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Anpfiff im Büro: Was beim WM-Schauen während der Arbeitszeit wirklich gilt

Fußball-WM und Job: Wann das Schauen während der Arbeitszeit erlaubt ist, wo Streaming am Dienstrechner zum Problem wird – und wie betriebliche Lösungen helfen.

Von Anton · · 4 Min. Lesezeit

Mit dem Ende der Vorrunde steigt bei vielen Fußballfans die Lust, die Spiele ihrer Mannschaft auch dann zu verfolgen, wenn gerade eigentlich gearbeitet wird. Wegen der Zeitverschiebung fallen einige Partien der laufenden Weltmeisterschaft in deutsche Arbeitszeiten – und damit stellt sich Jahr für Jahr dieselbe Frage neu: Darf man im Job nebenbei Fußball schauen? Die kurze Antwort lautet: nur mit Absprache. Die längere ist etwas differenzierter.

Arbeitszeit bleibt Arbeitszeit

Rechtlicher Ausgangspunkt ist ein schlichter Grundsatz: Wer arbeitet, schuldet seine Arbeitsleistung. Private Tätigkeiten während der bezahlten Arbeitszeit sind grundsätzlich nicht erlaubt, sofern der Arbeitgeber sie nicht gestattet. Das gilt für das Daddeln am Smartphone ebenso wie für das Verfolgen eines Fußballspiels. Wer ohne Erlaubnis ein komplettes Match streamt, riskiert im Zweifel eine Abmahnung – und im Wiederholungsfall theoretisch sogar eine Kündigung.

Besonders heikel ist das Streaming am Dienstrechner. Hier kommen zwei Probleme zusammen: Zum einen wird Arbeitszeit zweckentfremdet, zum anderen wird das betriebliche Gerät und unter Umständen die Internetleitung belastet. Bricht durch viele parallele Streams das Netz im Betrieb ein, kann das den Arbeitsablauf ganzer Abteilungen stören. Arbeitsrechtsratgeber weisen darauf hin, dass in solchen Fällen neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Extremfall auch Schadensersatzforderungen denkbar sind.

Wo Spielraum bleibt

Ganz so streng ist die Praxis allerdings selten. Vieles hängt davon ab, was im Betrieb üblich ist und ob der Arbeitgeber die private Nutzung von Internet und Smartphone duldet. Wo das Mitlesen privater Nachrichten stillschweigend toleriert wird, dürfte ein kurzer Blick auf den Spielstand kaum zum Problem werden. Klare Sache ist dagegen das Radio: Wer ein Spiel nebenbei im Radio verfolgt und dabei seine Arbeit ordentlich erledigt, bewegt sich nach gängiger Einschätzung auf der sicheren Seite – vorausgesetzt, Kolleginnen und Kollegen werden nicht gestört.

Entscheidend ist also weniger das Medium als die Frage, ob die Arbeitsleistung leidet. Ein nebenbei laufender Live-Ticker, der den Blick nur sekundenweise bindet, wiegt anders als ein Stream, der die volle Aufmerksamkeit fordert. Wer auf Nummer sicher gehen will, fragt schlicht vorher nach. Viele Vorgesetzte zeigen sich bei einem sportlichen Großereignis kulant, gerade wenn die Stimmung im Team davon profitiert.

Betriebliche Lösungen schaffen Klarheit

Damit nicht jeder auf eigene Faust improvisiert, setzen manche Unternehmen auf gemeinsame Regelungen. Denkbar sind flexible Arbeitszeiten während des Turniers, das gemeinsame Schauen wichtiger Spiele in einem Aufenthaltsraum oder Sonderabsprachen für besonders spät angesetzte Partien. Wo es einen Betriebsrat gibt, kann dieser zusammen mit der Geschäftsleitung fußballfreundliche Lösungen aushandeln, etwa in Form einer Betriebsvereinbarung. Der Vorteil: Alle wissen, woran sie sind, und individuelle Grauzonen entfallen.

Wer kurzfristig frei haben möchte, um ein Spiel in Ruhe zu verfolgen, kann zudem Urlaub oder – sofern vorhanden – Gleitzeit nutzen. Einen Rechtsanspruch darauf, zu einem bestimmten Termin freigestellt zu werden, gibt es allerdings nicht. Der Arbeitgeber kann Urlaubswünsche aus betrieblichen Gründen ablehnen, gerade wenn viele gleichzeitig frei haben wollen.

Unterm Strich gilt: Fußball und Beruf lassen sich durchaus verbinden, solange Erwartungen offen geklärt werden. Ein kurzes Gespräch mit dem Vorgesetzten erspart Ärger – und sorgt im besten Fall dafür, dass das Tor der eigenen Mannschaft nicht heimlich unter dem Schreibtisch, sondern ganz entspannt gefeiert werden darf.


Dieser Beitrag ist eine allgemeine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall arbeitsrechtlich zulässig ist, hängt von Arbeitsvertrag, betrieblichen Regelungen und den konkreten Umständen ab. Im Zweifel sollten Beschäftigte das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen oder rechtlichen Rat einholen.

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