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HOAI in der Praxis: Warum Planungsbüros nach dem EuGH-Urteil um jede Marge ringen

Seit der EuGH die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze gekippt hat, müssen Architektur- und Ingenieurbüros ihre Honorare selbst verhandeln. Was die HOAI 2021 geändert hat – und warum Altverträge weiter Streit auslösen.

Von Anton · · 4 Min. Lesezeit

Für Architektur- und Ingenieurbüros ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) seit Jahrzehnten die zentrale Rechengrundlage – und zugleich eine der häufigsten Quellen für Streit über Geld. Seit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die verbindlichen Preisspannen gekippt hat, müssen Planungsbüros ihre Honorare stärker selbst verhandeln. Was für die einen mehr Freiheit bedeutet, empfinden andere als Einladung zum Preiswettbewerb nach unten. Ein Blick auf die Rechtslage und die praktischen Folgen.

Was der EuGH 2019 entschieden hat

Im Juli 2019 erklärte der EuGH die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig. Nach Auffassung des Gerichts verstießen die starren Preisgrenzen gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die den freien Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt sichern soll. Das Urteil betraf nicht die HOAI als Ganzes, sondern ihren preisrechtlichen Kern: die Vorgabe, dass Architektinnen und Ingenieure ein bestimmtes Honorar weder unter- noch überschreiten durften.

Der deutsche Gesetzgeber reagierte mit einer Novelle. Die HOAI 2021, die für alle nach dem 1. Januar 2021 geschlossenen Verträge gilt, strich die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze. An ihre Stelle trat ein sogenannter Basishonorarsatz, der nur noch als Orientierung dient. Die vertrauten Honorartafeln existieren also weiter – ihre Werte sind aber nicht mehr zwingend, sondern Verhandlungssache.

Warum Altverträge weiter für Diskussionen sorgen

Kompliziert bleibt die Lage für ältere Verträge. Für Vereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2021 geschlossen wurden, gelten die früheren Mindest- und Höchstsätze nach der Rechtsprechung grundsätzlich weiter. Der EuGH stellte in einem späteren Verfahren klar, dass eine Richtlinie nur die Mitgliedstaaten bindet und nicht unmittelbar zwischen privaten Vertragsparteien wirkt. Das eröffnet in bestimmten Konstellationen weiterhin sogenannte Aufstockungsklagen, mit denen Planer eine Nachzahlung bis zum damaligen Mindestsatz einfordern. Für Büros und Auftraggeber heißt das: Das Vertragsdatum entscheidet mit darüber, welches Preisregime gilt.

Die praktischen Folgen für den Büroalltag

In der täglichen Arbeit verlagert sich damit viel Verantwortung auf die Vertragsgestaltung. Wo früher eine Tabelle den Rahmen vorgab, müssen Büros heute den Leistungsumfang, die anrechenbaren Kosten und die Honorarhöhe selbst sauber definieren und dokumentieren. Anbieter von Bürosoftware und Beratungsdienstleistungen – so auch das Unternehmen Software with a Smile, dessen aktuelle Mitteilung dieses Thema aufgreift – verweisen darauf, dass unklare Leistungsbeschreibungen und lückenhafte Abrechnungen zu den häufigsten Ursachen für entgangene Margen zählen. Diese Einschätzung deckt sich mit einer Beobachtung, die auch Berufsverbände seit Jahren teilen: Nicht der vereinbarte Satz, sondern die unpräzise Grundlage kostet am Ende Geld.

Praktisch geraten vor allem kleinere Büros unter Druck. Ihnen fehlt oft die Verhandlungsmacht, um Honorare oberhalb des Basissatzes durchzusetzen, während größere Auftraggeber die neue Flexibilität nutzen, um Preise zu drücken. Umgekehrt können spezialisierte Planer mit nachweisbarer Qualität die Öffnung als Chance begreifen, sich vom reinen Preiswettbewerb zu lösen. Fachleute raten deshalb dazu, Honorare transparent zu kalkulieren, Nachträge früh zu regeln und Leistungsphasen präzise abzugrenzen.

Einordnung

Die HOAI bleibt ein bewegliches Feld: Reformdiskussionen, neue Gerichtsentscheidungen und die Frage, wie eng sich Deutschland an europäisches Dienstleistungsrecht binden lässt, halten das Thema in der Schwebe. Für Planungsbüros lautet die zentrale Botschaft weniger „welcher Satz gilt“ als „wie belastbar ist mein Vertrag“. Wer Leistungen und Honorare sauber dokumentiert, steht im Streitfall besser da – unabhängig davon, ob die Tafeln verbindlich sind oder nur noch als Richtschnur dienen.


Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung eines Branchentrends und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die Prüfung einzelner Verträge oder Honorarfragen sollten Betroffene fachkundigen Rat einholen.

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