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Letzte Runde für den Beratungszuschuss: Das BAFA-Programm für KMU läuft Ende 2026 aus

Die BAFA-Rahmenrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU endet am 31. Dezember 2026. Was das Programm bietet, welche Fristen gelten – und warum Unternehmen sich nicht auf eine Verlängerung verlassen sollten.

Von Anton · · 3 Min. Lesezeit

Es ist eines der unauffälligeren Förderinstrumente des Bundes – und zugleich eines der am breitesten genutzten: Seit Jahren bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen. Nun nähert sich das Programm seinem Ende. Die zugrunde liegende Rahmenrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. In Pressemitteilungen von Beratungshäusern ist deshalb bereits von der „letzten Förderphase" die Rede – ein Hinweis, der zwar erkennbar im Eigeninteresse der Branche liegt, in der Sache aber zutrifft.

Was das Programm leistet

Die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" richtet sich an Bestandsunternehmen ebenso wie an Firmen in Schwierigkeiten. Bezuschusst werden allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung – in den vergangenen Jahren zunehmend auch Beratungen zu Digitalisierung und dem Einsatz Künstlicher Intelligenz.

Die Bemessungsgrundlage liegt einheitlich bei 3.500 Euro pro Beratung. Wie viel davon tatsächlich erstattet wird, hängt vom Standort ab: In den alten Bundesländern übernimmt der Bund 50 Prozent der förderfähigen Kosten, also bis zu 1.750 Euro; in den neuen Bundesländern sind es 80 Prozent und damit bis zu 2.800 Euro. Für einzelne Regionen wie Berlin, Leipzig, Lüneburg und Trier gelten Sonderregelungen. Pro Unternehmen sind insgesamt maximal fünf geförderte Beratungen möglich, höchstens zwei pro Jahr.

Der Stichtag und seine Tücken

Wer das Programm noch nutzen will, sollte zwei Besonderheiten kennen. Erstens: Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Der Beratungsvertrag darf erst unterzeichnet werden, nachdem das BAFA ein Informationsschreiben verschickt hat – wer vorher startet, geht leer aus. Zweitens: Antragstellung, Beratung und Verwendungsnachweis brauchen Zeit. Je näher der Jahreswechsel 2026/27 rückt, desto enger wird das Zeitfenster, um eine Beratung noch regulär abzuschließen.

Ob es einen Nachfolger für das Programm geben wird, ist derzeit offen. Denkbar ist eine Neuauflage mit veränderten Konditionen, ebenso ein ersatzloses Auslaufen – vergleichbare Bundesprogramme wie „go-digital" wurden in der Vergangenheit ohne direkten Nachfolger beendet. Unternehmen, die konkret mit dem Zuschuss planen, sollten sich daher nicht auf eine Verlängerung verlassen.

Einordnung: Förderung mit Nebenwirkungen

Dass Beratungsunternehmen den auslaufenden Fördertopf derzeit offensiv bewerben, gehört zum Geschäft. Für Unternehmen lohnt trotzdem ein nüchterner Blick: Ein Zuschuss senkt die Kosten einer Beratung, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob die Beratung selbst sinnvoll ist und der Anbieter passt. Das BAFA führt eine Liste registrierter Berater; Qualität und Passung muss das Unternehmen dennoch selbst beurteilen. Sinnvoll ist es, vom Berater eine klare Leistungsbeschreibung zu verlangen und die Fördervoraussetzungen – etwa die KMU-Definition der EU und die Reihenfolge von Antrag und Vertragsschluss – vor Beauftragung zu klären.

Für die Beratungsbranche selbst markiert das Jahresende eine Zäsur: Ein relevanter Teil des Geschäfts mit kleinen Unternehmen hing in den vergangenen Jahren an dem Programm. Läuft es ersatzlos aus, dürfte sich der Markt für Kurzberatungen im Kleinstunternehmenssegment spürbar verändern – und mancher Anbieter seine Preismodelle überdenken müssen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Verbindliche Auskünfte zu Fördervoraussetzungen erteilen das BAFA und die zuständigen Leitstellen.


Redaktionelle Einordnung auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen, u.a. von BAFA, Industrie- und Handelskammern sowie Pressemitteilungen aus der Beratungsbranche.

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