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Stille Zäsur im Fondsmarkt: Was die Abwicklung des Leading Cities Invest für Anleger offener Immobilienfonds bedeutet

Erstmals seit der Finanzkrise wird ein offener Immobilienfonds endgültig abgewickelt: Der Leading Cities Invest der KanAm Grund nimmt keine Anteile mehr zurück. Was das über die Branche verrät – und was Anleger jetzt wissen sollten.

Von Anton · · 4 Min. Lesezeit

Es ist eine Nachricht, die in der Fondsbranche aufhorchen lässt, auch wenn sie ohne großes Getöse daherkommt: Der offene Immobilienfonds Leading Cities Invest wird abgewickelt. Seit dem 29. Juni 2026 können Anleger ihre Anteile nicht mehr an die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgeben. Der Fonds wird nicht wieder geöffnet, sondern in einem geordneten Verfahren aufgelöst. Branchenmedien ordnen den Schritt als Zäsur ein – es ist demnach das erste Mal seit der Welle nach der Finanzkrise 2008, dass ein offener Immobilienfonds in Deutschland endgültig geschlossen wird.

Vom Vorzeigeprodukt zum Abwicklungsfall

Der Leading Cities Invest galt lange als solides Produkt für sicherheitsorientierte Anleger: Büro- und Geschäftsimmobilien in europäischen Metropolen, breit gestreut, mit stabilen Ausschüttungen. Doch die Zinswende ab 2022 traf die Anlageklasse ins Mark. Steigende Zinsen machten festverzinsliche Alternativen attraktiver, Immobilienbewertungen gerieten unter Druck, und viele Anleger kündigten ihre Anteile. Nach Angaben der Gesellschaft hat sich das Marktumfeld auch durch die seit 2024 eingeleiteten Zinssenkungen der Notenbanken nicht nachhaltig erholt. Um die anhaltenden Mittelabflüsse zu bedienen, musste der Fonds über Jahre Objekte verkaufen: Von einst mehr als 40 Immobilien sind Berichten zufolge noch rund ein Dutzend übrig, das verbliebene Immobilienvermögen wird auf etwa 350 Millionen Euro beziffert. Am Ende zog die Gesellschaft die Konsequenz und stellte die Rücknahme der Anteile dauerhaft ein.

Was die Abwicklung konkret bedeutet

Für die betroffenen Anleger heißt Abwicklung vor allem: Geduld. Die verbliebenen Immobilien werden in den kommenden Jahren nach und nach verkauft, die Erlöse in mehreren Tranchen an die Anteilseigner ausgeschüttet. Wie viel am Ende zusammenkommt, hängt davon ab, welche Preise sich in einem weiterhin schwierigen Markt für Büroimmobilien erzielen lassen. Wer nicht warten will, kann seine Anteile in der Regel über die Börse verkaufen – dort allerdings meist nur mit einem deutlichen Abschlag auf den zuletzt festgestellten Anteilswert. Ein Anspruch auf sofortige Auszahlung besteht nicht.

Bemerkenswert ist der Fall auch deshalb, weil der Gesetzgeber nach den Erfahrungen der Finanzkrise eigentlich vorgesorgt hatte: Seit 2013 gelten für neu erworbene Anteile an offenen Immobilienfonds eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Diese Regeln sollten panikartige Abflüsse verhindern – verhindern konnten sie den schleichenden Vertrauensverlust in diesem Fall offenbar nicht.

Ein Warnsignal für die ganze Anlageklasse?

Offene Immobilienfonds verwalten in Deutschland ein Vermögen von weit über 100 Milliarden Euro und stecken in unzähligen Depots von Kleinanlegern, oft als vermeintlich schwankungsarmer Baustein. Die Abwicklung eines etablierten Produkts wirft daher zwangsläufig die Frage auf, ob weitere Fonds folgen könnten. Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht: Die Fonds unterscheiden sich erheblich in Liquiditätsausstattung, Objektqualität und Mittelzufluss. Beobachter verweisen aber darauf, dass gerade Fonds mit hohem Büroanteil und anhaltenden Abflüssen unter besonderer Beobachtung stehen. Für Anleger lohnt sich in jedem Fall ein Blick in die Berichte des eigenen Fonds: Wie hoch ist die Liquiditätsquote, wie entwickeln sich die Mittelzu- und -abflüsse, wie aktuell sind die Bewertungen der Objekte?

Für die Branche ist der Fall ein Weckruf, der die strukturelle Schwäche des Konstrukts offenlegt: Ein Produkt, das langfristig gebundenes Immobilienvermögen mit dem Versprechen börsentäglicher Verfügbarkeit verbindet, funktioniert nur, solange das Vertrauen der Anleger trägt. Gerät dieses ins Rutschen, kann selbst ein geordneter Rückzug Jahre dauern.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Betroffene Anleger sollten Entscheidungen zu ihren Anteilen gegebenenfalls mit einer unabhängigen Beratungsstelle oder fachkundigen Beratung besprechen.


Redaktionelle Einordnung auf Basis öffentlich zugänglicher Mitteilungen und Berichte, u.a. der Ankündigung der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie Berichten von Branchen- und Verbrauchermedien.

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