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Propan statt Klimakiller: Wie eine EU-Verordnung die Klimageräte von innen umbaut

Zur Sommerzeit werben Anbieter wieder für Klimageräte. Kaum beachtet verändert dabei eine EU-Verordnung, was künftig in den Geräten steckt: klimafreundlichere Kältemittel wie Propan lösen die bisherigen Standardgase Schritt für Schritt ab.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Sobald die Temperaturen steigen, füllen sich die Prospekte mit Ventilatoren und Klimageräten. Was in der Werbung selten vorkommt, ist die Substanz, um die sich im Inneren alles dreht: das Kältemittel. Genau dort vollzieht sich gerade ein grundlegender Wandel, angestoßen nicht vom Markt, sondern vom Gesetzgeber. Eine überarbeitete EU-Verordnung sortiert die Branche neu – und entscheidet mit, welche Geräte es in einigen Jahren überhaupt noch geben wird.

Der stille Umbau im Inneren der Geräte

Ein Klimagerät kühlt, indem es ein Kältemittel abwechselnd verdichtet und entspannt und so Wärme von drinnen nach draußen transportiert. Über Jahrzehnte kamen dafür fluorierte Gase zum Einsatz, die zwar zuverlässig arbeiten, aber ein hohes Treibhauspotenzial haben. Entweicht ein solches Gas – etwa bei einem Defekt oder unsachgemäßer Entsorgung –, wirkt es in der Atmosphäre um ein Vielfaches stärker als dieselbe Menge Kohlendioxid. Das lange verbreitete Kältemittel R32 etwa hat laut Fachangaben ein Treibhauspotenzial von mehreren hundert CO₂-Äquivalenten.

Als Alternative rückt Propan in den Vordergrund, in der Kältetechnik als R290 bezeichnet. Sein Treibhauspotenzial liegt nach Angaben aus der Branche bei rund drei – also nahezu vernachlässigbar im Vergleich zu den bisherigen Gasen. Neben Propan gelten auch Kohlendioxid, Ammoniak und Wasser als sogenannte natürliche Kältemittel, die von den kommenden Beschränkungen ausgenommen bleiben. Viele mobile Monoblock-Geräte, die man ohne festen Einbau aufstellen kann, arbeiten bereits heute mit Propan.

Was die F-Gase-Verordnung vorschreibt

Grundlage des Umbaus ist die novellierte F-Gase-Verordnung der EU, die seit März 2024 gilt und eine ältere Regelung von 2014 ablöst. Ihr Kern ist ein Fahrplan, der die in der EU zulässige Menge an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen schrittweise herunterfährt – bis zum vollständigen Ausstieg im Jahr 2050. Für Klimageräte werden die Vorgaben konkret: Ab 2027 sollen neue Monoblock-Geräte und Wärmepumpen bis zu einer bestimmten Leistungsklasse keine Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial mehr enthalten dürfen; für fest installierte Split-Geräte greifen die Beschränkungen gestaffelt in den Jahren danach.

Wichtig für alle, die bereits ein Gerät besitzen: Für vorhandene Anlagen gilt nach dem veröffentlichten Verordnungstext Bestandsschutz. Eine Pflicht, funktionierende Geräte auszutauschen, nur weil sie ein bestimmtes Kältemittel nutzen, ist nicht vorgesehen. Die Regeln zielen auf das, was neu in den Markt kommt – nicht auf das, was schon in Wohnungen und Kellern steht.

Propan kann mehr, verlangt aber Sorgfalt

Der Wechsel ist kein reiner Etikettentausch. Propan ist brennbar, weshalb für Einbau, Wartung und Reparatur strengere Anforderungen gelten. Fachbetriebe müssen entsprechend geschult sein, und die Menge des eingesetzten Gases ist begrenzt. Für Verbraucher heißt das vor allem, dass Installation und Service solcher Geräte in fachkundige Hände gehören – ein Punkt, der bei der Kaufentscheidung mitbedacht werden sollte.

Was das für Käufer bedeutet

Wer in diesem oder im kommenden Sommer über ein Klimagerät nachdenkt, muss die Verordnung nicht auswendig kennen – sollte aber wissen, dass sich der Markt verschiebt. Geräte mit natürlichen Kältemitteln dürften künftig die Regel werden, während ältere Bauarten nach und nach aus den Sortimenten verschwinden. Unabhängig vom Kältemittel bleibt zudem der Stromverbrauch ein Kostenfaktor, gerade bei mobilen Monoblock-Geräten, die einen Abluftschlauch benötigen und als vergleichsweise ineffizient gelten. Wer langfristig plant, findet in fest installierten Lösungen oder einer kühlenden Wärmepumpe oft die sparsamere Variante. Die Kältemittel-Wende macht die Geräte klimafreundlicher – die Frage nach dem Verbrauch beantwortet sie nicht.


Dieser Beitrag ist eine allgemeine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung. Regelungen der F-Gase-Verordnung können im Detail angepasst werden; verbindliche Auskünfte geben Fachbetriebe und die zuständigen Stellen.