der Anlage dürfen die Wiedervernässung nicht behindern, Pflegemaßnahmen und Vegetationsentwicklung müssen auf der Fläche möglich bleiben, und der spätere Rückbau muss rückstandsfrei erfolgen können. Bieter müssen zudem selbst erklären, geprüft zu haben, dass die Anlage der künftigen Wiedervernässung nicht im Weg steht.

Zwei Verfahren, zwei Behördenwelten

Die eigentliche Hürde liegt danach nicht im Förderrecht, sondern im Verfahren. Ein gewöhnlicher Solarpark durchläuft im Kern ein bauplanungsrechtliches Verfahren. Ein Solarpark auf einem Moorstandort braucht zusätzlich eine wasserrechtliche Zulassung für die Wiedervernässung – ein separates Verfahren mit eigener Behördenzuständigkeit, eigener Fachlogik und eigenem Zeitplan. Beide müssen inhaltlich zusammenpassen, obwohl sie rechtlich getrennt laufen.

Hinzu kommt, dass die Wiedervernässung meist nicht an einer einzelnen Parzelle endet. Der Wasserstand eines Moorkörpers lässt sich schwer punktuell anheben; Nachbarflächen sind hydrologisch betroffen, auch wenn sie am Projekt nicht beteiligt sind. Wo Eigentum und Pacht kleinteilig verteilt sind, wird aus einem Energieprojekt eine Flurordnungsfrage.

Bauen auf Untergrund, der nachgibt

Technisch stellt der nasse Torfkörper eigene Anforderungen. Klassische Rammfundamente setzen tragfähigen Boden voraus; auf wiedervernässtem Moor sackt und verformt sich der Untergrund über die Jahre. Gefragt sind deshalb Gründungen, die Setzungen aufnehmen oder nachjustierbar sind – und die sich am Ende der Betriebszeit wieder entfernen lassen, ohne die Torfschicht zu durchschneiden. Auch Wartungswege müssen ohne dauerhafte Entwässerungsgräben auskommen, sonst wird der Zweck der Übung untergraben.

Offen sind zudem ökologische Fragen: Wie wirkt die Teilverschattung auf die Wiederansiedlung moortypischer Vegetation? Welche Auswirkungen hat die Anlage auf Vogelarten, die offene Feuchtflächen nutzen? Belastbare Langzeitdaten fehlen, weil es bislang schlicht wenige realisierte Anlagen gibt.

Warum das Thema trotzdem wächst

Der Reiz des Konzepts liegt in der Kombination zweier Ziele, die sonst um Fläche konkurrieren. Wiedervernässung allein bedeutet für Eigentümer und Bewirtschafter meist Ertragsverlust und ist deshalb auf Förderung angewiesen. Kommt Stromerzeugung hinzu, entsteht eine Einnahmequelle, die den Nutzungsverzicht wirtschaftlich trägt. Genau deshalb beobachten Fachstellen, Kommunen und Projektierer das Feld – auch wenn die Zahl umgesetzter Vorhaben bislang überschaubar bleibt und Praxiserfahrungen erst entstehen.

Handreichungen wie die nun vorgelegte zielen weniger auf neue Erkenntnisse als auf Verfahrenssicherheit: Wer welche Prüfung wann anstößt, welche Unterlagen die Wasserbehörde erwartet, wie sich beide Genehmigungsstränge synchronisieren lassen. Für ein Thema, das an Unsicherheit scheitert, ist das womöglich der wirksamere Hebel als jede weitere Fördermilliarde.


Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung eines Branchen- und Forschungsthemas und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall.