Wer über Deutschlands Forschungsmilliarden mitentscheidet: die stille Mechanik der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
Sie taucht selten in Schlagzeilen auf, verteilt aber Jahr für Jahr Milliarden: In der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz stimmen Bund und Länder ab, was die deutsche Forschung fördert. Eine aktualisierte Geschäftsgrundlage rückt nun in den Blick, wie diese Entscheidungen überhaupt zustande kommen.
Wenn in Deutschland über die großen Linien der Forschungsförderung entschieden wird, geschieht das nicht in einem Ministerium allein und auch nicht im Bundestag, sondern in einem Gremium, dessen Namen die wenigsten kennen: der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, kurz GWK. Dass dieses Gremium gerade seine internen Vereinbarungen aktualisiert hat, ist auf den ersten Blick eine Randnotiz. Auf den zweiten Blick berührt es die Frage, wie Bund und Länder in einem föderalen Staat überhaupt gemeinsam Milliarden bewegen.
Ein Gremium zwischen Bund und sechzehn Ländern
Die GWK wurde 2008 gegründet und stützt sich auf Artikel 91b des Grundgesetzes. Dieser Artikel erlaubt es Bund und Ländern, „in Fällen überregionaler Bedeutung" bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenzuwirken. In der Praxis heißt das: An einem Tisch sitzen die Wissenschafts- und die Finanzressorts des Bundes und aller sechzehn Länder und entscheiden gemeinsam über Inhalte und Geld.
Über die GWK laufen einige der größten Posten des deutschen Wissenschaftssystems. Dazu zählen die Exzellenzstrategie für die Hochschulen, der „Pakt für Forschung und Innovation" sowie die gemeinsame Grundfinanzierung der großen außeruniversitären Forschungsorganisationen – der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft. Es geht also nicht um Projektförderung im Klein-Klein, sondern um die Grundpfeiler, auf denen Institute, Programme und tausende Stellen ruhen.
Warum Abstimmungsregeln mehr sind als Formalie
Genau deshalb ist es kein bloßer Verwaltungsakt, wenn die GWK festlegt, wie sie zu Beschlüssen kommt. Wo Bund und Länder gemeinsam zahlen, muss geregelt sein, wer wie viel Gewicht hat und wann eine Entscheidung zustande kommt. Nach den aktualisierten Grundlagen erfordern Beschlüsse grundsätzlich eine qualifizierte Mehrheit, die sowohl die Zustimmung des Bundes als auch die einer klaren Mehrheit der Länder voraussetzt. Der Bund kann damit nicht gegen die Länder entscheiden – und eine kleine Gruppe von Ländern kann den Bund nicht überstimmen.
Diese Konstruktion ist typisch für den deutschen Föderalismus: Sie macht schnelle Alleingänge unwahrscheinlich und zwingt zum Ausgleich. Kritiker sehen darin eine Bremse, weil ambitionierte Vorhaben an Einstimmigkeitszwängen zäh werden können. Befürworter halten dagegen, dass gerade die breite Rückendeckung Programme über Wahlperioden hinweg stabil hält – ein Wert an sich in einem Bereich, der auf langen Atem angewiesen ist.
Was auf dem Spiel steht
Für die Öffentlichkeit bleibt die GWK meist unsichtbar, obwohl ihre Beschlüsse mittelbar bis in Hörsäle und Labore wirken. Ob eine Universität sich „Exzellenz" nennen darf, ob ein Forschungsinstitut planbar wächst, ob Nachwuchsprogramme fortgeführt werden: Vieles davon wird hier vorbereitet und beschlossen. Dass die Beteiligten ihre Spielregeln nachschärfen, ist deshalb weniger bürokratische Pflichtübung als ein Hinweis darauf, wie viel Abstimmungsaufwand hinter scheinbar selbstverständlicher Forschungsförderung steckt.
Interessant wird die Mechanik vor allem in Zeiten knapper Kassen. Wenn Bund und Länder um jede Milliarde ringen, entscheidet die Frage, wer wen überstimmen kann, mit darüber, welche Schwerpunkte gesetzt werden – und welche leer ausgehen. Ein Gremium, das kaum jemand kennt, wird so zum Ort, an dem sich der Zustand des deutschen Wissenschaftsstandorts ein Stück weit ablesen lässt.
Dieser Beitrag ordnet ein öffentlich diskutiertes Thema redaktionell ein und gibt keine Rechts- oder Politikberatung. Angaben zu einzelnen Beschlüssen und Verfahren können sich ändern.