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Versand nur noch nach Deutschland? Warum eine EU-Verpackungsregel kleine Händler ausbremst

Ab dem 12. August greift eine neue EU-Vorgabe: Wer Verpackungen ins europäische Ausland schickt, braucht dort künftig einen Bevollmächtigten. Für viele kleine Online-Händler ist das der Punkt, an dem sich der Auslandsversand schlicht nicht mehr rechnet.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Es ist eine dieser Regeln, die im Kleingedruckten der europäischen Gesetzgebung entstehen und deren Wirkung erst sichtbar wird, wenn Unternehmen sie umsetzen müssen. Zum 12. August 2026 greift eine Vorgabe aus der neuen EU-Verpackungsverordnung, die den grenzüberschreitenden Online-Handel spürbar verändern dürfte. Branchenverbände wie der Händlerbund warnen bereits, dass viele kleinere Shops ihren Versand daraufhin auf Deutschland beschränken werden. Ein Blick auf einen Trend, der zeigt, wie gut gemeinte Vereinheitlichung im Binnenmarkt ausgerechnet die Kleinsten treffen kann.

Eine Verordnung ersetzt 27 nationale Regelwerke

Bislang gilt für Verpackungen in der EU ein Flickenteppich: Jedes Mitgliedsland hat eigene Vorschriften, wie Händler ihre Verpackungen registrieren, lizenzieren und bei nationalen Systemen anmelden müssen. Die neue Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) soll daraus ein einheitliches Regelwerk machen. So weit die Idee. Der Haken steckt in einer Detailregelung: Wer Waren in verpackter Form an Endkundinnen und Endkunden in einem anderen EU-Land verschickt, muss dort ab dem Stichtag einen sogenannten Bevollmächtigten benennen. Diese Person oder Stelle übernimmt im jeweiligen Zielland die Pflichten rund um die Verpackungsentsorgung.

Entscheidend ist: Die Pflicht gilt laut den bislang kommunizierten Vorgaben unabhängig von der Menge. Schon das einzelne Paket nach Österreich, Frankreich oder in die Niederlande kann die Anforderung auslösen. Wer in mehrere Länder liefert, braucht theoretisch in jedem einzelnen einen Bevollmächtigten.

Warum ausgerechnet die Kleinen aussteigen

Für große Versandhäuser mit europaweiter Logistik ist ein Netz von Bevollmächtigten Teil des ohnehin nötigen Aufwands. Für einen Ein-Personen-Shop, der nebenbei ein paar Bestellungen ins Ausland schickt, sieht die Rechnung anders aus. Kosten für Bevollmächtigte, Registrierungen und laufende Meldepflichten in jedem Zielland stehen dann einem oft überschaubaren Auslandsumsatz gegenüber. Nach Einschätzung des Händlerbunds führt genau das dazu, dass sich viele kleine Anbieter aus den EU-Auslandsmärkten zurückziehen dürften – wovon vor allem größere Unternehmen profitierten, die sich Vertretungen in mehreren Ländern leisten können. Eine Maßnahme, die den Binnenmarkt stärken soll, könnte ihn an dieser Stelle also für die Kleinsten verengen.

Nicht nur der Bevollmächtigte

Die Verordnung greift zudem beim Verpackungsdesign selbst. Übergroße oder unnötig aufgeblähte Verpackungen sollen künftig unzulässig sein – die riesige Schachtel für ein winziges Produkt hat perspektivisch ausgedient. Für Händler bedeutet das, Verpackungskonzepte zu überdenken, Leervolumen zu reduzieren und Materialien anzupassen. Was ökologisch nachvollziehbar ist, verursacht kurzfristig zusätzlichen Aufwand, gerade bei Sortimenten mit vielen unterschiedlichen Produktgrößen.

Was Händler jetzt abwägen

Für betroffene Shops laufen die Überlegungen derzeit auf einige Grundoptionen hinaus: in den wichtigsten Zielländern Bevollmächtigte benennen, spezialisierte Dienstleister einschalten, die diese Pflichten bündeln, oder den Versand vorerst auf Deutschland konzentrieren. Welcher Weg sich rechnet, hängt stark vom Auslandsanteil des jeweiligen Geschäfts ab. Offen ist auch, wie einheitlich die Mitgliedsstaaten die Vorgaben in der Praxis auslegen und kontrollieren werden – ein Punkt, den Verbände genau beobachten.

Klar ist vor allem eines: Der grenzüberschreitende Kleinversand, jahrelang ein niedrigschwelliger Weg für kleine Marken in neue Märkte, wird bürokratischer. Ob die Verordnung am Ende mehr Ordnung schafft oder vor allem Rückzug auslöst, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.


Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung eines aktuellen Branchentrends und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die konkrete Betroffenheit des eigenen Unternehmens sollten fachkundige Auskünfte eingeholt werden.