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Prüfplakette am Regal: Warum die jährliche Inspektion im Lager mehr ist als Bürokratie

Lagerregale gehören zum Inventar, das kaum jemand beachtet – bis eines umkippt. Dabei schreibt das Regelwerk eine regelmäßige Prüfung vor, die viele Betriebe unterschätzen. Ein nüchterner Blick auf Pflichten, Fristen und die Grenzen der Eigenkontrolle.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Ein Anstoß mit dem Gabelstapler, und der Schaden bleibt unsichtbar

In vielen Lagern läuft es täglich gleich: Paletten werden ein- und ausgelagert, Gabelstapler manövrieren auf engem Raum, und hin und wieder streift ein Fahrzeug einen Regalfuß. Meist passiert scheinbar nichts. Doch genau darin liegt das Risiko. Eine verbogene Stütze verliert an Tragkraft, ohne dass es auf den ersten Blick auffällt. Erst unter Last – oft Wochen später – kann ein vorgeschädigtes Regal versagen. Fällt ein voll beladenes Hochregal, gefährdet das nicht nur Ware, sondern Menschen.

Anlass für diese Einordnung ist eine Fachmitteilung aus der Beratungsbranche, die auf die Prüfpflicht für Lagerregale hinweist. Der einzelne Absender ist dabei zweitrangig; das Thema betrifft praktisch jeden Betrieb mit ortsfesten Regalanlagen – vom Handwerksbetrieb bis zum Logistikzentrum.

Was das Regelwerk tatsächlich verlangt

Grundlage ist die Norm DIN EN 15635, ergänzt durch die DGUV Information 208-061 und die Betriebssicherheitsverordnung. Der Kern lässt sich knapp zusammenfassen: Betreiber müssen ortsfeste Regalsysteme aus Stahl mindestens einmal jährlich durch eine sogenannte befähigte Person prüfen lassen. Diese Rolle beschreibt die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1203) – umgangssprachlich ist von einem Regalprüfer oder Regalinspekteur die Rede. Gemeint ist jemand mit ausreichender Fachkunde, um Schäden zu erkennen und ihre Tragweite einzuschätzen.

Neben dieser jährlichen Expertenprüfung steht die laufende Sichtkontrolle im Betrieb. Wer im Lager arbeitet, soll erkennbare Schäden melden, damit betroffene Regalfächer bei Bedarf umgehend entlastet und gesperrt werden können. Beide Ebenen greifen ineinander: die geschulte Aufmerksamkeit im Alltag und der prüfende Blick von außen einmal im Jahr. Nach besonderen Ereignissen – etwa einem Anfahrschaden, einem Umbau oder einer Umstellung der Anlage – ist eine zusätzliche Inspektion sinnvoll, unabhängig vom Jahresrhythmus.

Dokumentation als Nachweis

Eine bestandene Prüfung wird üblicherweise mit einem Prüfbericht und einer Prüfplakette dokumentiert. Diese Nachweise sind mehr als Formalie: Sie belegen im Zweifel, dass der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Kommt es zu einem Unfall und fehlt jede Prüfhistorie, steht schnell die Frage im Raum, ob die Verkehrssicherungs- und Arbeitsschutzpflichten erfüllt wurden. Der Aufwand einer jährlichen Inspektion steht damit in keinem Verhältnis zu den möglichen Folgen einer versäumten Kontrolle.

Zwischen Pflicht und Alltag

In der Praxis scheitert die konsequente Regalprüfung selten am Willen, sondern an der Routine. Regale sind unauffällig, sie funktionieren jahrelang klaglos, und ihre Wartung rutscht auf der Prioritätenliste nach unten. Anbieter von Prüfdienstleistungen werben deshalb mit Erinnerungssystemen und digitaler Terminplanung – laut Anbieterangaben lässt sich damit die Einhaltung der Fristen zuverlässiger organisieren. Ob eigene Software oder ein schlichter Kalendereintrag: Entscheidend ist, dass die jährliche Prüfung nicht dem Zufall überlassen bleibt.

Wichtig ist auch die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten. Die befähigte Person prüft und dokumentiert, doch die Pflicht, überhaupt prüfen zu lassen und erkannte Mängel zu beheben, bleibt beim Betreiber. Eine Inspektion ersetzt keinen sorgsamen Umgang im Tagesgeschäft; sie deckt Schäden auf, verhindert aber nicht deren Entstehung. Für kleine Betriebe kann sich der Blick lohnen, ob Beschäftigte im Rahmen einer Schulung selbst zur befähigten Person qualifiziert werden – für größere Anlagen ist externe Prüfung oft der praktikablere Weg.

Am Ende ist die Regalprüfung ein gutes Beispiel dafür, wie unscheinbare Pflichten im Betrieb einen handfesten Sinn haben. Sie kostet wenig Zeit, schützt aber Menschen vor Schäden, die im Ernstfall irreversibel sind.


Dieser Beitrag ordnet ein Branchenthema redaktionell ein und ersetzt keine Rechts- oder Sicherheitsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften und die konkrete Situation vor Ort.