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64 Milliarden im Jahr: Warum der Bürokratieabbau trotz Fortschritten kaum spürbar wird

Erstmals seit Jahren meldet der Nationale Normenkontrollrat einen Rückgang beim Erfüllungsaufwand neuer Regelungen. In den Betrieben kommt davon wenig an – was weniger an fehlendem Willen liegt als an der Art, wie Bürokratie überhaupt gemessen wird.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Kaum ein Thema erzeugt in Umfragen unter Unternehmern so verlässlich Zustimmung wie die Klage über zu viel Bürokratie. Die Empörung ist dabei meist deutlich präziser als die Zahlen, auf die sie sich stützt. Wer wissen will, wie groß die Last tatsächlich ist und in welche Richtung sie sich bewegt, landet früher oder später beim Nationalen Normenkontrollrat – jenem unabhängigen Gremium, das seit 2006 den Aufwand neuer Gesetze und Verordnungen beziffert.

Zwei Zahlen, die sich zu widersprechen scheinen

Der jüngste Jahresbericht liefert einen bemerkenswerten Doppelbefund. Einerseits ist der Erfüllungsaufwand aus neuen Regelungen im Berichtszeitraum um rund 3,2 Milliarden Euro gesunken – die erste deutliche Entlastungsbilanz seit Langem. Verteilt ist sie ungleich: Der größte Anteil entfällt auf die öffentliche Verwaltung, knapp eine Milliarde Euro auf die Wirtschaft, ein kleinerer Teil auf Bürgerinnen und Bürger. Andererseits liegen die laufenden Bürokratiekosten der Wirtschaft weiterhin bei etwa 64 Milliarden Euro pro Jahr, und seit 2011 hat sich der Erfüllungsaufwand insgesamt um einen zweistelligen Milliardenbetrag aufgebaut.

Der scheinbare Widerspruch löst sich, wenn man den Unterschied zwischen Bestand und Zufluss betrachtet. Der Normenkontrollrat misst in erster Linie, was neue Regelungen zusätzlich kosten – nicht, wie hoch der Berg insgesamt ist, der sich über Jahrzehnte angesammelt hat. Ein Jahr mit negativem Saldo bedeutet also: Es kommt weniger dazu, als abgebaut wird. Es bedeutet nicht, dass der Alltag im Betrieb spürbar leichter wird.

Was überhaupt als Bürokratie zählt

Hinzu kommt eine methodische Feinheit, die in der öffentlichen Debatte regelmäßig verrutscht. Der Fachbegriff „Bürokratiekosten" bezeichnet einen eng definierten Ausschnitt: den Aufwand für Informationspflichten, also Melden, Dokumentieren, Nachweisen, Aufbewahren. Der weiter gefasste „Erfüllungsaufwand" umfasst zusätzlich alles, was zur Umsetzung einer Vorschrift nötig ist – etwa den Einbau einer technischen Anlage, die eine Umweltauflage verlangt.

Diese Unterscheidung ist mehr als Begriffsklauberei. Was Betriebe als Bürokratie erleben, fällt oft gar nicht in die schmale Kategorie der Informationspflichten, sondern entsteht an anderer Stelle: durch uneinheitliche Auslegung zwischen Behörden, durch Medienbrüche zwischen Papier und Portal, durch Verfahren, die formal digital sind, faktisch aber ein hochgeladenes PDF erwarten. Solche Reibungsverluste tauchen in keiner Kostenschätzung auf, weil sie nicht aus dem Gesetzestext folgen, sondern aus seiner Anwendung.

Das Ziel und die Rechenlogik dahinter

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um ein Viertel zu senken – gemessen an der genannten Ausgangsgröße wären das rund 16 Milliarden Euro. Prozentziele dieser Art haben eine bekannte Eigenschaft: Sie belohnen den Abbau dort, wo sich Kosten sauber zurechnen lassen, und lassen alles unberührt, was zwar lästig, aber schlecht quantifizierbar ist. Der Normenkontrollrat selbst weist regelmäßig darauf hin, dass Entlastung ohne konsequente Digitalisierung der Verfahren kaum zu erreichen ist – Formulare abzuschaffen ist wirksamer, als sie zu verkürzen.

Zwei Ansätze werden in diesem Zusammenhang wiederkehrend diskutiert. Der eine ist das Once-Only-Prinzip: Angaben, die eine Behörde bereits hat, sollen Unternehmen nicht ein zweites Mal liefern müssen. Der andere sind Befristungen für Regelungen, die nach einer festgelegten Frist automatisch auslaufen, sofern niemand ihre Verlängerung begründet. Beides ist technisch und rechtlich anspruchsvoller, als es klingt – beim Once-Only-Prinzip etwa stehen Datenschutzfragen und die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Weg.

Realistisch betrachtet dürfte der Effekt für einen einzelnen Handwerks- oder Handelsbetrieb daher zunächst gering ausfallen. Der Trend hat sich gedreht; der Bestand ist geblieben. Ob aus der Trendwende eine Entlastung wird, entscheidet sich weniger in Gesetzestexten als in der Verwaltungspraxis – und die verändert sich erfahrungsgemäß langsamer als die Statistik.


Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung der aktuellen Datenlage und keine Rechts- oder Steuerberatung.