Wenn das Finanzamt angeblich per Mail prüft: Die Masche mit der falschen Prüfungsanordnung
Betrüger verschicken derzeit E-Mails, die eine Betriebsprüfung ankündigen und täuschend echt nach Finanzamt aussehen. Dahinter steckt eine Phishing-Welle, vor der inzwischen mehrere Landesfinanzverwaltungen warnen – und die vor allem Unternehmen treffen soll.
Eine E-Mail vom Finanzamt, Betreff „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO", im Anhang angeblich das amtliche Schreiben zur bevorstehenden Betriebsprüfung: Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ist das ein Moment, der sofort Aufmerksamkeit erzeugt. Genau darauf setzen die Absender – denn die Nachricht kommt nicht von der Steuerverwaltung, sondern von Kriminellen. Eine Düsseldorfer Unternehmensberatung berichtete zuletzt öffentlich, selbst eine solche Mail erhalten zu haben, und warnte andere Betriebe davor. Der Fall ist kein Einzelphänomen: Gleich mehrere Landesfinanzverwaltungen haben in den vergangenen Wochen vor der Masche gewarnt.
Wie die Masche funktioniert
Das Grundmuster ähnelt anderen Phishing-Angriffen, ist aber geschickt auf den Behördenkontext zugeschnitten. Die Mail gibt vor, aus der Poststelle eines Finanzamts zu stammen, und kündigt eine „Außenprüfung nach § 193 der Abgabenordnung" an. Im Text wird auf einen angehängten PDF-Bescheid verwiesen. Wer die Datei öffnet, stellt allerdings fest, dass es sich nicht um ein PDF handelt, sondern um eine HTML-Datei. Sie leitet auf eine nachgebaute Seite weiter oder fordert direkt zur Eingabe eines Passworts auf. Ziel ist es, Zugangs- und Kontodaten abzugreifen – ein klassischer Versuch, an Anmeldeinformationen zu gelangen.
Nach Angaben der Thüringer Finanzverwaltung trugen die dort aufgetretenen Nachrichten einen Betreff mit der Formulierung „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO" samt Datum. Auch die Finanzverwaltungen in Schleswig-Holstein und Berlin haben Steuerpflichtige öffentlich gewarnt. Die Behörden betonen übereinstimmend, dass sie sensible Daten wie Steuernummern, Bankverbindungen oder PINs niemals per E-Mail abfragen.
Woran sich der Betrug erkennen lässt
Mehrere Merkmale entlarven die Fälschungen, wenn man genau hinsieht. Der angezeigte Absendername passt in der Regel nicht zu einer echten Behördenadresse. Der angekündigte PDF-Anhang entpuppt sich als HTML-Datei – ein deutliches Warnsignal. Und es fehlt die vollständige, amtliche Signatur, wie sie echte Schreiben tragen. Hinzu kommt ein grundsätzlicher Punkt: Steuerlich relevante Mitteilungen werden in Deutschland nicht als E-Mail-Anhang verschickt, sondern über das gesicherte ELSTER-Postfach oder klassisch per Brief. Eine echte Prüfungsanordnung erreicht Betriebe zudem vom zuständigen regionalen Finanzamt – nicht über eine Ministeriums- oder Poststellen-Mail.
Warum gerade Unternehmen im Visier stehen
Dass die Angreifer den Umweg über eine angebliche Betriebsprüfung wählen, hat einen einfachen Grund: Die Ankündigung erzeugt Druck. Eine Außenprüfung bedeutet Aufwand, Fristen und im Zweifel Nachzahlungen – wer eine solche Mail bekommt, klickt schneller, als er nachdenkt. Kleine und mittlere Betriebe ohne eigene IT-Abteilung sind dabei besonders exponiert, weil bei ihnen oft dieselbe Person Buchhaltung, Posteingang und Passwörter verwaltet. Der psychologische Hebel – Autorität einer Behörde plus Zeitdruck – gehört zu den wirksamsten Werkzeugen im Repertoire von Cyberkriminellen.
Was im Verdachtsfall gilt
Fachleute raten bei verdächtigen Nachrichten stets zum selben Vorgehen: keine Anhänge öffnen, keine Links anklicken, keine Daten eingeben. Im Zweifel hilft ein Anruf beim zuständigen Finanzamt über eine offiziell recherchierte Nummer – nicht über Kontaktdaten aus der Mail selbst. Verdächtige E-Mails lassen sich löschen und, wo möglich, an die Verbraucherzentrale oder das eigene IT-Sicherheitsteam melden. Wer bereits Daten eingegeben hat, sollte betroffene Passwörter umgehend ändern und, falls Bankdaten betroffen sind, das Kreditinstitut informieren.
Die aktuelle Welle zeigt vor allem eines: Betrugsmaschen werden professioneller und passen sich gezielt an Behördenkommunikation an. Ein gesundes Misstrauen gegenüber unerwarteten Mails bleibt der beste Schutz – gerade dann, wenn ein amtlich klingender Absender zur Eile drängt.
Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zu einer Prüfungsanordnung wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren steuerlichen Berater.