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Doppelte Ernte vom Acker: Warum Agri-Photovoltaik den Streit um Flächen entschärfen soll

Solarstrom oben, Landwirtschaft unten: Anlagen, die denselben Acker gleich zweifach nutzen, gelten als Ausweg aus dem Konflikt zwischen Energiewende und Nahrungsproduktion. Seit der Gesetzgeber eigene Förderregeln geschaffen hat, kommt Bewegung in einen bislang zaghaften Markt.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Wenn in diesen Wochen Gemeinden über neue Solarprojekte beraten, geht es immer öfter nicht um brachliegende Konversionsflächen oder Dächer, sondern um Ackerland – das jedoch soll bewirtschaftet bleiben. Möglich macht das die Agri-Photovoltaik, kurz Agri-PV: die gleichzeitige Nutzung einer Fläche für die Landwirtschaft als Haupt- und die Stromerzeugung als Nebennutzung. Ein Beispiel ist ein derzeit diskutiertes Vorhaben in Rheinhessen, wo eine Gemeinde den Weg für eine Anlage auf rund 70 Hektar freigemacht hat. Solche Projekte häufen sich – und werfen ein Schlaglicht auf einen Trend, der weit über die einzelne Kommune hinausreicht.

Warum die Doppelnutzung überhaupt gefragt ist

Der Reiz liegt auf der Hand: Flächen sind knapp, und die klassische Freiflächen-Solaranlage steht im Ruf, wertvollen Boden der Nahrungsmittelproduktion zu entziehen. Genau hier setzt Agri-PV an. Bei hoch aufgeständerten Anlagen fahren Traktoren unter den Modulen hindurch, bei bodennah senkrecht stehenden Reihen wird zwischen ihnen gesät und geerntet. Der Acker bleibt formal Acker, die Ernte läuft weiter – zumindest ist das die Idee. Für den Betrieb kann sich daraus eine zweite Einnahmequelle ergeben: Berichten und Marktübersichten zufolge liegen die Pachtzahlungen für Agri-PV-Flächen deutlich über der konventionellen Ackerpacht, was die Rechnung für viele Höfe attraktiv macht.

Was eine Norm zur Bedingung macht

Damit aus einem Solarpark nicht faktisch doch reine Stromproduktion mit ein paar Schafen darunter wird, zieht die technische Norm DIN SPEC 91434 Grenzen. Sie verlangt, dass die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleibt und der Flächenverlust durch Stützen, Wege und Verschattung begrenzt ist. Unterschieden werden hoch aufgeständerte Systeme, unter denen gearbeitet wird, und bodennahe Anlagen zwischen den Kulturen. Für beide gilt: Der landwirtschaftliche Ertrag darf nur um einen definierten Anteil sinken, sonst zählt die Fläche nicht mehr als Agri-PV. Diese Schwelle ist der eigentliche Kern des Konzepts – sie soll verhindern, dass die Doppelnutzung nur auf dem Papier existiert.

Der Schub kam aus der Gesetzgebung

Lange blieb Agri-PV ein Nischenthema, weil sich die höheren Baukosten hoch aufgeständerter Anlagen kaum rechneten. Das hat sich mit dem sogenannten Solarpaket geändert: Der Gesetzgeber behandelt Agri-PV im Erneuerbare-Energien-Gesetz inzwischen als „besondere Solaranlage" mit eigenem Ausschreibungssegment und einem Technologiebonus, der die Mehrkosten teilweise ausgleichen soll. Damit konkurrieren die Anlagen nicht mehr direkt mit günstigen Freiflächenprojekten, sondern in einem eigenen Topf. Fachleute sehen darin den Auslöser für die derzeit wachsende Zahl an Projektankündigungen.

Wo die Grenzen liegen

Bei aller Euphorie bleibt Agri-PV kein Selbstläufer. Die Baukosten sind höher als bei herkömmlicher Solartechnik, die Genehmigungsverfahren sind komplex, und nicht jede Kultur verträgt die Teilverschattung gleich gut. Sonderkulturen wie Beeren oder Obst, die ohnehin unter Schutzeinrichtungen wachsen, gelten als besonders geeignet – bei klassischem Getreide auf großen Schlägen ist der Nutzen umstrittener. Auch der Widerstand vor Ort verschwindet nicht automatisch: Wo Anwohner ein Solarfeld sehen, hilft der Verweis auf die weiterlaufende Landwirtschaft nicht immer. Ob Agri-PV den Flächenstreit tatsächlich entschärft oder nur verlagert, wird sich erst zeigen, wenn die ersten größeren Anlagen mehrere Ernten hinter sich haben.


Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung eines Branchentrends und keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben zu Förderhöhen und Pachten beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und können sich je nach Ausschreibung und Standort ändern.