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Kapitalrente, Minijob-Aus, mehr Pflichtversicherte: Was die Rentenkommission vorschlägt

Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt – von einer gesetzlichen Kapitalrente über ein höheres Renteneintrittsalter bis zum Aus für den Minijob-Sonderstatus.

Von Anton · · 4 Min. Lesezeit

Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission ihren Abschlussbericht an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Das Gremium, das im Zuge der Rentenreform-Debatte eingesetzt wurde, legt darin nach offiziellen Angaben 33 Empfehlungen für eine langfristig tragfähige Alterssicherung vor. Schon vor der Übergabe hatten Gewerkschaften, Verbände und Sozialversicherungsträger Stellung bezogen – ein Hinweis darauf, wie politisch aufgeladen das Thema bleibt. Die Kommission selbst betont, ihre Vorschläge seien als zusammenhängendes Gesamtpaket gedacht und nicht als Auswahlmenü einzelner Maßnahmen.

Eine Kapitalrente nach schwedischem Vorbild

Den wohl grundlegendsten Vorschlag stellt eine gesetzliche Kapitalrente dar, die innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut werden soll. Vorbild ist nach Darstellung der Kommission das schwedische Modell, bei dem ein Teil der Beiträge am Kapitalmarkt angelegt wird. Aus den Erträgen, so die Erwartung, solle das Rentenniveau für jüngere Jahrgänge langfristig wieder steigen. Der Ansatz verbindet das umlagefinanzierte System, in dem die heutigen Beiträge die heutigen Renten zahlen, mit einer kapitalgedeckten Komponente. Ob und in welcher Form ein solcher Baustein eingeführt wird, ist allerdings eine politische Entscheidung, die noch aussteht.

Renteneintritt an die Lebenserwartung koppeln

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft das Renteneintrittsalter. Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze moderat anzuheben und an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Legt man die derzeit erwartete Entwicklung zugrunde, würde die Altersgrenze nach den Berechnungen des Gremiums etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Befürworter sehen darin einen Mechanismus, der das System automatisch an die demografische Entwicklung anpasst. Kritiker wenden ein, dass längere Lebensarbeitszeit nicht für alle Berufsgruppen gleichermaßen realistisch sei – etwa bei körperlich belastenden Tätigkeiten.

Minijobs und der Kreis der Versicherten

Besonders weitreichend für viele Erwerbstätige ist der Vorschlag, den Sonderstatus der Minijobs abzuschaffen. Nach den Empfehlungen sollen Minijobs in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und ihr steuer- sowie sozialversicherungsrechtlicher Sonderweg beendet werden. Ausnahmen sollen demnach nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten. Parallel dazu schlägt die Kommission vor, den Kreis der Pflichtversicherten auszuweiten: In einem ersten Schritt sollen alle neuen Selbstständigen, die nicht anderweitig obligatorisch abgesichert sind, einbezogen werden – ebenso Abgeordnete des Bundestages und der Landesparlamente.

Gerade für den Mittelstand und für Selbstständige berühren diese Punkte den Kern ihrer Vorsorgeplanung. Eine Pflichtversicherung würde die Freiheit, die Altersvorsorge individuell zu gestalten, einschränken, könnte aber zugleich Lücken schließen, die heute zu Altersarmut beitragen.

Geteilte Reaktionen

Die Resonanz fiel erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Gewerkschaftsvertreter äußerten sich teils zustimmend zur grundsätzlichen Stoßrichtung, teils kritisch gegenüber einzelnen Maßnahmen wie der Anhebung des Renteneintrittsalters. Andere Stimmen aus dem gewerkschaftlichen Umfeld betonten, ein „Kahlschlag" bei der gesetzlichen Rente sei nicht zu erwarten und das System bleibe stabil. Die Deutsche Rentenversicherung nahm ebenfalls Stellung zum Bericht. Gemeinsam ist den Reaktionen, dass es sich vorerst um Empfehlungen handelt: Welche davon Gesetz werden, entscheidet die Politik.

Einordnung

Der Bericht markiert weniger einen Schlusspunkt als den Auftakt einer längeren Debatte. Die Vorschläge greifen tief in Strukturen ein, die über Jahrzehnte gewachsen sind, und betreffen Beitragszahler, Rentnerinnen und Rentner sowie künftige Generationen gleichermaßen. Für die Umsetzung wären Gesetzgebungsverfahren nötig, in denen die einzelnen Bausteine erfahrungsgemäß noch verändert werden. Wer seine eigene Altersvorsorge plant, sollte die weitere politische Entwicklung im Blick behalten, bevor sich konkrete Konsequenzen abzeichnen.


Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Die wiedergegebenen Empfehlungen beruhen auf dem Abschlussbericht der Alterssicherungskommission und öffentlich zugänglichen Stellungnahmen; eine gesetzliche Umsetzung steht aus.

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