Der digitale Nachlass: Was mit Online-Konten nach dem Tod geschieht
E-Mails, Cloud-Fotos, Abos und soziale Netzwerke: Der digitale Nachlass wird im Erbfall oft zur Belastung. Was rechtlich gilt – und wie man vorsorgen kann.
Wenn ein Mensch stirbt, denken Angehörige zuerst an Wohnung, Konto und Versicherungen. Ein wachsender Teil des Lebens spielt sich jedoch online ab: E-Mail-Postfächer, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher mit Fotos, Streaming- und Software-Abonnements, mitunter auch Bezahldienste oder Krypto-Guthaben. Dieser „digitale Nachlass" wird im Erbfall oft zur Belastung, weil niemand weiß, wo die Konten liegen, wer Zugriff hat und welche Verträge weiterlaufen. Dabei lässt sich vieles mit überschaubarem Aufwand vorab regeln.
Rechtlich gilt: Der digitale Nachlass wird vererbt
Lange war unklar, ob Online-Konten überhaupt an die Erben übergehen. Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in einem viel beachteten Verfahren grundsätzlich beantwortet: Mit Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) entschied er im Streit um das Facebook-Konto einer verstorbenen Jugendlichen, dass der Nutzungsvertrag mit dem Tod auf die Erben übergeht – ebenso wie analoge Dokumente, etwa Tagebücher oder Briefe, vererbt werden. Der digitale Nachlass ist damit Teil der Erbmasse. In einer Folgeentscheidung stellte das Gericht zudem klar, dass die Erben nicht nur eine Datenkopie verlangen können, sondern Zugang zum Konto selbst erhalten müssen.
In der Praxis bedeutet das: Erben treten in die Verträge ein und dürfen grundsätzlich auf Inhalte zugreifen. Plattformbetreiber verlangen dafür allerdings regelmäßig einen Nachweis – etwa Sterbeurkunde und Erbschein. Bis ein Zugang tatsächlich gewährt wird, kann einige Zeit vergehen.
Wo die größten Probleme entstehen
Schwierig wird es vor allem dann, wenn die Hinterbliebenen gar nicht wissen, welche Konten existieren. Viele Dienste verschicken Rechnungen längst nur noch digital, sodass laufende Abonnements unbemerkt weiterlaufen und abgebucht werden. Hinzu kommt die Hürde der Zugangsdaten: Ohne Passwörter und ohne Zugriff auf das hinterlegte E-Mail-Postfach oder das Smartphone, an das viele Bestätigungscodes gehen, stehen Angehörige schnell vor verschlossenen Türen.
Ein weiteres Spannungsfeld ist der Datenschutz. Auch Verstorbene haben ein berechtigtes Interesse am Schutz ihrer Privatsphäre, und in Postfächern oder Chats stecken oft Daten Dritter. Plattformen wägen daher zwischen den Ansprüchen der Erben und dem Schutz dieser Inhalte ab – ein Grund, warum die Herausgabe nicht immer reibungslos verläuft.
Vorsorge: Was sich vorab regeln lässt
Fachleute raten, den digitalen Nachlass aktiv zu ordnen, statt ihn dem Zufall zu überlassen. Ein sinnvoller erster Schritt ist eine Übersicht aller wichtigen Konten und Abonnements. Diese Liste gehört nicht ins offene Internet, sondern an einen sicheren Ort – etwa in einen Passwort-Manager, dessen Hauptzugang eine Vertrauensperson im Ernstfall erreichen kann.
Darüber hinaus lässt sich eine Person des Vertrauens bevollmächtigen, sich um die digitalen Angelegenheiten zu kümmern. Eine solche Vollmacht sollte möglichst über den Tod hinaus gelten und klar formuliert sein. Einige große Anbieter stellen außerdem eigene Werkzeuge bereit: Funktionen, mit denen sich ein Nachlasskontakt benennen oder festlegen lässt, was nach längerer Inaktivität mit dem Konto geschehen soll. Wer solche Optionen nutzt, erspart den Angehörigen später viel Arbeit.
Ein Thema, das alle betrifft
Der digitale Nachlass ist kein Nischenthema für technikaffine Menschen mehr, sondern betrifft praktisch jeden, der online aktiv ist. Anders als beim klassischen Testament fehlt vielen jedoch das Bewusstsein dafür, dass auch das digitale Leben geordnet werden will. Schon eine aktuelle Übersicht der wichtigsten Zugänge und eine klare Vollmacht können im Ernstfall den Unterschied zwischen wochenlangem Suchen und einer geregelten Abwicklung ausmachen.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine, redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die individuelle Gestaltung von Vollmachten, Testament oder digitalem Nachlass sollten im Zweifel eine Notarin, ein Notar oder eine fachkundige Beratung hinzugezogen werden.
- Löten statt entsorgen: Repair-Cafés boomen – und Ende Juli greift das Recht auf Reparatur
- Cyber Resilience Act: Warum vernetzte Produkte künftig ab Werk sicher sein müssen
- Patent per Prompt? Was Künstliche Intelligenz bei Patentanmeldungen wirklich leisten kann
- Ein Jahr Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was sich für Onlineshops geändert hat – und was offen bleibt
- Mit dem Rad statt im Auto: Warum inklusive Mobilität in Serie geht
- Anpfiff im Büro: Was beim WM-Schauen während der Arbeitszeit wirklich gilt