Der Zuschuss richtet sich jetzt nach dem Einkommen: Was die BEG-Reform bei Wärmepumpen ändert
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die staatliche Heizungsförderung. Die pauschalen Boni weichen einer nach Haushaltseinkommen gestaffelten Quote – und eine technische Vorgabe entscheidet künftig darüber, ob ein Gerät überhaupt förderfähig ist.
Ein Vergleichsportal für Heizungssanierungen stellt alte und neue Förderkonditionen gegenüber und warnt zugleich vor „pauschaler Panikmache". Die nüchterne Zwischenüberschrift dieser Meldung verdeckt fast, wie viel sich zum 21. Juli 2026 tatsächlich verschoben hat. Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ändert nicht nur einzelne Beträge, sondern die Logik, nach der der Zuschuss überhaupt berechnet wird.
Der Sockel bleibt, die Boni ändern sich
Die Grundförderung für den Tausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Verändert hat sich der Rahmen darum herum. Die anrechenbaren Kosten für die erste Wohneinheit sinken von zuvor 30.000 auf 28.000 Euro. Und diese Obergrenze ist nicht mehr statisch: Ab Februar 2027 soll sie alle sechs Monate um weitere 750 Euro fallen. Wer später saniert, rechnet also tendenziell mit einer niedrigeren Bemessungsgrundlage – ein eingebauter Anreiz, nicht zu lange zu warten.
Vom pauschalen Bonus zur Einkommensstaffel
Der eigentliche Bruch liegt beim Einkommensbonus. An die Stelle der bisherigen Systematik tritt ein dreistufiges Modell, das den Zuschlag nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen abstuft: 40 Prozent bis zu einem Einkommen von 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Neu ist zudem eine familienbezogene Komponente – pro Kind unter 18 Jahren wird das anzurechnende Haushaltseinkommen um 10.000 Euro reduziert. Damit rückt ein Zuschuss, der zuvor stärker über die Fläche verteilt war, näher an die tatsächliche finanzielle Lage der Haushalte heran.
Für Haushalte an der Schwelle kann diese Staffelung erhebliche Unterschiede bedeuten. Wo früher ein pauschaler Bonus griff, hängt der zusätzliche Prozentsatz nun an konkreten Einkommensgrenzen – mit der Folge, dass zwei ähnlich gebaute Sanierungen sehr unterschiedlich gefördert werden können.
Das Kältemittel wird zur Bedingung
Neben dem Geld ändert sich auch die Technik-Vorgabe. Seit dem 21. Juli werden über das zuständige KfW-Programm nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Geräte, die auf synthetische F-Gase setzen, fallen aus der Förderung heraus. Ebenfalls gestrichen ist der frühere Effizienzbonus für besonders sparsame Geräte. Für Käufer heißt das: Die Auswahl an förderfähigen Modellen verengt sich, und ein Kriterium, das viele bislang kaum beachtet haben, entscheidet nun mit über den Zuschuss.
Wer noch unter alten Bedingungen wollte
Für den Übergang galt eine harte Grenze. Wer eine gültige Bestätigung zum Antrag besaß, konnte den Antrag noch bis zum 20. Juli 2026, 20 Uhr, unter den bisherigen Konditionen stellen. Danach greift ausnahmslos das neue Regime. Diese Stichtagslogik ist typisch für Förderreformen – und sie erklärt, warum sich Anträge kurz vor solchen Terminen regelmäßig stauen.
Unterm Blick auf die einzelnen Zahlen steht eine grundsätzlichere Verschiebung: Die Heizungsförderung wird sozial gezielter und technisch enger zugleich. Für einkommensschwächere Haushalte und Familien kann die Reform den Umstieg spürbar verbilligen; für andere fällt der Zuschuss geringer aus als zuvor. Ob sich eine Sanierung im Einzelfall rechnet, lässt sich deshalb nicht mehr über einen Durchschnittswert beantworten – sondern nur über die eigene Einkommensstufe, das gewählte Gerät und den Zeitpunkt.
Dieser Beitrag ordnet die Förderänderung redaktionell ein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Fördersätze, Höchstbeträge und technische Anforderungen können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Programmbedingungen von KfW und BAFA.