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Schluss mit der Luftnummer: Warum die EU den Leerraum in Paketen begrenzt

Ab 2030 dürfen Versandkartons nur noch zur Hälfte aus Luft und Füllmaterial bestehen. Was die neue EU-Verpackungsverordnung für den Onlinehandel bedeutet – und wo Forschung an cleverer Kartonlogik arbeitet.

Von Anton · · 4 Min. Lesezeit

Wer online bestellt, kennt das Ärgernis: Für ein handtellergroßes Produkt kommt ein Karton an, in dem noch ein Kleinkind Platz fände, aufgefüllt mit Papierknäueln oder Luftpolsterfolie. Solche überdimensionierten Sendungen sind nicht nur ein Umwelt-, sondern zunehmend auch ein Kostenproblem – und sie geraten nun rechtlich unter Druck. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), setzt Brüssel dem verschwendeten Volumen konkrete Grenzen.

Was die neue Regel vorschreibt

Kern der Regelung für den Versandhandel ist eine Obergrenze für das sogenannte Leerraumverhältnis. Ab dem 1. Januar 2030 darf der ungenutzte Raum in Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen grundsätzlich höchstens 50 Prozent betragen. Als Leerraum gilt dabei die Differenz zwischen dem Volumen der Versandverpackung und dem Volumen der tatsächlich enthaltenen Produkte samt ihrer Verkaufsverpackungen. Wichtig für die Praxis: Füllmaterial wie Papierpolster oder Luftkissen zählt nicht als Ware, sondern wird dem Leerraum zugerechnet. Wer eine halbleere Kiste einfach mit Polstermaterial ausstopft, erfüllt die Vorgabe also nicht.

Die Frist ist nicht in Stein gemeißelt: Sie gilt ab 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten der noch ausstehenden Durchführungsrechtsakte, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Für Unternehmen heißt das vor allem eines: Es bleibt Zeit zur Vorbereitung, aber die Richtung steht fest.

Warum überhaupt so viel Luft verschickt wird

Dass Pakete häufig zu groß ausfallen, hat oft weniger mit Nachlässigkeit als mit Effizienzlogik zu tun. Viele Versender arbeiten mit einer begrenzten Zahl standardisierter Kartongrößen, weil das Lager, Einkauf und Verpackungsprozess vereinfacht. Passt ein Artikel nicht exakt, wandert er in den nächstgrößeren Karton. Über Millionen Sendungen summiert sich dieser Kompromiss zu erheblichen Mengen an transportierter Luft – mit Folgen für Materialverbrauch, Lkw-Auslastung und CO2-Bilanz.

Genau an dieser Stelle setzt auch die Forschung an. Wissenschaftliche Einrichtungen und Verpackungsdienstleister arbeiten an Verfahren, die für jede Bestellung rechnerisch das passende Kartonset ermitteln, also die optimale Kombination aus Kartongröße und Packschema. Solche Optimierungsansätze sollen den Leerraum systematisch reduzieren, bevor überhaupt ein Karton gefaltet wird. Ob per spezialisierter Software oder per Maschine, die Verpackungen in der Höhe passgenau zuschneidet – das Ziel ist stets, die Verpackung enger an das Produkt heranzuführen.

Was auf den Handel zukommt

Für den Onlinehandel bedeutet die PPWR mehr als eine einzelne neue Kennzahl. Sie reiht sich ein in ein ganzes Bündel von Anforderungen rund um Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Wiederverwendung von Verpackungen. Die Leerraumvorgabe ist dabei besonders greifbar, weil sie unmittelbar den Alltag im Versandlager betrifft: Kartonsortiment, Füllmaterial und Packprozesse müssen auf den Prüfstand.

Fachverbände und Kammern empfehlen Händlern, frühzeitig zu analysieren, wie gut ihre aktuellen Verpackungen zur tatsächlichen Warengröße passen, und das Kartonspektrum gegebenenfalls zu erweitern oder umzustellen. Der Aufwand kann sich doppelt lohnen: Wer weniger Luft verschickt, spart nicht nur Material und potenzielle Bußgelder, sondern häufig auch Versandkosten, weil Volumen und Gewicht in die Frachttarife einfließen. Nachhaltigkeitsziel und betriebswirtschaftliches Interesse zeigen hier ausnahmsweise in dieselbe Richtung.

Bis 2030 ist noch etwas Zeit, doch Verpackungsprozesse lassen sich nicht über Nacht umstellen. Der Trend ist klar: Die Zeiten, in denen ein Paket vor allem Luft transportierte, dürften sich dem Ende zuneigen.


Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung eines aktuellen Branchentrends und keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Auslegung der EU-Verpackungsverordnung im Einzelfall sind der Verordnungstext sowie fachkundige Beratung maßgeblich.

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