News

Der Kredit unter der Lupe: Warum die Bankenaufsicht ihre Prüfungen im Kreditgeschäft schärft

Sicherheitenbewertung, Stundungen, NPL-Quoten: Die Aufsicht nimmt die Kreditprozesse der Banken genauer in den Blick. Was hinter dem regulatorischen Kurswechsel steckt.

Von Anton · · 4 Min. Lesezeit

Wenn eine Bank einen Kredit vergibt, ist das längst kein rein betriebswirtschaftlicher Vorgang mehr, sondern ein streng beaufsichtigter Prozess. In Fachkreisen wird derzeit verstärkt über sogenannte Prüfungen der Kreditprozesse diskutiert – Sonderprüfungen, mit denen die Aufsicht kontrolliert, wie Institute Darlehen anbahnen, bewerten und überwachen. Anlass für die neue Aufmerksamkeit sind unter anderem Seminar- und Schulungsangebote, die sich gezielt an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kreditabteilungen und interner Revision richten. Der eigentliche Treiber liegt jedoch in der Regulierung selbst.

Was die Aufsicht prüft

Den Rahmen setzen in Deutschland die Mindestanforderungen an das Risikomanagement, kurz MaRisk, die von der Finanzaufsicht BaFin herausgegeben werden und sich an europäischen Vorgaben orientieren. Sie regeln, wie Banken intern organisiert sein müssen – von der Trennung zwischen Markt und Marktfolge bis zur Bewertung von Sicherheiten. Hinzu kommen die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA, etwa zur Kreditvergabe und zum Umgang mit notleidenden Krediten. Geprüft wird dann, ob ein Institut diese Vorgaben in der Praxis tatsächlich einhält: ob Kreditakten vollständig sind, ob Risiken sauber dokumentiert werden und ob Entscheidungen nachvollziehbar zustande kommen.

Ein regulatorischer Kurswechsel

Mit der jüngsten Überarbeitung der MaRisk zeichnet sich nach Einschätzung von Branchenbeobachtern ein Wandel ab. Statt immer detailliertere Einzelregeln vorzugeben, setzt die Aufsicht stärker auf Prinzipien und verlagert damit Verantwortung auf die Institute selbst. Das klingt nach Entlastung, bedeutet in der Praxis aber oft das Gegenteil: Wo weniger kleinteilig vorgeschrieben wird, müssen Banken umso überzeugender begründen, warum ihre eigenen Verfahren angemessen sind. Konkret rücken laut Fachpublikationen Punkte wie die Bewertung von Sicherheiten in den Vordergrund, die grundsätzlich vor einer Kreditvergabe und außerhalb des Marktbereichs erfolgen soll. Auch Stundungen – also das Aussetzen oder Strecken von Rückzahlungen – gelten zunehmend als eigenständige Kreditentscheidungen und unterliegen damit strengeren Kontrollen.

Die Rolle der notleidenden Kredite

Besondere Aufmerksamkeit gilt den notleidenden Krediten, im Fachjargon Non-Performing Loans oder NPL. Nach den EBA-Leitlinien greifen für Institute mit einer NPL-Quote ab fünf Prozent verschärfte Anforderungen an Steuerung und Berichtswesen. Hintergrund ist die Erfahrung früherer Krisen: Wenn sich faule Kredite in den Bilanzen ansammeln, kann das nicht nur einzelne Banken, sondern die Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährden. Ein konjunkturell schwieriges Umfeld mit höheren Zinsen und angespannten Branchen erhöht das Risiko, dass mehr Kreditnehmer ihre Raten nicht mehr bedienen können – ein Grund, warum die Aufsicht hier genauer hinschaut.

Warum das über die Bankenwelt hinaus zählt

Für Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen mag das alles abstrakt wirken. Doch wie streng Banken ihre Kreditprozesse handhaben, wirkt sich unmittelbar darauf aus, wer unter welchen Bedingungen ein Darlehen bekommt. Strengere Anforderungen können dazu führen, dass Sicherheiten konservativer bewertet werden oder Kreditentscheidungen länger dauern. Gleichzeitig sollen sie verhindern, dass Risiken unterschätzt werden – im Interesse der Einlegerinnen und Einleger und der Finanzstabilität insgesamt. Die wachsende Bedeutung der Kreditprüfungen ist damit weniger ein technisches Detail als ein Spiegel dafür, wie sehr die Lehren aus vergangenen Finanzkrisen den Alltag der Banken bis heute prägen.

Festzuhalten bleibt: Die Prüfung der Kreditprozesse ist kein einmaliges Ereignis, sondern Teil einer dauerhaften Aufsichtspraxis, die sich mit der Regulierung weiterentwickelt. Für die Institute wird die Fähigkeit, eigene Verfahren sauber zu dokumentieren und zu begründen, damit zu einer Daueraufgabe.


Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung eines aktuellen Branchenthemas und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben zu regulatorischen Anforderungen geben den allgemeinen Diskussionsstand wieder; maßgeblich sind die jeweils geltenden offiziellen Vorgaben.

Mehr zum Thema

  • Background Check, Vetting, Screening: Was Arbeitgeber bei Bewerbern wirklich dürfen
  • Geförderte Weiterbildung: Wie der Bildungsgutschein funktioniert – und wer ihn bekommt
  • Kapitalrente, Minijob-Aus, mehr Pflichtversicherte: Was die Rentenkommission vorschlägt
  • Krypto unterm Radar war gestern: Was die DAC8-Meldepflicht ab 2026 verändert
  • Aktivieren oder sofort abschreiben: Wie Unternehmen Software und Cloud bilanzieren
  • Menschenrechte als Managementaufgabe: Warum Lieferketten-Sorgfalt zum Berufsfeld wird