Streit um den Sonntag: Handel fordert Freigabe der Öffnungszeiten – und trifft auf verfassungsrechtliche Hürden
Der Handelsverband HDE fordert die weitgehende Freigabe der Sonntagsöffnung, Gewerkschaften und Kirchen halten dagegen. Warum der Streit diesmal härter geführt wird – und weshalb das Grundgesetz einer Vollfreigabe im Weg steht.
Die Debatte ist so alt wie das Ladenschlussgesetz selbst, doch sie hat gerade wieder Fahrt aufgenommen: Der Handelsverband Deutschland (HDE) spricht sich für eine weitgehende Freigabe der Sonntagsöffnung im Einzelhandel aus. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth argumentiert, Einkaufen sei längst Teil der Freizeitgestaltung – geöffnete Geschäfte könnten Innenstädte attraktiv und belebt halten. Prompt kam Widerspruch, unter anderem vom Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB), der in dem Vorstoß einen Angriff auf den grundgesetzlich verankerten Sonntagsschutz sieht.
Worum es konkret geht
Anlass der neuen Runde ist die Regulierungspolitik der Bundesregierung: Der Koalitionsvertrag sieht Lockerungen bei Öffnungszeiten bislang vor allem für gastronomienahe Handwerksbetriebe – etwa Bäckereien – vor, die ab 2027 greifen sollen. Dem Handel geht das nicht weit genug. Er fordert eine grundsätzliche Reform für alle Geschäfte und verweist auf den wirtschaftlichen Druck: Laut Verbandsangaben verliert der stationäre Einzelhandel jährlich Milliardenumsätze an internationale Online-Plattformen, die rund um die Uhr erreichbar sind; zehntausende Arbeitsplätze seien in der Branche bereits weggefallen.
Das Argument ist nicht neu, hat aber an Schärfe gewonnen: Während der Online-Handel keinen Ladenschluss kennt, bleibt der stationäre Handel an Öffnungszeiten gebunden, die im Kern aus einer Zeit vor dem E-Commerce stammen. Aus Sicht der Befürworter ist die Sonntagsöffnung deshalb weniger eine Frage des Konsums als eine der Wettbewerbsgleichheit.
Der Sonntag steht im Grundgesetz
Die Gegenseite verweist auf eine Besonderheit, die die Debatte von gewöhnlichen Deregulierungsfragen unterscheidet: Der Sonntagsschutz hat Verfassungsrang. Über Artikel 140 des Grundgesetzes gilt Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung fort, wonach der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt" bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Schutz 2009 in einer Grundsatzentscheidung zu den Berliner Ladenöffnungszeiten bekräftigt: Sonntagsöffnungen müssen die Ausnahme bleiben und brauchen einen Sachgrund, der über das bloße Umsatzinteresse hinausgeht.
Gewerkschaften und Kirchen argumentieren zudem sozialpolitisch: Der freie Sonntag sei einer der letzten kollektiven Ruhepunkte einer zunehmend entgrenzten Arbeitswelt – gerade für die überwiegend weiblichen Beschäftigten im Einzelhandel, deren Arbeitszeiten ohnehin oft in Abende und Samstage hineinreichen. Eine generelle Freigabe würde aus ihrer Sicht nicht mehr Freizeitqualität schaffen, sondern sie für eine ganze Branche abschaffen.
Was realistisch ist – und was nicht
Zwischen Maximalforderung und Status quo liegt in der Praxis ein Flickenteppich: Ladenöffnung ist seit der Föderalismusreform Ländersache, die Zahl der erlaubten verkaufsoffenen Sonntage variiert je nach Bundesland, und viele der genehmigten Termine werden nach Klagen von Gewerkschaften wieder gekippt – meist, weil der geforderte Anlassbezug (etwa ein Stadtfest) fehlte oder zu dünn begründet war. Genau an dieser Stelle setzen moderatere Reformvorschläge an: mehr Rechtssicherheit für die bestehenden Ausnahmen statt einer Vollfreigabe, die verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar erscheint.
Eine komplette Freigabe der Sonntagsöffnung dürfte ohne Verfassungsänderung nicht zu machen sein – dafür ist die Karlsruher Rechtsprechung zu eindeutig. Wahrscheinlicher ist, dass die Debatte auf Länderebene weitergeht: mit mehr oder verlässlicheren verkaufsoffenen Sonntagen, digitalen Kleinstflächen wie personallosen Automatenläden, die vielerorts bereits sonntags öffnen dürfen, und einem Handel, der den Druck aus dem Netz als Hebel für Deregulierung nutzt. Der Streit um den Sonntag bleibt damit, was er seit Jahrzehnten ist: ein Konflikt zwischen Wirtschaftsinteresse und einem Schutzgut, das älter ist als die Bundesrepublik.
Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung einer laufenden Debatte und stellt keine Rechtsberatung dar. Wiedergegebene Positionen und Zahlen sind den jeweiligen Verbänden zugeordnet und als deren Angaben zu verstehen.
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