Die Black Box der Rücksendungen: Warum die Obhutspflicht für Retouren bislang kaum greift
Seit 2020 verbietet das Kreislaufwirtschaftsgesetz im Grundsatz, brauchbare Retouren einfach zu vernichten. Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamts zeigt: Es fehlt an Daten, Aufsicht und Anreizen.
Was mit einem zurückgeschickten Smartphone oder einem Küchengerät passiert, das im Lager liegen bleibt, erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher in aller Regel nie. Millionen Elektronikprodukte durchlaufen jedes Jahr Rückführungsprozesse, die für die Öffentlichkeit unsichtbar sind – und ein Teil davon wird vernichtet, obwohl die Geräte noch gebrauchstauglich wären. Eine aktuelle Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamts hat diese „Black Box" der Rückwärtslogistik nun systematisch ausgeleuchtet.
Eine Pflicht, die auf dem Papier steht
Seit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2020 gilt in Deutschland die sogenannte Obhutspflicht: Wer Waren vertreibt, muss dafür sorgen, dass deren Gebrauchstauglichkeit erhalten bleibt und sie nicht unnötig zu Abfall werden. Gemeint sind vor allem Retouren aus dem Onlinehandel und unverkaufte Warenüberhänge. Die Regelung war seinerzeit eine direkte Reaktion auf Berichte über die Vernichtung neuwertiger Ware in Versandlagern.
Wie wirksam diese Pflicht in der Praxis ist, war bislang allerdings kaum zu beurteilen – schlicht, weil belastbare Zahlen fehlen. Genau hier setzt die neue Fallstudie zu Elektrogeräten an, die Forschende der Universität Bamberg gemeinsam mit dem Öko-Institut erarbeitet haben. Das Fazit des Studienleiters Björn Asdecker fällt ernüchternd aus: Man wisse im Hinblick auf die Entsorgung von Warenüberhängen und Retouren im Wesentlichen nur, dass man zu wenig wisse. Die Datenlage sei „schlichtweg inakzeptabel". Seine Kollegin Vanessa Felch berichtet von viel Schweigen und Intransparenz während der Untersuchung – und von Praktiken, die aus Nachhaltigkeitssicht nicht akzeptabel seien.
Entsorgung als wirtschaftlich attraktivste Option
Ein zentraler Befund der Studie: Ob ein zurückgesandtes Produkt wiederverwendet, weitervermarktet oder entsorgt wird, entscheidet sich selten aus ökologischen, sondern überwiegend aus ökonomischen Gründen. Prüfung, Aufbereitung und Wiedervermarktung kosten Personal und Zeit – die Entsorgung ist häufig der günstigste Weg. Hinzu kommen laut den Autoren schwer durchschaubare, internationale Wiedervermarktungs- und Entsorgungsnetze, in denen Verantwortung leicht an Dritte ausgelagert werden kann.
Paketsteuer, Meldepflichten, klare Haftung
Die Forschenden leiten daraus eine Reihe von Empfehlungen an die Politik ab. Vertreiber und Handelsplattformen sollten stärker in die Pflicht genommen und die Haftung entlang der Lieferkette klar geregelt werden. Für die Durchsetzung der Obhutspflicht brauche es eine eindeutig mandatierte Aufsichtsbehörde – finanziert etwa über eine Paketsteuer oder Retourenabgabe, die zugleich den Anreiz setzen würde, die stetig steigenden Retourenmengen zu verringern. Diese Abgabe sehen die Autoren nach eigenen Angaben als größten Hebel, um die bestehenden Anreizstrukturen zu verändern.
Weil Unternehmen freiwillig kaum Auskunft über ihre Rückführungsprozesse geben, empfiehlt die Studie zudem eine gesetzlich verankerte Datenerhebung zu Rückläufen, Wiederverwendung und Entsorgung. Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen sowie Forschungseinrichtungen sollten unter Wahrung der Vertraulichkeit selektiven Zugang zu diesen Daten erhalten können. Schließlich müsse der Gesetzgeber Alternativen zur Entsorgung attraktiver machen – etwa durch reparaturfreundliches Produktdesign, verfügbare Ersatzteile und bessere Rahmenbedingungen für Sachspenden.
Rückenwind aus Brüssel
Die Debatte dürfte an Fahrt gewinnen: Auf EU-Ebene tritt Mitte Juli 2026 ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung und Schuhe in Kraft, das große Unternehmen unmittelbar bindet. Auch wenn Elektrogeräte davon zunächst nicht erfasst sind, zeigt die Richtung der europäischen Ökodesign-Regulierung, dass die Vernichtung neuwertiger Ware zunehmend rechtfertigungsbedürftig wird. Die Bamberger Studie liefert dafür die deutsche Bestandsaufnahme – und den Hinweis, dass eine Pflicht ohne Daten und Vollzug wenig bewirkt. Oder, wie es Felch formuliert: Die Entsorgung dürfe sich nicht lohnen.
Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen, u.a. einer Pressemitteilung der Universität Bamberg. Er stellt keine Rechtsberatung dar.
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