Vom „Diener Gottes" zur Ehre der Altäre: Wie ein Seligsprechungsverfahren abläuft
Der KDFB Bayern treibt ein Seligsprechungsverfahren für seine Gründerin Ellen Ammann voran. Anlass für einen Blick darauf, wie ein solcher Prozess Schritt für Schritt abläuft – und warum er Jahrzehnte dauern kann.
Seligsprechungen kennen die meisten Menschen höchstens aus Nachrichten über den Vatikan – als seltene, feierliche Akte, deren innere Logik im Dunkeln bleibt. Ein aktueller Anlass rückt das Thema nun in einen bayerischen Kontext: Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) Landesverband Bayern hat nach eigenen Angaben die Rolle des „Actors" in einem geplanten Seligsprechungsverfahren für seine Gründerin Ellen Ammann übernommen. Grund genug, einmal zu erklären, wie ein solcher Prozess überhaupt funktioniert – und warum er in der Regel Jahrzehnte dauert.
Wer war Ellen Ammann?
Ellen Ammann (1870–1932) wurde in Stockholm geboren und lebte später in München. Sie zählte nach Einführung des Frauenwahlrechts 1919 zu den ersten Frauen im Bayerischen Landtag, dem sie bis zu ihrem Tod angehörte. Bekannt wurde sie über kirchliche Kreise hinaus für ihre Rolle beim gescheiterten Hitler-Putsch von 1923: Nach überliefertem Bericht erfuhr sie von den Umsturzplänen und alarmierte umgehend Verantwortliche, was zur Abwehr der Aktion beitrug. Ammann gründete 1911 den KDFB-Landesverband Bayern und stieß zahlreiche soziale Einrichtungen an, darunter die Münchner Bahnhofsmission. In der katholischen Frauenbewegung gilt sie bis heute als prägende Figur.
Der erste Schritt: das diözesane Verfahren
Ein Seligsprechungsverfahren beginnt nicht in Rom, sondern im zuständigen Bistum. Frühestens fünf Jahre nach dem Tod einer Person kann der Ortsbischof – hier der Münchner Erzbischof – die Eröffnung genehmigen. Ab diesem Moment trägt die Kandidatin oder der Kandidat offiziell den Titel „Diener" beziehungsweise „Dienerin Gottes". Getragen wird das Verfahren von zwei Akteuren: dem „Actor", der es beantragt und finanziell wie organisatorisch verantwortet – diese Rolle hat laut Unternehmensangaben nun der KDFB Bayern übernommen –, und dem „Postulator", der die eigentliche Ermittlungsarbeit steuert. In der diözesanen Phase werden Lebenszeugnisse, Schriften und Aussagen von Zeitzeugen gesammelt, um Leben und Wirken lückenlos zu dokumentieren.
Heroischer Tugendgrad und die Frage nach dem Wunder
Die gesammelten Unterlagen wandern anschließend nach Rom, an das zuständige vatikanische Dikasterium. Dort prüfen Theologen, ob die Person in „heroischem Grad" christliche Tugenden gelebt hat. Fällt diese Prüfung positiv aus, spricht der Papst der Person den „ehrwürdigen" Status zu. Für die eigentliche Seligsprechung ist in der Regel zusätzlich ein anerkanntes Wunder erforderlich, das auf die Fürsprache der verstorbenen Person zurückgeführt wird – häufig eine medizinisch nicht erklärbare Heilung, die von Ärzten und Theologen unabhängig begutachtet wird. Eine Ausnahme bilden Märtyrer, die für ihren Glauben starben; bei ihnen kann auf das Wunder verzichtet werden. Erst nach der Seligsprechung, mit einem weiteren anerkannten Wunder, ist der Weg zur Heiligsprechung offen.
Warum solche Verfahren Geduld verlangen
Dass zwischen dem ersten Antrag und einer möglichen Seligsprechung viele Jahre liegen, ist die Regel, nicht die Ausnahme. Die Aktenlage muss belastbar sein, die Prüfungen sind mehrstufig, und ein Wunder lässt sich nicht planen. Im Fall Ellen Ammanns steht das Verfahren noch am Anfang – die Übernahme der Actor-Rolle ist ein organisatorischer Schritt, kein Ergebnis. Unabhängig vom kirchenrechtlichen Ausgang zeigt der Vorgang, wie eine Organisation das Andenken an ihre Gründerin pflegt und deren Biografie einer breiteren Öffentlichkeit in Erinnerung ruft. Für Außenstehende bietet er vor allem einen seltenen Einblick in ein Verfahren, das sonst kaum sichtbar wird.
Redaktionelle Einordnung eines aktuellen Anlasses. Die Darstellung des kirchenrechtlichen Verfahrens erfolgt in allgemeiner Form; Einzelheiten können im konkreten Fall abweichen.
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