News

Zwischen Opt-out und Pflicht: Warum die Elementarschadenversicherung erneut auf dem Prüfstand steht

Rund die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland ist nicht gegen Überschwemmung und Starkregen versichert. Nach jeder Hochwasserlage flammt deshalb die Debatte auf, ob ein solcher Schutz verpflichtend werden soll – doch der Weg dorthin ist umstrittener, als er wirkt.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Wenn ein Bach über die Ufer tritt oder Starkregen den Keller flutet, entscheidet oft ein einziger Vertragsbaustein darüber, ob Betroffene ihren Schaden ersetzt bekommen: die sogenannte Elementarschadenversicherung. Sie ergänzt die klassische Wohngebäudeversicherung um Risiken wie Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck. Nach Branchenangaben ist rund die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland gegen diese Gefahren nicht abgesichert – eine Lücke, die bei jedem größeren Hochwasser sichtbar wird und die politische Debatte regelmäßig neu entfacht.

Eine Lücke mit Milliardenfolgen

Die Zahlen, die in der Diskussion kursieren, sind erheblich. Naturgefahren verursachten in Deutschland im Jahr 2024 nach Angaben der Versicherungswirtschaft Schäden in Milliardenhöhe, während ein großer Teil der Wohngebäude ohne Elementarschutz blieb. Für die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das im Ernstfall, dass sie auf den Kosten sitzen bleiben – oder auf staatliche Nothilfen hoffen müssen, die nach Katastrophen zwar häufig gezahlt werden, auf die aber kein Rechtsanspruch besteht.

Genau dieser Punkt treibt die Befürworter einer Pflichtlösung an. Ihr Argument: Solange der Staat faktisch als letzter Nothelfer einspringt, tragen am Ende alle Steuerzahler das Risiko einiger weniger unversicherter Gebäude. Eine breit angelegte Versicherungspflicht würde die Kosten dagegen über eine große Zahl von Beitragszahlern verteilen und die einzelnen Prämien theoretisch senken. Umfragen deuten darauf hin, dass eine Mehrheit der Bevölkerung einem solchen obligatorischen Schutz grundsätzlich offen gegenübersteht.

Vorbild Frankreich – und die deutschen Bedenken

Als Referenz wird in der Debatte häufig Frankreich genannt, wo Naturkatastrophenschäden seit den 1980er-Jahren über ein verpflichtendes System abgesichert sind, das an bestehende Sachversicherungen gekoppelt ist. Übertragbar ist dieses Modell allerdings nicht eins zu eins: Es beruht auf einer staatlichen Rückversicherung und einer anderen Verwaltungstradition. Kritiker einer deutschen Pflicht verweisen zudem auf verfassungsrechtliche Fragen, mögliche Fehlanreize beim Bauen in gefährdeten Lagen und die Sorge, dass eine Pflicht ohne begleitende Prävention nur die Prämien in die Höhe treibt.

Auf der politischen Ebene bewegt sich das Thema seit Jahren in Wellen. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ist der Gedanke verankert, dass Gebäudeversicherungen künftig standardmäßig einen Elementarschutz enthalten sollen. Diskutiert wird jedoch ein Modell mit Widerspruchsmöglichkeit – ein sogenanntes Opt-out, bei dem Eigentümer den Schutz aktiv abwählen könnten, statt ihn aktiv hinzubuchen zu müssen. Andere Stimmen im Parlament fordern eine echte, verbindliche Pflichtversicherung ohne Ausstiegsklausel. Ob und in welcher Form eine Neuregelung kommt, war zuletzt weiterhin offen.

Was das für Eigentümer heute bedeutet

Unabhängig vom Ausgang der politischen Debatte ist der Elementarschutz schon heute für viele Verträge einzeln hinzubuchbar. Die Beiträge richten sich stark danach, in welche Gefährdungsklasse ein Gebäude eingestuft wird – Häuser in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten zahlen deutlich mehr als solche in trockenen Lagen. Fachleute weisen darauf hin, dass sich das Risiko mit häufigeren Extremwetterlagen tendenziell verschiebt: Auch Regionen, die früher als sicher galten, sind von Starkregen betroffen, der überall auftreten kann.

Für die Branche und den Gesetzgeber verbindet sich damit eine grundsätzliche Frage, die über einzelne Policen hinausreicht: Wer trägt die Kosten des Klimawandels – der Einzelne, die Versichertengemeinschaft oder die Allgemeinheit? Die Debatte um die Elementarschadenversicherung ist damit weniger ein technisches Versicherungsthema als ein Testfall dafür, wie eine Gesellschaft wachsende Wetterrisiken verteilt.


Dieser Beitrag ordnet einen aktuellen wirtschafts- und rechtspolitischen Trend redaktionell ein und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Für Entscheidungen im Einzelfall sollten die konkreten Vertragsbedingungen und der aktuelle Stand der Gesetzgebung fachkundig geprüft werden.