News

Nachtschicht vergessen, Geld verloren: Warum Zuschläge am Bau so oft auf der Strecke bleiben

Nacht-, Wochenend- und Erschwerniszuschläge entstehen auf der Baustelle – abgerechnet werden sie aber oft Wochen später im Büro. Warum dabei regelmäßig Geld verloren geht und was sich daran ändert.

Von Anton · · 4 Min. Lesezeit

Die Nachtbaustelle auf der Autobahn, der Wochenendeinsatz an der Brücke, die Stunden mit Atemschutzmaske im Schacht: Im Baugewerbe entsteht ein erheblicher Teil des Lohns nicht zum Normaltarif, sondern über Zuschläge. Doch genau diese Zuschläge gehen in vielen Betrieben regelmäßig verloren – nicht aus bösem Willen, sondern weil sie dort entstehen, wo niemand Buch führt: auf der Baustelle.

Das Problem der nachträglichen Rekonstruktion

Der typische Ablauf in vielen kleinen und mittleren Bauunternehmen sieht bis heute so aus: Die Beschäftigten erfassen ihre Arbeitszeiten, und am Monatsende versucht das Lohnbüro zu rekonstruieren, welche Stunden zuschlagspflichtig waren. Welche Schicht reichte in die Nacht? Wer hat am Sonntag gearbeitet? Wer stand unter Atemschutz im engen Schacht? Vieles davon muss telefonisch nachgefragt oder aus Notizen zusammengesucht werden. Ein Berliner Anbieter für digitale Zeiterfassung im Bauhandwerk weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass bei dieser nachträglichen Ergänzung aus dem Gedächtnis regelmäßig ein erheblicher Teil der Zuschläge vergessen wird – nach Unternehmensangaben teils die Hälfte.

Die Folgen treffen beide Seiten: Das Lohnbüro produziert hohen Prüfaufwand, und auf der Baustelle wächst das Gefühl, dass nicht jede geleistete Stunde auch ankommt. In Zeiten, in denen Bauunternehmen händeringend Fachkräfte suchen, ist das mehr als ein Buchhaltungsproblem – es ist ein Bindungsrisiko.

Was sich automatisch erkennen lässt – und was nicht

Interessant ist die Unterscheidung zwischen zwei Arten von Zuschlägen. Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit lässt sich aus den erfassten Arbeitszeiten eindeutig ableiten: Wer von 22 bis 6 Uhr gestempelt hat, hat nachts gearbeitet. Solche Zuschläge kann eine Software automatisch zuordnen, ohne dass jemand nachdenken muss.

Anders liegt der Fall bei Erschwerniszuschlägen, wie sie der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) für Arbeiten etwa unter Atemschutz, in beengten Räumen oder unter besonderen Belastungen vorsieht. Ob diese Bedingungen vorlagen, weiß nur die Person vor Ort. Diese Angaben lassen sich nicht automatisieren – sie müssen dort dokumentiert werden, wo sie entstehen, und zwar zeitnah. Genau hier setzt der Trend zur mobilen Erfassung per App an: Der Zuschlag wird direkt an der einzelnen Arbeitsstunde vermerkt, statt Wochen später rekonstruiert zu werden.

Der steuerliche Hebel: § 3b EStG

Dass saubere Dokumentation bares Geld wert ist, hat auch einen steuerlichen Grund. Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nach § 3b Einkommensteuergesetz in bestimmten Grenzen steuerfrei: 25 Prozent des Grundlohns für Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr (40 Prozent zwischen 0 und 4 Uhr), 50 Prozent für Sonntagsarbeit und je nach Feiertag 125 bis 150 Prozent. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit zu diesen Zeiten gezahlt und einzeln nachgewiesen werden. Pauschale Zuschläge ohne Einzelabrechnung erkennen die Finanzämter regelmäßig nicht als steuerfrei an – ein weiterer Grund, warum die lückenlose Erfassung am Entstehungsort auch aus Arbeitgebersicht attraktiv ist.

Ein Branchenproblem mit Ansage

Das Thema ist kein Einzelfall eines Anbieters, sondern Teil eines größeren Umbruchs: Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung und die anhaltende Diskussion um deren gesetzliche Ausgestaltung setzen gerade arbeitsintensive Branchen wie den Bau unter Digitalisierungsdruck. Wer ohnehin Zeiten digital erfassen muss, kann die Zuschlagslogik gleich mitdenken – von der tariflichen Unterscheidung zwischen Gewerblichen, Angestellten und Auszubildenden bis zu Fahrzeiten und Verpflegungsmehraufwand bei auswärtigen Einsätzen.

Für die Beschäftigten ist die Rechnung einfacher: Ein Zuschlag, der nicht dokumentiert ist, wird nicht gezahlt. Und für die Betriebe gilt die Umkehrung – eine Abrechnung, der die Belegschaft vertraut, ist im aktuellen Arbeitsmarkt ein Argument, das man nicht dem Monatsende überlassen sollte.


Redaktionelle Einordnung auf Basis einer Branchenmitteilung und öffentlich zugänglicher Quellen. Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar; im Einzelfall helfen Steuerberater oder Fachanwälte für Arbeitsrecht weiter.

Mehr zum Thema

  • Der freundliche Anruf beim Ex-Chef: Warum das klassische Referenzgespräch unter Druck gerät
  • Ende der offenen Ladenkasse? Was hinter der geplanten Registrierkassenpflicht ab 2027 steckt
  • Wenn der Versicherungsmakler in Rente geht: Was der Verkauf des Kundenbestands für Versicherte bedeutet
  • Police im Schrank, Schutz im Kleingedruckten: Warum Cyber-Versicherungen im Ernstfall oft nicht zahlen
  • Cyberpolice abgeschlossen – und im Ernstfall trotzdem ohne Schutz?
  • Abmahnung wegen Werbe-E-Mail: Was hinter der neuen Welle steckt – und wie sich Betriebe schützen