Pflegereform im Entwurf: Was das geplante Pflegeneuordnungsgesetz für Betroffene bedeuten könnte
Seit Juni 2026 liegt der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vor. Höhere Schwellenwerte, neue Budgets, ein Umbau des Pflegegelds: eine neutrale Einordnung dessen, was geplant ist – und was noch offen bleibt.
Kaum ein sozialpolitisches Vorhaben sorgt derzeit für so viele Nachfragen wie das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG. Seit Anfang Juni 2026 liegt dazu ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Rund um das Thema sind bereits erste Informationsangebote entstanden, die Betroffenen die geplanten Änderungen erklären wollen. Grund genug, einen nüchternen Blick darauf zu werfen, was in dem Entwurf steht – und was ausdrücklich noch offen ist.
Warum überhaupt reformiert werden soll
Der Hintergrund ist bekannt: Immer mehr Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, während die Pflegeversicherung finanziell unter Druck steht. Die Bundesregierung begründet den Reformbedarf mit dem demografischen Wandel und steigenden Kosten. Ziel sei es, die Pflege langfristig finanzierbar zu halten und die Leistungen neu zu strukturieren. So weit die politische Absicht – die konkrete Ausgestaltung ist es, die aktuell für Diskussionen sorgt.
Wichtig zur Einordnung: Bei dem Papier handelt es sich um einen Referentenentwurf. Das ist ein früher Stand im Gesetzgebungsprozess. Er kann sich im Kabinett, in den Verbändeanhörungen und im parlamentarischen Verfahren noch deutlich verändern. Nichts von dem, was hier beschrieben wird, ist bereits geltendes Recht.
Höhere Schwellenwerte bei den Pflegegraden
Ein zentraler und zugleich umstrittener Punkt betrifft die Pflegegrade. Laut Entwurf sollen die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen. Bei der Begutachtung vergibt der Medizinische Dienst Punkte dafür, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigt – je mehr Einschränkungen, desto höher die Punktzahl und der Pflegegrad. Werden die Schwellenwerte angehoben, wären künftig mehr Punkte nötig, um erstmals einen Pflegegrad zu erhalten oder in einen höheren eingestuft zu werden.
Kritiker sehen darin faktisch eine Leistungseinschränkung, weil manche Menschen dadurch später oder gar keinen Pflegegrad erhielten. Befürworter argumentieren, das System müsse zielgenauer werden. Wie sich die Änderung im Einzelfall auswirkt, hängt stark von den konkreten Punktwerten ab, die im Gesetzgebungsverfahren noch feststehen müssen.
Neue Budgets statt einzelner Leistungen
Der Entwurf sieht außerdem vor, die bisherige Vielzahl an Einzelleistungen in mehrere Budgets zu bündeln. Im Gespräch sind unter anderem ein Sachleistungsbudget, ein Entlastungsbudget, ein Sozialraumbudget sowie ein Überbrückungsbudget. Die Idee dahinter: Leistungen sollen flexibler und einfacher nutzbar werden. So würden etwa Pflegegeld und selbst organisierte Verhinderungspflege in einem Entlastungsbudget zusammengeführt, während Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Akutsituationen über ein Überbrückungsbudget laufen sollen.
Besonders viel Aufmerksamkeit zieht der Plan auf sich, das klassische Pflegegeld ab 2027 durch ein neues Entlastungsbudget zu ersetzen. Die monatlichen Beträge sollen laut Entwurf zwar steigen, gleichzeitig aber zusätzliche Leistungen mit abdecken, die bislang über eigene Ansprüche liefen. Für Angehörige, die das Pflegegeld heute als feste Größe einplanen, wäre das ein spürbarer Systemwechsel – im Detail hängt viel davon ab, welche Beträge am Ende festgelegt werden.
Was sich für pflegende Angehörige ändern könnte
Auch die Situation pflegender Angehöriger steht im Fokus. Diskutiert werden unter anderem Anpassungen bei künftigen Rentenansprüchen sowie eine Regel, nach der bei einer erstmaligen Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 in den ersten drei Monaten zunächst nur die Hälfte des Entlastungsbudgets ausgezahlt würde. In dieser Anfangsphase sollen Beratung und der Aufbau einer passenden Versorgung im Vordergrund stehen. Ob dieser Ansatz die Übergangszeit erleichtert oder Familien in einer ohnehin belastenden Situation zusätzlich unter Druck setzt, ist Teil der laufenden Debatte.
Wie es weitergeht
Der Zeitplan ist in Bewegung: Die Befassung im Bundeskabinett hat sich Berichten zufolge verschoben, Verbände haben umfangreiche Stellungnahmen vorgelegt. Für Pflegebedürftige und Angehörige heißt das vor allem: abwarten und informiert bleiben. Wer heute unsicher ist, ob der eigene Pflegegrad noch zur tatsächlichen Situation passt, kann sich unabhängig von der Reform beraten lassen – etwa bei den Pflegestützpunkten oder der eigenen Pflegekasse. Endgültige Entscheidungen über konkrete Anträge oder Widersprüche sollten stets auf Grundlage einer individuellen Beratung getroffen werden.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine, redaktionelle Einordnung eines noch nicht beschlossenen Gesetzentwurfs und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Gesundheitsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzesstand; für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Stelle.
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