Der „Wachstumsbooster" im Praxistest: Was das Investitionssofortprogramm dem Mittelstand bringt
Seit Juli 2025 dürfen Unternehmen neue Anschaffungen deutlich schneller abschreiben, ab 2028 soll zudem die Körperschaftsteuer sinken. Das steuerliche Investitionssofortprogramm will die Investitionsflaute brechen – doch ob es wirkt, hängt davon ab, welche Betriebe die Regeln überhaupt nutzen können.
Wenn in Fachseminaren derzeit über Steuern gesprochen wird, fällt schnell ein Schlagwort: der „Wachstumsbooster". Gemeint ist das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, das Bund und Länder im Sommer 2025 auf den Weg gebracht haben und das am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Ziel ist es, Unternehmen nach Jahren zurückhaltender Investitionen wieder zu größeren Anschaffungen zu bewegen. Für den Mittelstand lohnt sich der nüchterne Blick darauf, was wirklich neu ist – und was nur schneller geht.
Ein Gesetz gegen die Investitionsflaute
Der Hintergrund ist bekannt: Höhere Energiekosten, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Unsicherheit haben viele Betriebe dazu gebracht, Ersatz von Maschinen, Fahrzeugen oder IT aufzuschieben. Genau hier setzt das Programm an. Es kombiniert mehrere Bausteine, die Investitionen steuerlich attraktiver machen sollen – von der Abschreibung über einen Bonus für Elektrofahrzeuge bis zu einer schrittweisen Entlastung bei der Unternehmensbesteuerung. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll das Paket die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stärken und einen Anreiz setzen, Investitionen vorzuziehen statt sie zu verschieben.
Degressive Abschreibung: Tempo statt zusätzlicher Förderung
Kernstück ist die Rückkehr der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 können Betriebe jährlich bis zu 30 Prozent des jeweiligen Restwerts abschreiben – deutlich mehr als bei der gleichmäßigen, linearen Verteilung über die Nutzungsdauer. Wichtig zum Verständnis: Es fließt dadurch kein zusätzliches Geld vom Staat. Die Gesamtsumme, die abgeschrieben wird, bleibt gleich. Verändert wird das Tempo: Ein größerer Teil des Aufwands lässt sich in den ersten Jahren geltend machen, was die Steuerlast früher senkt und die Liquidität schont. Für Unternehmen mit stabilen Gewinnen kann das ein spürbarer Vorteil sein; wer ohnehin wenig Gewinn ausweist, profitiert entsprechend weniger.
E-Fahrzeuge und die Körperschaftsteuer ab 2028
Einen eigenen Anreiz gibt es für rein elektrische Firmenfahrzeuge. Wird ein solches Fahrzeug im genannten Zeitraum angeschafft, lassen sich im Jahr der Anschaffung bereits 75 Prozent der Kosten abschreiben, in den Folgejahren gestaffelt weniger. Ergänzt wird das Programm um eine Perspektive für die Zeit danach: Der Körperschaftsteuersatz soll ab 2028 in mehreren Schritten von derzeit 15 Prozent um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr auf 10 Prozent im Jahr 2032 sinken. Parallel ist eine stufenweise Absenkung des Steuersatzes für nicht entnommene Gewinne von Personengesellschaften vorgesehen. Unter dem Strich soll die durchschnittliche Belastung von Unternehmen bis 2032 von knapp 30 auf rund 25 Prozent zurückgehen.
Für wen sich das lohnt – und wo die Haken liegen
So klar die Richtung ist, so sehr kommt es auf den Einzelfall an. Die degressive Abschreibung entfaltet ihre Wirkung nur, wenn tatsächlich investiert wird und Gewinne vorhanden sind, gegen die sich der Aufwand rechnen lässt. Betriebe in der Verlustzone oder solche, die aus anderen Gründen nicht investieren können, gehen weitgehend leer aus. Die Entlastung bei der Körperschaftsteuer wiederum greift erst ab 2028 – und liegt damit in einer Zukunft, die für heutige Investitionsentscheidungen nur begrenzt planbar ist. Hinzu kommt, dass die vorgezogenen Abschreibungen die Steuerlast in späteren Jahren wieder erhöhen, weil dann weniger abzuschreiben bleibt. Wer den Effekt nutzen will, sollte die Zahlen deshalb über mehrere Jahre durchrechnen, statt nur auf das erste Jahr zu schauen.
Für den Mittelstand ist das Programm damit weniger ein Geschenk als ein Werkzeug: nützlich für Betriebe, die ohnehin vor einer größeren Anschaffung stehen, und weit weniger relevant für alle anderen. Der eigentliche Test steht noch aus – nämlich die Frage, ob die steuerlichen Anreize ausreichen, um in einem schwierigen Umfeld tatsächlich neue Investitionen auszulösen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für die Anwendung im Einzelfall sollten Betriebe steuerlichen Rat einholen.
Redaktionelle Einordnung auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen, unter anderem des Bundesfinanzministeriums. Angaben zu Fristen und Sätzen ohne Gewähr.