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Wenn die Beratung noch bezahlt wird: Warum kleine Betriebe auf eine auslaufende Förderung schauen

Ende 2026 läuft ein Bundesprogramm aus, das kleinen Unternehmen und Selbstständigen einen Teil der Kosten für professionelle Beratung abnimmt. Ein Nachfolger ist bislang nicht in Sicht – Grund genug, das Instrument einmal nüchtern einzuordnen.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Rat von außen kostet Geld – und genau daran scheitert er in kleinen Betrieben oft, bevor er beginnt. Eine Unternehmensberatung, die Prozesse durchleuchtet, ein Nachfolgekonzept entwirft oder bei der Digitalisierung hilft, ist für einen Handwerksbetrieb oder ein Ein-Personen-Unternehmen eine spürbare Ausgabe. Seit Jahren federt ein Programm des Bundes einen Teil dieser Kosten ab. Zum Jahresende 2026 läuft es aus – und weil ein Nachfolger fehlt, lohnt der genaue Blick darauf, was da eigentlich verschwindet.

Ein Zuschuss für Rat von außen

Gemeint ist die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abwickelt – früher unter dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bekannt. Das Prinzip ist einfach: Wer eine anerkannte Beraterin oder einen Berater engagiert, bekommt einen Teil des Honorars als Zuschuss zurück. Gefördert wird nach amtlichen Angaben die Hälfte der Kosten in den alten und bis zu 80 Prozent in den neuen Bundesländern, jeweils auf einer Bemessungsgrundlage von bis zu 3.500 Euro netto je Beratung. In der Spitze bleiben so bis zu einige tausend Euro Ersparnis über mehrere Beratungen hinweg.

Was gefördert wird – und was nicht

Der Zuschuss zielt auf allgemeine unternehmerische Fragen: betriebswirtschaftliche Ausrichtung, Personal, Finanzierung, Marketing und Vertrieb, zunehmend auch Themen wie Digitalisierung oder der Einsatz künstlicher Intelligenz. Nicht gedacht ist er für gutachterliche Tätigkeiten, für reine Rechts- oder Steuerberatung oder für Leistungen, die ohnehin zum Tagesgeschäft eines Dienstleisters gehören. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe; die Beratung muss über einen anerkannten Berater aus einem offiziellen Verzeichnis laufen. Pro Betrieb sind über die gesamte Laufzeit mehrere abgeschlossene Beratungen möglich, begrenzt auf eine bestimmte Zahl pro Jahr.

Die Frist rückt näher

Entscheidend ist der Kalender: Anträge können nach Angaben der Industrie- und Handelskammern noch bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Ein angekündigtes Nachfolgeprogramm gibt es bislang nicht. Für Betriebe, die eine größere Weichenstellung ohnehin vor sich haben – etwa eine Übergabe an die nächste Generation, den Aufbau eines Onlinegeschäfts oder die Einführung neuer Software – heißt das: Wer die Unterstützung noch nutzen möchte, sollte den zeitlichen Vorlauf einplanen. Zwischen Beauftragung, Durchführung und Abrechnung einer Beratung vergehen schnell Monate.

Zwischen echtem Nutzen und Torschlusspanik

Rund um das nahende Fristende ist erwartbar, dass manche Anbieter mit Dringlichkeit werben – „jetzt noch schnell sichern“. Solche Appelle sind Verkaufsargument, kein Sachzwang. Eine Beratung lohnt sich nicht deshalb, weil ein Zuschuss ausläuft, sondern weil ein konkretes Problem gelöst werden soll. Der Fördereuro senkt den Preis, ersetzt aber nicht die Frage, ob die Leistung überhaupt gebraucht wird und ob die Beraterin oder der Berater zum Betrieb passt. Umgekehrt gilt: Wer einen echten Bedarf hat, lässt mit dem Auslaufen des Programms womöglich ein Instrument liegen, das genau für solche Fälle geschaffen wurde.

Ob nach 2026 etwas Vergleichbares folgt, ist offen. Förderprogramme dieser Art sind ein wiederkehrendes Element der Mittelstandspolitik, ihre Ausgestaltung ändert sich jedoch immer wieder. Betriebe, die auf Nummer sicher gehen wollen, informieren sich am besten frühzeitig bei ihrer Kammer oder direkt beim BAFA über die aktuellen Bedingungen und die konkrete Antragstellung.


Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Förderbedingungen, Fristen und Antragstellung sind das BAFA sowie die zuständigen Kammern maßgeblich.