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Pflicht zur Offenlegung: Was die KI-Kennzeichnung ab August für Unternehmen bedeutet

Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzregeln des EU-KI-Gesetzes: Wer Bilder, Stimmen, Videos oder öffentlich verbreitete Texte von einer KI erzeugen lässt, muss das kenntlich machen. Was zunächst nach einem simplen Hinweis klingt, zerfällt bei näherem Hinsehen in vier sehr unterschiedliche Pflichten – mit Fristen, die nicht alle am selben Tag beginnen.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Mit dem 2. August 2026 wird ein Teil der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz wirksam, der die meisten Menschen im Alltag betrifft: die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Der Grundgedanke ist einfach – wer mit einer Maschine interagiert oder maschinell erzeugte Inhalte sieht, soll das erkennen können. In der praktischen Umsetzung ist die Regel jedoch alles andere als ein einzelner Warnhinweis. Fachleute unterscheiden vier Kreise von Pflichten, die verschiedene Akteure treffen und technisch wenig miteinander zu tun haben.

Vier Pflichten, zwei Adressaten

Die erste Pflicht betrifft Chatbots: Systeme, die mit Menschen sprechen oder schreiben, müssen offenlegen, dass hier kein Mensch antwortet – es sei denn, das ist ohnehin offensichtlich. Die zweite richtet sich an die Anbieter generativer KI. Sie müssen dafür sorgen, dass erzeugte oder veränderte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar als KI-Erzeugnis markiert sind, etwa über Metadaten oder Wasserzeichen. Die dritte Pflicht trifft die Nutzer solcher Systeme: Wer sogenannte Deepfakes erstellt – realistisch wirkende, aber künstliche Darstellungen von Personen oder Ereignissen –, muss diese sichtbar oder hörbar als künstlich kennzeichnen. Und viertens müssen KI-generierte Texte, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen, als solche ausgewiesen werden.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Anbieter und Betreiber. Der Anbieter baut das KI-System und ist für die technische, maschinenlesbare Markierung zuständig. Der Betreiber setzt es ein – und trägt die Verantwortung für die sichtbare Offenlegung dort, wo Inhalte an die Öffentlichkeit gelangen. Eine rein maschinenlesbare Markierung im Hintergrund genügt bei Deepfakes ausdrücklich nicht; hier verlangt das Gesetz laut den einschlägigen Auslegungen einen für Menschen wahrnehmbaren Hinweis.

Die Ausnahmen entscheiden über den Alltag

So streng die Regel klingt, so praxisrelevant sind ihre Ausnahmen. Für Texte gilt: Übernimmt eine natürliche Person die redaktionelle Verantwortung und prüft den Inhalt inhaltlich, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Damit bleibt der Einsatz von KI als Schreibwerkzeug in Redaktionen und Unternehmen grundsätzlich möglich, solange am Ende ein Mensch für das Ergebnis geradesteht. Bei Deepfakes gibt es eine Ausnahme für offenkundig künstlerische, satirische oder fiktionale Werke – ein fliegender Drache über der Frankfurter Skyline täuscht niemanden und muss deshalb nicht wie eine gefälschte Videoansprache behandelt werden. Wo genau die Grenze zwischen harmloser Fiktion und täuschender Manipulation verläuft, wird die Aufsichtspraxis erst noch klären müssen.

Symbole, Fristen und offene Fragen

Wie die Kennzeichnung konkret aussieht, regelt die Verordnung nicht bis ins Detail. Für die technische Seite hat die EU-Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte erarbeitet, der laut Kommissionsangaben auch einheitliche Symbole und ein mehrstufiges Markierungssystem vorsieht. Solche Kodizes sind kein Gesetz, sie sollen aber Orientierung geben, wie sich die Pflichten erfüllen lassen. Auch bei den Fristen lohnt der zweite Blick: Die sichtbare Offenlegung von Deepfakes und Informationstexten beginnt am 2. August 2026, während sich Details der maschinenlesbaren Markierung nach Angaben mehrerer Rechtsquellen erst in den Monaten danach vollständig einspielen. Wer sich auf ein einziges Stichdatum verlässt, greift also zu kurz.

Für Unternehmen ist der praktische Kern weniger die Frage, ob sie kennzeichnen müssen, sondern wo in ihren Abläufen KI überhaupt zum Einsatz kommt – oft an Stellen, die niemand systematisch erfasst hat. Verstöße können teuer werden: Die Verordnung sieht für Transparenzverstöße Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Wie hart die Aufsicht in der Anfangsphase durchgreift, ist offen – der Aufwand, die eigenen Prozesse zu durchleuchten, fällt aber schon vorher an.


Dieser Beitrag ordnet eine regulatorische Entwicklung redaktionell ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung des eigenen KI-Einsatzes sollten Unternehmen fachkundigen Rat einholen.