Elektronische Patientenakte 2026: Warum die Nutzung in Praxen jetzt zur Pflicht mit Folgen wird

Die elektronische Patientenakte ist 2026 für Praxen Pflicht – wer sie nicht nutzt, riskiert finanzielle Einbußen. Was sich ändert, welche Datenschutzfragen bleiben und worauf es ankommt.

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Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist eines der größten Digitalisierungsprojekte im deutschen Gesundheitswesen. 2026 erreicht es eine neue Stufe: Die Nutzung ist nicht mehr freiwillig, und wer sie verweigert, muss inzwischen mit spürbaren Konsequenzen rechnen.

Vom Pilotprojekt zur Pflicht

Die ePA soll medizinische Informationen wie Befunde, Medikationspläne oder Arztbriefe digital bündeln und allen behandelnden Stellen mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten zugänglich machen. Nach öffentlich verfügbaren Angaben ist die Nutzung für Arztpraxen seit Oktober 2025 verpflichtend. Seit Januar 2026 greifen finanzielle Sanktionen für Praxen, die die Akte im Alltag nicht verwenden – berichtet werden eine Honorarkürzung sowie eine halbierte Pauschale für die Telematikinfrastruktur. Für Krankenhäuser greifen entsprechende Regelungen zeitversetzt.

Was sich für Praxen ändert

Für viele Praxen bedeutet das einen Eingriff in eingespielte Abläufe. Die technische Anbindung muss funktionieren, das Personal geschult sein, und die Akte muss in den Behandlungsalltag integriert werden. Das ist mit Aufwand verbunden, der gerade kleinere Praxen fordert. Die genauen Sanktionsregelungen und Nachweispflichten sind komplex; betroffene Einrichtungen sollten sich an den Vorgaben ihrer Kassenärztlichen Vereinigung orientieren und im Zweifel fachkundigen Rat einholen.

Datenschutz als Dauerthema

Mit der zentralen Speicherung sensibler Gesundheitsdaten rücken Datenschutzfragen in den Vordergrund. Gesundheitsdaten zählen zu den besonders schützenswerten Kategorien personenbezogener Daten. Patientinnen und Patienten haben das Recht, der Nutzung zu widersprechen und einzelne Inhalte zu verbergen. Damit das Vertrauen in das System wächst, sind hohe Sicherheitsstandards und Transparenz darüber, wer auf welche Daten zugreifen kann, entscheidend. Kritische Stimmen mahnen, dass technische Sicherheit und einfache Bedienbarkeit gleichermaßen gewährleistet sein müssen.

Einordnung: Digitalisierung mit Druck

Die ePA zeigt exemplarisch, wie der Staat Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt: zunächst mit Anreizen, dann mit Verpflichtungen und schließlich mit Sanktionen. Der Nutzen einer durchgängigen digitalen Akte ist erheblich, etwa um Doppeluntersuchungen zu vermeiden und Behandlungen besser abzustimmen. Damit das Projekt gelingt, braucht es jedoch funktionierende Technik, akzeptable Abläufe für die Praxen und das Vertrauen der Versicherten.


Dieser Beitrag ordnet ein Digitalisierungsvorhaben im Gesundheitswesen redaktionell ein und stellt keine Rechtsberatung dar. Genannte Pflichten und Sanktionen entsprechen dem öffentlich berichteten Stand; im Einzelfall gelten die Vorgaben der zuständigen Stellen.