Wärme ohne Wahl: Warum Fernwärme-Kunden bei Preiserhöhungen kaum ausweichen können
Steigende Fernwärmepreise treffen Haushalte, die den Anbieter nicht wechseln können. Zwischen Gebietsmonopol, undurchsichtigen Preisformeln und laufenden Kartellverfahren zeigt sich, wo die Rechte der Kunden enden – und wo sie beginnen.
Ein Markt, in dem niemand wechseln kann
Wenn die Gasrechnung zu hoch wird, kann man den Anbieter wechseln. Bei Fernwärme geht das nicht. Wer an ein Wärmenetz angeschlossen ist, bezieht seine Heizenergie von genau einem Versorger – jenem, der die Leitungen in der jeweiligen Straße betreibt. Ein zweiter Anbieter, der dieselben Rohre nutzt, existiert nicht. Vielerorts kommt hinzu, dass Kommunen einen Anschluss- und Benutzungszwang verhängen: Wer neu baut oder saniert, muss sich anschließen und darf nicht auf eine eigene Heizung ausweichen.
Diese Konstellation macht Fernwärme zu einem der wenigen Energiemärkte ohne echten Wettbewerb. Das ist technisch nachvollziehbar – parallele Wärmenetze wären unwirtschaftlich –, verschiebt aber das Kräfteverhältnis deutlich zugunsten der Versorger. Steigen die Preise, bleibt den Kundinnen und Kunden kaum mehr als die Wahl, zu zahlen oder Einwände zu erheben.
Warum die Rechnungen steigen
Fernwärmepreise setzen sich in der Regel aus einem Grund- und einem Arbeitspreis zusammen, deren Entwicklung über sogenannte Preisanpassungsklauseln geregelt ist. Diese Klauseln koppeln den Preis an Indizes – etwa für Brennstoffe, Löhne oder Investitionsgüter. Steigen die zugrunde gelegten Kennzahlen, steigt automatisch der Preis, ohne dass der Versorger einzeln begründen müsste, warum. In den Jahren hoher Energiekosten schlug das kräftig durch. Für die Betroffenen ist oft kaum nachvollziehbar, welche Formel wie wirkt und ob die Erhöhung angemessen ist.
Was das Bundeskartellamt prüft
Genau an diesem Punkt setzen die Wettbewerbshüter an. Das Bundeskartellamt hat Ende 2023 mehrere Verfahren gegen Fernwärmeversorger eingeleitet. Der Vorwurf: In der Phase besonders starker Preissteigerungen zwischen 2021 und 2023 könnten Kundinnen und Kunden mehr gezahlt haben, als zulässig war – weil Preisanpassungsklauseln fehlerhaft ausgestaltet oder angewendet wurden. Anfang 2025 teilte die Behörde mit, dass sich der Verdacht auf rechtswidrige Preisanpassungsklauseln in den laufenden Pilotverfahren erhärtet habe. Ein abschließendes Urteil ist das nicht, wohl aber ein deutliches Signal, dass die Preisbildung in der Branche nicht überall den Regeln entsprach.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband dringt seit Längerem auf mehr Schutz: Intransparente Preisentwicklungen, fehlende Vergleichsmöglichkeiten und die Monopolstellung der Anbieter seien ein struktureller Nachteil für die Haushalte, so die Argumentation der Verbraucherschützer.
Welche Rechte den Kunden bleiben
Ganz ohne Handhabe sind Fernwärmekunden nicht. Seit Oktober 2021 müssen Versorger ihre Preisformeln sowie Angaben zu den Energieverlusten im Netz klar und verständlich im Internet veröffentlichen. Das erlaubt zumindest eine grobe Kontrolle, ob eine Erhöhung zur hinterlegten Formel passt. Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) setzt zudem Grenzen dafür, wie Preisänderungen gestaltet sein dürfen und wie lange Verträge laufen. Wer eine Rechnung für falsch hält, kann Einwendungen erheben; unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Zahlung unter Vorbehalt möglich, um Ansprüche nicht zu verlieren.
In der Praxis heißt das: die veröffentlichte Preisformel mit der eigenen Rechnung abgleichen, Erhöhungen dokumentieren und im Zweifel die örtliche Verbraucherzentrale einschalten, die viele Fälle bündelt und einschätzen kann. Sollten die laufenden Kartellverfahren rechtswidrige Klauseln bestätigen, könnten sich daraus auch Rückforderungsansprüche ergeben – ein Grund mehr, alte Abrechnungen aufzubewahren.
Redaktionelle Einordnung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die Prüfung eines konkreten Vertrags oder einer Abrechnung wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder an rechtlichen Beistand.