Blick in die Black Box: Warum funktionstüchtige Retouren noch immer im Schredder landen
Eine Studie der Uni Bamberg für das Umweltbundesamt zeigt: Was mit Retouren und Warenüberhängen passiert, ist eine Black Box – und die Entsorgung oft die billigste Option. Die Forschenden fordern Berichtspflichten und eine Retourenabgabe.
Was geschieht mit dem Smartphone, das originalverpackt zurückgeschickt wird, oder mit dem Küchengerät, das im Lager keinen Käufer mehr findet? Millionen Elektronikprodukte durchlaufen in Deutschland jedes Jahr Rückführungsprozesse, die für Verbraucherinnen und Verbraucher praktisch unsichtbar sind. Eine neue Studie der Universität Bamberg im Auftrag des Umweltbundesamts hat diese "Black Box" nun geöffnet – und zeichnet ein ernüchterndes Bild davon, wie wenig über den Verbleib gebrauchstauglicher Ware bekannt ist.
Eine Obhutspflicht, die kaum jemand kontrolliert
Seit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2020 gilt in Deutschland die sogenannte Obhutspflicht: Händler müssen mit Warenüberhängen und Retouren sorgsam umgehen, die Vernichtung neuwertiger Produkte soll die Ausnahme sein. Wie diese Pflicht in der Praxis umgesetzt wird, ließ sich bislang allerdings kaum überprüfen – es fehlt schlicht an Daten. "Wir wissen lediglich, dass wir zu wenig wissen", bringt es Studienautor Björn Asdecker vom Bamberger Lehrstuhl für Produktion und Logistik in der Mitteilung der Universität auf den Punkt. Die Datenlage sei "schlichtweg inakzeptabel".
Gemeinsam mit Vanessa Felch und dem Öko-Institut untersuchte Asdecker am Beispiel von Elektrogeräten, warum funktionsfähige Produkte überhaupt entsorgt werden. Die Forschenden berichten von viel Schweigen und Intransparenz in der Branche – und davon, dass Teilnehmende, wenn sie sich öffneten, Praktiken schilderten, die aus Nachhaltigkeitssicht nicht akzeptabel seien. Der Abschlussbericht ist auf den Seiten des Umweltbundesamts veröffentlicht.
Entsorgung als wirtschaftlich attraktivste Option
Ein zentraler Befund: Ob ein zurückgeschicktes Gerät wiederverkauft, gespendet oder verschrottet wird, entscheidet sich selten aus ökologischen, sondern überwiegend aus ökonomischen Gründen. Die Entsorgung ist häufig schlicht die günstigste Variante – Prüfung, Aufbereitung und Wiedervermarktung kosten Personal und Zeit, während sich hinter der Weitergabe an internationale Wiedervermarktungs- und Entsorgungsnetze die Verantwortung leicht auslagern lässt. Die Dimension des Problems wächst: Die Bamberger Forschungsgruppe Retourenmanagement rechnete zuletzt mit rund 550 Millionen Retourenpaketen allein für das Jahr 2025 in Deutschland.
Paketsteuer und Berichtspflichten als Hebel
Die Studie leitet daraus mehrere Empfehlungen an die Politik ab. Vertreiber und Handelsplattformen sollten klarer haften, damit Verantwortung nicht an Dritte abgeschoben werden kann. Für die Durchsetzung der Obhutspflicht brauche es eine klar mandatierte Aufsichtsbehörde – finanziert etwa über eine Paketsteuer oder Retourenabgabe, die zugleich einen Anreiz setzen würde, die Retourenflut einzudämmen. Asdecker bezeichnet eine solche Abgabe als den größten Hebel, um die bestehenden Anreizstrukturen zu verändern.
Weil Unternehmen laut Studie nicht bereit sind, freiwillig Auskunft über ihre Rückwärtslogistik zu geben, empfehlen die Forschenden zudem eine gesetzlich verankerte Berichtspflicht: Händler müssten dann offenlegen, wie viele Rückläufer sie wiederverwenden, weitervermarkten oder entsorgen. Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen sowie Wissenschaft sollten bei berechtigtem Interesse Zugang zu diesen Daten erhalten. Schließlich müssten Alternativen zur Entsorgung attraktiver werden – etwa durch reparaturfreundliches Produktdesign, verfügbare Ersatzteile und bessere Bedingungen für Sachspenden, die bislang unter anderem an steuerlichen Hürden scheitern.
Einordnung: Der Druck auf den Handel wächst
Die Studie fügt sich in eine breitere regulatorische Entwicklung. Auf EU-Ebene greift ab Mitte Juli 2026 das Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung aus der Ökodesign-Verordnung; eine Ausweitung auf weitere Produktgruppen wie Elektronik wird in Brüssel bereits diskutiert. Deutschland hat mit der Obhutspflicht zwar früh ein Instrument geschaffen, doch ohne Vollzug und Daten bleibt es weitgehend symbolisch – genau hier setzen die Bamberger Empfehlungen an. Für Händler bedeutet das: Wer Rückläufer heute konsequent aufbereitet und dokumentiert, dürfte kommenden Berichtspflichten gelassener entgegensehen als Wettbewerber, die auf den Schredder setzen. Ob die Politik den Vorschlag einer Retourenabgabe aufgreift, ist offen – politisch wäre sie angesichts der Belastungsdebatten im Onlinehandel kein Selbstläufer.
Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen, insbesondere der Pressemitteilung der Universität Bamberg vom 1. Juli 2026 zur UBA-Studie über die Umsetzung der Obhutspflicht bei Elektrogeräten.
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