Der lange Pflichtenkatalog der eigenen Website: Was Betreiber 2026 wirklich erfüllen müssen
Eine automatisierte Auswertung regionaler Websites will auf nahezu jeder geprüften Seite einen rechtlichen Mangel gefunden haben. Unabhängig vom Einzelbefund lohnt der Blick darauf, was das Recht von einer gewöhnlichen Firmenwebsite heute tatsächlich verlangt – vom Impressum bis zur Barrierefreiheit.
Ein Aufreger mit Vorgeschichte
Meldungen, wonach quasi jede untersuchte Website gegen geltendes Recht verstoße, tauchen in schöner Regelmäßigkeit auf. Zuletzt berichtete ein Anbieter, eine automatisierte Analyse von mehreren Hundert Seiten aus einer Region habe auf jeder auswertbaren Seite mindestens einen rechtlichen Mangel gefunden – am häufigsten bei Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung und der Barrierefreiheit. Solche Zahlen sind mit Vorsicht zu lesen: Automatisierte Prüfungen erfassen formale Kriterien, nicht die juristische Bewertung im Einzelfall, und der Befund stammt naturgemäß von Dienstleistern, die anschließend die Behebung anbieten. Als Momentaufnahme trifft er dennoch einen wunden Punkt – denn die Anforderungen an eine Website sind über die Jahre stetig gewachsen.
Die Basis: Impressum und Datenschutzerklärung
Am längsten etabliert ist die Impressumspflicht. Geschäftsmäßige Websites müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar über den Betreiber informieren – die Vorgaben finden sich heute im Digitale-Dienste-Gesetz, das die früheren Regeln des Telemediengesetzes abgelöst hat. Hinzu kommt die Datenschutzerklärung: Nach der Datenschutz-Grundverordnung müssen Betreiber transparent machen, welche personenbezogenen Daten sie zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten. Fehlende oder veraltete Angaben zählen zu den häufigsten Beanstandungen, weil Tools, Schriftarten oder eingebundene Dienste sich ändern, die Texte aber oft jahrelang unangetastet bleiben.
Der Dauerbrenner Cookie-Banner
Besonders streitanfällig bleibt die Einwilligung in Cookies und Tracking. Für technisch nicht notwendige Cookies verlangt die Rechtsprechung eine aktive, informierte Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer – ein vorangekreuztes Kästchen genügt nicht. Der Bundesgerichtshof hat diese Linie bestätigt: Ohne bewusste Handlung darf kein Marketing- oder Analyse-Cookie gesetzt werden. In der Praxis scheitern viele Banner an Details – etwa daran, dass das Ablehnen umständlicher gestaltet ist als das Zustimmen, oder dass Skripte bereits vor der Entscheidung laden. Datenschutzaufsichtsbehörden haben hier zuletzt genauer hingeschaut.
Neu und oft übersehen: die Barrierefreiheit
Vergleichsweise frisch ist eine Pflicht, die viele Betreiber noch gar nicht auf dem Schirm haben: Seit dem 28. Juni 2025 greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, mit dem Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzt. Es verlangt, dass zahlreiche an Verbraucher gerichtete digitale Angebote – darunter viele Onlineshops und Dienstleistungsportale – barrierefrei gestaltet sein müssen, orientiert an anerkannten Standards wie den WCAG. Ausgenommen sind laut Gesetz unter anderem Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten und weniger als zehn Beschäftigte sowie höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz haben. Für alle anderen gilt: Kontraste, Tastaturbedienbarkeit und maschinenlesbare Struktur sind keine Kür mehr, sondern rechtliche Vorgabe.
Warum viele Seiten trotzdem hinterherhinken
Dass Websites in Summe selten alle Anforderungen sauber erfüllen, hat weniger mit bösem Willen zu tun als mit der Zahl der Baustellen. Recht, Technik und eingesetzte Werkzeuge entwickeln sich unabhängig voneinander weiter, während die Seite selbst oft nur bei einem Relaunch angefasst wird. Für kleinere Betriebe ohne eigene IT-Abteilung ist das ein realer Aufwand. Wer den Bestand einmal strukturiert prüft – Impressum, Datenschutz, Einwilligungslösung und Barrierefreiheit – reduziert das Risiko von Abmahnungen und Beschwerden allerdings erheblich, und zwar unabhängig davon, ob gerade eine alarmierende Statistik durch die Presse geht.
Dieser Beitrag ordnet einen Branchentrend redaktionell ein und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und welche Pflichten im Einzelfall gelten, hängt von der konkreten Gestaltung der Website ab; im Zweifel hilft fachkundige Beratung weiter.