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Vom Papier zur Pflicht: Wie die E-Rechnung den Mittelstand zum Umdenken zwingt

Die elektronische Rechnung wird in Deutschland schrittweise zur Pflicht. Was sich für den Mittelstand ändert – von der Empfangspflicht 2025 bis zur Versandpflicht 2028.

Von Anton · · 3 Min. Lesezeit

Was lange als technisches Nischenthema für Buchhaltungsabteilungen galt, rückt im Mittelstand zunehmend in den Mittelpunkt: Der elektronische Austausch von Rechnungen wird in Deutschland schrittweise zur gesetzlichen Pflicht. Fachveranstaltungen wie der für 2026 angekündigte „EDI DAY" greifen das Thema auf – ein Indiz dafür, dass der elektronische Datenaustausch zwischen Unternehmen längst über reine Großkonzerne hinausgewachsen ist und auch kleinere Betriebe erreicht.

Was sich konkret ändert

Mit dem Wachstumschancengesetz, das zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die E-Rechnung im inländischen Geschäft zwischen Unternehmen (B2B) verbindlich eingeführt. Den Anfang macht die Empfangspflicht: Seit Anfang 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Eine reine PDF-Datei genügt dabei nicht – gemeint sind strukturierte Formate, die maschinell auslesbar sind, etwa nach dem Standard XRechnung oder im Hybridformat ZUGFeRD.

Beim Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen. Bis Ende 2026 dürfen Papier- und einfache Rechnungen weiter verschickt werden. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz im B2B-Bereich elektronisch fakturieren. Ab dem 1. Januar 2028 soll die Versandpflicht schließlich für alle inländischen B2B-Rechnungen greifen. Die Staffelung soll kleineren Betrieben mehr Zeit für die Umstellung verschaffen.

Warum der Aufwand mehr ist als ein neues Dateiformat

Für viele Unternehmen ist die Umstellung weniger eine Frage des Formats als der Prozesse. Wer Rechnungen bislang ausdruckt, abheftet und manuell in die Buchhaltung übernimmt, muss Abläufe neu denken. Strukturierte Rechnungsdaten lassen sich theoretisch automatisiert prüfen, zuordnen und verbuchen – doch dafür müssen Warenwirtschaft, Buchhaltungssoftware und gegebenenfalls Schnittstellen zu Geschäftspartnern zusammenspielen. Genau an dieser Stelle setzt der klassische EDI-Gedanke an, der elektronische Datenaustausch, der Bestellungen, Lieferscheine und Rechnungen direkt zwischen IT-Systemen überträgt.

Anbieter solcher Lösungen werben damit, dass sich durch Automatisierung Tippfehler vermeiden, Durchlaufzeiten verkürzen und Skontofristen besser nutzen lassen. Solche Effizienzgewinne sind plausibel, hängen in der Praxis aber stark von der Ausgangslage ab: Ein Betrieb mit wenigen Rechnungen pro Monat profitiert anders als ein Großhändler mit Tausenden Belegen. Pauschale Einsparversprechen sollten Unternehmen daher mit Blick auf das eigene Volumen prüfen.

Wo der Mittelstand steht

Branchenbeobachter verweisen darauf, dass größere Unternehmen den elektronischen Datenaustausch oft schon seit Jahren nutzen, während viele kleinere Betriebe erst durch die gesetzliche Pflicht in Bewegung kommen. Für sie stellt sich die Frage, ob sie auf Portallösungen, auf erweiterte Funktionen ihrer bestehenden Software oder auf spezialisierte Dienstleister setzen. Eine universelle Antwort gibt es nicht – entscheidend sind Rechnungsvolumen, Zahl der Geschäftspartner und die vorhandene IT.

Klar ist: Die Frist 2028 lässt zwar noch Zeit, doch die Empfangspflicht gilt bereits. Wer Rechnungen von Lieferanten künftig nur noch elektronisch erhält, muss sie auch verarbeiten können. Insofern ist die E-Rechnung weniger ein einzelnes Stichtagsereignis als ein mehrjähriger Übergang, der Schritt für Schritt mehr Betriebe erfasst. Das Thema dürfte den Mittelstand und die Anbieter entsprechender Software daher noch länger beschäftigen – auf Messen, in Beratungsgesprächen und in der täglichen Buchhaltung.


Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung eines Branchentrends und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die konkrete Umsetzung der E-Rechnungspflicht im eigenen Unternehmen sollten Betriebe steuerlichen oder rechtlichen Rat einholen. Angaben zu Fristen geben den Stand der gesetzlichen Regelungen wieder; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorgaben der Finanzverwaltung.

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