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Millionen Retouren in der Grauzone: Warum Forscher die „Obhutspflicht" schärfen wollen

Was passiert mit zurückgeschickten Smartphones und Lagerüberhängen? Eine Studie der Uni Bamberg im Auftrag des Umweltbundesamts zeigt: Niemand weiß es genau – und genau das ist das Problem.

Von Anton · · 4 Min. Lesezeit

Ein neuwertiges Smartphone wird zurückgeschickt und taucht nie wieder im Verkauf auf. Ein funktionstüchtiger Mixer bleibt im Lager liegen, bis er entsorgt wird. Jahr für Jahr durchlaufen Millionen Elektronikprodukte in Deutschland Rückführungsprozesse, deren Ausgang für die Öffentlichkeit weitgehend unsichtbar bleibt. Ein Forschungsteam der Universität Bamberg hat im Auftrag des Umweltbundesamts untersucht, was mit Retouren und Warenüberhängen tatsächlich geschieht – und kommt zu einem ernüchternden Befund: Die Datenlage ist so dünn, dass sich das Ausmaß der Warenvernichtung kaum seriös beziffern lässt.

Eine Pflicht, die kaum jemand kontrolliert

Dabei gibt es seit 2020 eine gesetzliche Grundlage, die genau das verhindern soll: die sogenannte Obhutspflicht im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Sie verpflichtet Händler, beim Vertrieb von Waren dafür zu sorgen, dass deren Gebrauchstauglichkeit erhalten bleibt und sie nicht zu Abfall werden. Klingt eindeutig – ist in der Praxis aber bislang weitgehend zahnlos geblieben. Es fehlen konkretisierende Verordnungen, klare Zuständigkeiten bei der Aufsicht und belastbare Berichtspflichten. Studienleiter Björn Asdecker bringt das Kernproblem auf die Formel, man wisse schlicht, dass man zu wenig wisse; die Datenlage sei nicht akzeptabel.

Was die Forscher vorschlagen

Die Studie liefert nun wissenschaftlich fundierte Vorschläge, wie die Obhutspflicht weiterentwickelt und konkretisiert werden könnte. Im Zentrum stehen drei Hebel. Erstens eine stärkere Verantwortlichkeit von Vertreibern und Handelsplattformen: Wer Waren in Verkehr bringt, soll die Verantwortung für deren Verbleib nicht an Dienstleister oder Dritte auslagern können – klar definierte Haftung soll verlässliche Anreize für einen sorgsamen Umgang mit Überhängen und Retouren schaffen. Zweitens eine gestärkte Marktaufsicht mit eindeutig beauftragter Behörde, denn eine Pflicht ohne Kontrollinstanz bleibt ein Papiertiger. Drittens bringen die Forscher eine zweckgebundene Abgabe ins Spiel – etwa eine Paketabgabe oder Retourengebühr –, die diese Aufsicht finanzieren und zugleich ökonomische Anreize setzen würde, die wachsenden Retourenmengen zu reduzieren.

Der Kontext: Onlinehandel als Retourenmaschine

Hintergrund des Problems ist das Geschäftsmodell des Onlinehandels selbst. Kostenlose Rücksendungen sind für viele Kundinnen und Kunden selbstverständlich, entsprechend hoch sind die Quoten – bei Mode teils jenseits der 50 Prozent, bei Elektronik niedriger, aber in absoluten Zahlen erheblich. Jede Retoure muss geprüft, aufbereitet, neu verpackt und wieder eingelagert werden. Rechnet sich das nicht, landet die Ware bei Restpostenhändlern, in der Verwertung – oder im Schredder. Wie oft Letzteres passiert, ist genau die Blackbox, die die Bamberger Studie beschreibt. Branchenverbände verweisen darauf, dass die Vernichtung neuwertiger Ware betriebswirtschaftlich die Ausnahme sei; Umweltorganisationen halten die Dunkelziffer dagegen für deutlich höher. Ohne Berichtspflichten lässt sich der Streit schlicht nicht entscheiden.

Was jetzt passieren könnte

Ob und wann die Vorschläge in konkrete Verordnungen münden, ist offen – der Ball liegt beim Gesetzgeber. Interessant ist der Zeitpunkt: Auf EU-Ebene verbietet die Ökodesign-Verordnung bereits die Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuhe für größere Unternehmen, weitere Produktgruppen können folgen. Deutschland könnte mit einer konkretisierten Obhutspflicht die nationale Lücke schließen und zugleich die Datengrundlage schaffen, an der es bisher fehlt. Für Händler und Plattformen wäre das mit neuem Aufwand verbunden – für die Kreislaufwirtschaft wäre es der Schritt von der Absichtserklärung zur überprüfbaren Regel. Die vollständige Studie ist auf der Website des Umweltbundesamts abrufbar.


Redaktionelle Einordnung auf Basis der Pressemitteilung der Universität Bamberg (via Informationsdienst Wissenschaft) und öffentlich zugänglicher Quellen. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

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