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Vier Sterne, gekauft: Warum das Vertrauen in Online-Bewertungen bröckelt

Ein Netzwerkbetreiber kündigt Transparenzkriterien für Firmenbewertungen an. Der Anlass ist klein, das Problem dahinter groß: Schätzungen zufolge ist ein erheblicher Teil der Sterne im Netz manipuliert – und der rechtliche Rahmen kommt der Realität nur langsam hinterher.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Vor dem Kauf noch schnell die Bewertungen lesen: Für viele ist das eine Selbstverständlichkeit geworden. Sterne, Rezensionen und Erfahrungsberichte entscheiden mit darüber, welches Hotel gebucht, welcher Handwerker beauftragt und welches Produkt in den Warenkorb gelegt wird. Genau diese Macht macht Bewertungen zur Zielscheibe. Wenn nun ein Betreiber eines Firmen- und Business-Netzwerks ankündigt, eigene Transparenzkriterien für Bewertungen offenzulegen, ist das für sich genommen eine Randnotiz. Es lenkt den Blick aber auf eine Vertrauensfrage, die den gesamten Online-Handel betrifft.

Ein Markt der geschönten Sterne

Dass gefälschte Bewertungen kein Randphänomen sind, legen mehrere Untersuchungen nahe. In einer Erhebung im Umfeld der EU-Kommission war zuletzt von einer Größenordnung die Rede, nach der ein erheblicher Anteil der Online-Bewertungen – Schätzungen reichen bis zu 30 bis 40 Prozent – gefälscht oder zumindest manipuliert sein könnte. Solche Zahlen sind mit Vorsicht zu lesen, weil sie je nach Plattform und Methode stark schwanken. Die Richtung ist jedoch eindeutig: Ein bedeutender Teil der Empfehlungen, auf die sich Verbraucher verlassen, entsteht nicht aus echter Erfahrung, sondern aus Kalkül. Gekaufte Lobrezensionen, Bewertungen von Menschen, die das Produkt nie besessen haben, oder das gezielte Verstecken von Kritik gehören zum Repertoire.

Was das Gesetz längst verbietet

Rechtlich ist die Lage klarer, als viele annehmen. In Deutschland gelten irreführende geschäftliche Handlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als unzulässig – dazu zählt das Verfassen oder Beauftragen gefälschter Bewertungen. Auf europäischer Ebene verpflichtet die sogenannte Omnibus-Richtlinie Plattformen seit 2022 dazu, offenzulegen, ob und wie sie sicherstellen, dass Bewertungen tatsächlich von Käufern stammen. Der Digital Services Act nimmt zusätzlich sehr große Plattformen wie Google oder Amazon in die Pflicht, systemische Risiken – darunter die Verbreitung gefälschter Bewertungen – zu analysieren und einzudämmen. Regelmäßige unabhängige Prüfungen und Transparenzberichte sollen das flankieren. Auf dem Papier ist der Rahmen also engmaschig.

Die Lücke zwischen Regel und Durchsetzung

In der Praxis klafft dennoch eine Lücke. Wer eine Bewertung kauft, tut das im Verborgenen; der Nachweis ist mühsam, die Verantwortlichen sitzen oft im Ausland. Hinzu kommt eine Entwicklung, die weniger offensichtlich ist: Nach Beobachtungen aus der Rechtspraxis wird in Deutschland zunehmend nicht das Fälschen selbst zum Problem, sondern der Missbrauch der Meldewege. Unternehmen reichen massenhaft Beschwerden gegen echte, aber unliebsame negative Bewertungen ein, um sie löschen zu lassen. Ausgerechnet Instrumente, die für mehr Sauberkeit sorgen sollen, geraten so zum Werkzeug der Manipulation – nur mit umgekehrtem Vorzeichen.

Was Verbrauchern bleibt

Für Leserinnen und Leser von Bewertungen heißt das vor allem: gesundes Misstrauen. Auffällig sind etwa viele überschwängliche Fünf-Sterne-Urteile in kurzer Zeit, gleichlautende Formulierungen oder Konten ohne weitere Bewertungshistorie. Verbraucherschützer raten dazu, nicht nur auf die Durchschnittsnote, sondern auf die kritischen Stimmen und deren Begründung zu achten. Kündigt eine Plattform Transparenzkriterien an, ist das ein Schritt in die richtige Richtung – solange sie sich auch überprüfen lassen. Denn Vertrauen, das ein System für sich behauptet, ist noch keins, das es verdient.


Dieser Beitrag ordnet ein verbraucherrelevantes Thema redaktionell ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen um Bewertungen sollten fachkundige Stellen hinzugezogen werden.