Frankfurt bekommt die Aufsicht: Warum die neuen EU-Geldwäscheregeln auch kleine Verpflichtete treffen
Fortbildungsanbieter werben derzeit mit Seminaren zur Geldwäscheprävention für Nischenbranchen wie Factoringinstitute. Hinter dem Angebot steht ein tiefgreifender Umbau des europäischen Geldwäscherechts, der 2027 unmittelbar greift – und der weit über die großen Banken hinausreicht.
In den Programmen der Fortbildungsakademien tauchen dieser Tage Titel auf, die selbst in der Finanzbranche nach Spezialwissen klingen: Geldwäscheprävention für Factoringinstitute, Schulungen zur „AML-Verordnung" und zu neuen „technischen Regulierungsstandards". Was nach einem Randthema für Compliance-Abteilungen aussieht, ist tatsächlich der Vorbote einer der größten Umbauten, die das europäische Geldwäscherecht je erlebt hat. Der eigentliche Termin dafür liegt noch in der Zukunft – aber die Vorbereitung läuft bereits.
Aus einem Flickenteppich wird ein einheitliches Regelwerk
Bislang beruht die Geldwäschebekämpfung in der EU auf Richtlinien, die jedes Land in eigenes Recht gießt – in Deutschland etwa im Geldwäschegesetz. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich mit 27 nationalen Varianten. Das sogenannte AML-Paket der EU bricht damit. Sein Kern ist eine unmittelbar geltende Verordnung, die Geldwäscheverordnung (AMLR), die nach dem aktuellen Zeitplan ab dem 10. Juli 2027 in allen Mitgliedstaaten gilt. Anders als eine Richtlinie muss sie nicht erst national umgesetzt werden – sie tritt an die Stelle großer Teile des bisherigen Geldwäschegesetzes. Ergänzt wird sie durch eine überarbeitete Richtlinie (AMLD6) und durch die Gründung einer eigenen EU-Behörde.
Eine neue Behörde mit Sitz in Frankfurt
Diese Behörde, die Anti-Money Laundering Authority (AMLA), hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ihre Arbeit dort zum 1. Juli 2025 aufgenommen. Ihre Rolle ist zweigeteilt: Sie soll einheitliche Standards für die gesamte Union setzen und zugleich selbst beaufsichtigen. Ab 2028 will die AMLA nach den bisherigen Planungen eine Gruppe besonders risikobehafteter Finanzinstitute mit starkem grenzüberschreitendem Geschäft – die Rede ist von rund 40 Häusern – direkt kontrollieren. Der weitaus größere Teil der Verpflichteten bleibt in der Aufsicht der nationalen Behörden, allerdings nach Regeln, die künftig europaweit vereinheitlicht werden.
Warum auch Factoring, Immobilien und Krypto betroffen sind
Der Begriff „Verpflichtete" umfasst weit mehr als Banken. Zum Kreis gehören unter anderem Versicherer, Zahlungsdienstleister, Immobilienmakler, Notare, Steuerberater, Kunsthändler und – als Beispiel aus den aktuellen Seminarankündigungen – Factoringinstitute, die Forderungen ankaufen und dabei Geldströme bewegen. Gerade für kleinere Anbieter in solchen Nischen ist die Umstellung anspruchsvoll: Sie müssen dieselben Sorgfaltspflichten erfüllen wie große Institute, verfügen aber selten über eigene Compliance-Stäbe. Die technischen Regulierungsstandards (englisch: Regulatory Technical Standards, RTS), die die AMLA nach und nach ausarbeitet, sollen die abstrakten Pflichten in konkrete Vorgaben übersetzen – etwa dazu, wie Kunden geprüft und Risiken bewertet werden.
Der Aufwand entsteht vor dem Stichtag
Auch wenn 2027 weit entfernt scheint, verlagert sich die eigentliche Arbeit nach vorn. Fachleute aus der Beratung raten, aufsichtsrelevante Anpassungen – an IT-Systemen, Datenqualität, Kundenscreening und Risikomanagement – nicht erst kurz vor dem Stichtag anzugehen. Denn Prozesse, die über Jahre gewachsen sind, lassen sich nicht in wenigen Wochen umstellen. Für die Fortbildungsbranche ist das ein Geschäftsmodell: Je unübersichtlicher die Materie, desto größer die Nachfrage nach Seminaren. Das erklärt, warum selbst spezialisierte Verpflichtete wie Factoringinstitute inzwischen eigene Schulungsangebote finden.
Einordnung
Hinter der Werbung für ein einzelnes Seminar steht damit eine europapolitische Weichenstellung: Die Geldwäschebekämpfung wird zentralisiert, vereinheitlicht und mit einer eigenen Behörde ausgestattet. Ob das die erhofften Effekte bringt, wird sich erst nach 2027 zeigen – die praktische Wirkung hängt maßgeblich davon ab, wie streng die neuen Standards ausgelegt und durchgesetzt werden. Sicher ist vorerst nur, dass der Kreis der Betroffenen breit ist und die Anforderungen steigen.
Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung eines Branchentrends und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben zu Fristen und Zuständigkeiten beruhen auf dem derzeit bekannten Stand des EU-AML-Pakets und können sich im weiteren Gesetzgebungs- und Umsetzungsprozess ändern.