Siegel statt Selbstauskunft: Warum Nachhaltigkeitszertifikate in der Hotellerie zur Pflichtübung werden
Immer mehr Hotels lassen sich ihre Nachhaltigkeit von unabhängigen Instituten bescheinigen. Der Grund ist längst nicht mehr nur das Marketing: Ab September 2026 verschärft die EU die Regeln für Umweltwerbung deutlich.
Wenn ein Traditionshotel seine erneute Nachhaltigkeitszertifizierung per Pressemitteilung feiert, wirkt das auf den ersten Blick wie eine Randnotiz aus der Tourismusbranche. So meldete jüngst das Parkhotel Quellenhof in Aachen, es sei abermals mit dem GreenSign-Zertifikat ausgezeichnet worden. Doch hinter solchen Meldungen steckt ein Trend, der die gesamte Hotellerie erfasst hat – und der ab Herbst 2026 eine handfeste rechtliche Dimension bekommt.
Ein Markt für grüne Bescheinigungen
Nachhaltigkeitszertifikate für Beherbergungsbetriebe sind längst ein eigener Wirtschaftszweig. Einer der bekannteren Anbieter im deutschsprachigen Raum ist das Berliner GreenSign Institut, das seine Hotel-Zertifizierung seit 2015 vergibt. Nach Angaben des Instituts wurden inzwischen mehrere hundert Häuser in rund 19 Ländern zertifiziert; der Kriterienkatalog ist seit 2022 vom Global Sustainable Tourism Council (GSTC) anerkannt, einem internationalen Dachgremium für nachhaltigen Tourismus. Geprüft werden dabei Bereiche wie Umwelt, Soziales und Wirtschaftlichkeit, abgestuft in fünf Level; die Zertifizierung gilt jeweils für drei Jahre.
GreenSign ist dabei nur ein Akteur unter vielen. Von internationalen Labels wie Green Key oder EarthCheck bis zum EU-Umweltzeichen konkurrieren zahlreiche Siegel um die Gunst der Hoteliers – mit unterschiedlichen Kriterien, Prüftiefen und Preisen. Kritiker sprechen seit Jahren von einem „Siegel-Dschungel", in dem Gäste kaum noch erkennen können, welches Label tatsächlich strenge Maßstäbe anlegt.
Warum die EU den Druck erhöht
Dass sich Hotels die Prüfung durch Dritte dennoch zunehmend leisten, hat einen konkreten Grund: die EU-Richtlinie 2024/825, oft EmpCo-Richtlinie genannt („Empowering Consumers for the Green Transition"). Sie gilt ab dem 27. September 2026 verbindlich in allen Mitgliedstaaten und verbietet pauschale Umweltaussagen wie „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „grün", wenn sie nicht durch belastbare Nachweise gedeckt sind. Auch selbst entworfene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung sind dann unzulässig. Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgelder, die bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes erreichen können. In Deutschland wird die Richtlinie über eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt.
Für die Hotellerie bedeutet das eine Verschiebung: Das grüne Blatt auf der Website wandelt sich vom Marketing-Schmuck zum Absicherungsinstrument. Wer künftig mit Nachhaltigkeit werben will, braucht entweder ein anerkanntes Zertifikat oder sehr gut dokumentierte eigene Nachweise. Branchenbeobachter erwarten deshalb, dass die Nachfrage nach etablierten Zertifizierungen weiter steigt – und dass schwächere, rein werbliche Eigenlabels vom Markt verschwinden.
Kosten und Nutzen für kleinere Häuser
Umstritten bleibt, wie gut kleinere und inhabergeführte Betriebe diesen Wandel stemmen können. Zertifizierungen kosten Geld und binden Personal – Ressourcen, die in Zeiten von Fachkräftemangel und gestiegenen Energiekosten knapp sind. Befürworter halten dagegen, dass die systematische Bestandsaufnahme von Energie-, Wasser- und Abfallströmen, die jede seriöse Zertifizierung verlangt, ohnehin Einsparpotenziale offenlegt und sich damit zumindest teilweise selbst finanziert. Zudem verlangen immer mehr Firmenkunden und Reiseveranstalter Nachhaltigkeitsnachweise von ihren Vertragshotels, sodass das Zertifikat zunehmend auch über den Zugang zu Geschäftsreise- und Gruppenkunden entscheidet.
Klar ist: Die Zeiten, in denen ein Hinweisschild zum Handtuchwechsel als Nachhaltigkeitsstrategie durchging, sind vorbei. Ob am Ende die Gäste die Siegelvielfalt honorieren oder schlicht ignorieren, wird sich zeigen – der regulatorische Rahmen jedenfalls macht unabhängig geprüfte Nachhaltigkeit in der Hotellerie faktisch zum neuen Standard.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Betriebe, die von den neuen Regeln zur Umweltwerbung betroffen sind, sollten sich individuell juristisch beraten lassen.
Redaktionelle Einordnung eines Branchentrends auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen und Pressemitteilungen, u. a. via openPR.de.
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