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4.180 Euro von der Pflegekasse: Was ein Treppenlift kostet – und wer zuzahlt

Wenn das Treppensteigen zur Hürde wird, rückt der Treppenlift ins Blickfeld. Die Preise reichen von einigen Tausend bis weit über zehntausend Euro – doch ein oft übersehener Zuschuss der Pflegekasse senkt die Rechnung deutlich.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Die Treppe im eigenen Zuhause ist für die meisten Menschen ein selbstverständlicher Weg zwischen den Etagen. Mit steigendem Alter, nach einer Operation oder bei einer chronischen Erkrankung kann sie jedoch zur täglichen Barriere werden. Ein Treppenlift verspricht dann, den vertrauten Wohnraum weiter nutzbar zu halten, statt umzuziehen oder ins Erdgeschoss auszuweichen. Wie viel ein solcher Lift kostet und welche Unterstützung es gibt, ist für viele Betroffene und Angehörige zunächst unübersichtlich – dabei lohnt sich der genaue Blick.

Warum die Preisspanne so groß ist

Einen einheitlichen Preis für einen Treppenlift gibt es nicht, und das hat einen einfachen Grund: Jede Treppe ist anders. Entscheidend ist vor allem der Verlauf. Ein Sitzlift an einer geraden Treppe ohne Kurven und Absätze ist die einfachste und günstigste Variante. Sobald die Treppe abbiegt, über einen Zwischenpodest führt oder sich um mehrere Etagen windet, wird die Schiene aufwendiger – und der Lift teurer. Als grobe Orientierung nennen Fachbetriebe für gerade Treppen häufig Beträge im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich, während kurvige Anlagen deutlich fünfstellig werden können.

Hinzu kommt die Art des Lifts. Ein klassischer Sitzlift ist etwas anderes als ein Plattformlift, der einen Rollstuhl transportiert, oder ein senkrecht fahrender Hublift für den Außenbereich. Auch Sonderwünsche wie ein zusätzlicher Klappmechanismus, eine bestimmte Sitzbreite oder Wetterschutz für den Außeneinsatz schlagen sich im Preis nieder. Wer die Anschaffung plant, sollte deshalb mehrere Angebote einholen und darauf achten, dass Montage, Wartung und Gewährleistung enthalten sind. Auch ein geprüfter Gebrauchtlift oder ein Mietmodell kann je nach Situation eine Alternative sein.

Der Zuschuss, den viele übersehen

Der wichtigste Hebel bei der Finanzierung liegt bei der Pflegeversicherung. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann den Treppenlift als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme fördern lassen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Wichtig ist: Es handelt sich um einen echten Zuschuss, nicht um ein Darlehen – zurückgezahlt werden muss er nicht. Rechtsgrundlage ist § 40 Absatz 4 des Elften Sozialgesetzbuchs.

Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1, also schon bei vergleichsweise geringem Unterstützungsbedarf. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen mit Pflegegrad im selben Haushalt, kann sich der Betrag vervielfachen – bei vier Berechtigten bis auf 16.720 Euro für dieselbe Maßnahme. Entscheidend ist dabei die Reihenfolge: Erst der Antrag und die Bewilligung durch die Pflegekasse, dann der Einbau. Wer die Anlage zuerst montieren lässt und erst danach den Zuschuss beantragt, riskiert, leer auszugehen.

Weitere Bausteine der Finanzierung

Neben der Pflegekasse kommt je nach Lage die staatliche Förderbank KfW infrage. Deren Programme zum altersgerechten Umbau sind unabhängig vom Pflegekassen-Zuschuss und lassen sich grundsätzlich mit ihm kombinieren – als Zuschuss oder als zinsgünstiger Kredit, sofern Mittel bereitstehen. Auch die Berufsgenossenschaft, ein Rehaträger oder unter Umständen das Sozialamt können Kostenträger sein, wenn der Umbau etwa Folge eines Arbeitsunfalls ist. Für Menschen ohne Pflegegrad, die den Lift privat zahlen, bleiben die Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung relevant.

Dass rund um den Treppenlift ein wachsender Markt aus Herstellern, Fachbetrieben und Vergleichsportalen entstanden ist, spiegelt einen größeren gesellschaftlichen Befund: Eine älter werdende Bevölkerung will so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Der barrierearme Umbau des Bestands wird damit zur Daueraufgabe – und die Frage nach Kosten und Zuschüssen betrifft nicht wenige Einzelfälle, sondern zunehmend den Alltag ganzer Jahrgänge.


Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Gesundheitsberatung. Beträge und Fördervoraussetzungen können sich ändern; im Einzelfall geben Pflegekasse, KfW und Fachbetriebe verbindlich Auskunft.