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Minijob auf dem Prüfstand: Warum über das Ende der 603-Euro-Jobs gestritten wird

Seit Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro. Nun wird über eine Reform oder gar die Abschaffung gestritten. Ein Überblick über die Argumente beider Seiten.

Von Anton · · 4 Min. Lesezeit

Kaum ein Beschäftigungsmodell ist in Deutschland so verbreitet und zugleich so umstritten wie der Minijob. Millionen Menschen verdienen sich damit etwas dazu, Betriebe decken Auftragsspitzen ab, und für viele ist die geringfügige Beschäftigung der einzige unkomplizierte Weg zurück in die Arbeitswelt. Im Sommer 2026 hat eine Debatte an Fahrt gewonnen, die an den Grundfesten dieses Modells rüttelt: Sollten Minijobs reformiert oder ganz abgeschafft werden? Die Diskussion wird derzeit mit bemerkenswerter Intensität geführt, und sie berührt weit mehr als nur eine steuerrechtliche Randfrage.

Worum es bei Minijobs überhaupt geht

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der das Einkommen eine bestimmte monatliche Grenze nicht überschreitet. Seit dem 1. Januar 2026 liegt diese Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat. Der Betrag ist kein starrer Wert mehr, sondern seit einigen Jahren dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der 2026 auf 13,90 Euro je Stunde gestiegen ist. Der Reiz des Modells liegt für Beschäftigte darin, dass vom Verdienst in der Regel keine Steuern und keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden – der Bruttolohn ist praktisch der Nettolohn.

Die Argumente der Kritiker

Genau dieser Punkt steht im Zentrum der Kritik. Wer einen Minijob ausübt, zahlt in der Regel nicht in die Arbeitslosen- und nur eingeschränkt in die Rentenversicherung ein und baut damit kaum eigene soziale Absicherung auf. Gewerkschaftsnahe Stimmen argumentieren, Minijobs seien deshalb kein zukunftsfestes Beschäftigungsmodell, sondern verfestigten prekäre Erwerbsformen und Altersarmut, besonders bei Frauen. Kritiker verweisen zudem darauf, dass Minijobs reguläre, sozialversicherungspflichtige Stellen verdrängen könnten. Eine unabhängig arbeitende Kommission zur Zukunft der Alterssicherung soll nach Angaben aus dem politischen Raum Reformvorschläge erarbeiten.

Die Gegenseite warnt vor Nebenwirkungen

Ökonomen und Wirtschaftsverbände halten dagegen. Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle etwa hat darauf hingewiesen, dass eine Abschaffung der Minijobs die Nettoeinkommen der Betroffenen spürbar reduzieren würde, weil dann Steuern und Beiträge anfielen. Für viele Rentnerinnen, Studierende und Menschen mit Familienpflichten sei der Minijob attraktiv, gerade weil er unbürokratisch und abgabenfrei ist. Aus Sicht vieler Betriebe – vom Gastgewerbe über den Einzelhandel bis zum Handwerk – ist die geringfügige Beschäftigung ein flexibles Instrument, auf das sich nur schwer verzichten lässt. Die Befürchtung: Fällt das Modell weg, wandern Tätigkeiten in die Schwarzarbeit ab oder verschwinden ganz.

Reform statt Abschaffung?

Zwischen den Polen „beibehalten" und „abschaffen" bewegen sich zahlreiche Zwischenvorschläge. Diskutiert werden etwa eine frühere Einbeziehung in die Sozialversicherung, ein gleitender Übergang in reguläre Beschäftigung ohne abrupte Abgabenlast oder eine Absenkung der Verdienstgrenze. Ziel solcher Modelle wäre, die Flexibilität zu erhalten und zugleich die soziale Absicherung zu stärken. Ob und in welcher Form es tatsächlich zu gesetzlichen Änderungen kommt, ist derzeit offen – vieles hängt von den erwarteten Kommissionsvorschlägen und den anschließenden politischen Aushandlungsprozessen ab.

Was Beschäftigte und Betriebe jetzt beobachten sollten

Für die rund geschätzt mehreren Millionen Menschen mit einem Minijob und für die Betriebe, die auf sie setzen, bedeutet die Debatte vor allem eines: Planungsunsicherheit. Konkrete Gesetzesänderungen gibt es Stand Mitte 2026 nicht, wohl aber eine ernsthafte politische Auseinandersetzung darüber, wie geringfügige Beschäftigung künftig aussehen soll. Wer betroffen ist, tut gut daran, die weitere Entwicklung zu verfolgen und bei größeren Entscheidungen individuellen Rat einzuholen. Klar ist: Der Minijob, wie ihn viele kennen, ist nicht mehr selbstverständlich – aber auch keineswegs schon Geschichte.


Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung eines aktuell diskutierten Themas und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Beratungsstelle.

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