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Der Zwang zum Wasserzeichen: Was die neue KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026 verlangt

Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzregeln des europäischen KI-Gesetzes. Sie sollen kenntlich machen, was von einer Maschine stammt – und stellen Unternehmen vor die Frage, wie man Künstliches überhaupt sichtbar markiert.

Von Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Von der Kür zur Pflicht

In Fachinterviews und Weiterbildungsangeboten ist derzeit viel von „EU-Symbolen“ für KI-Inhalte die Rede. Der Anlass ist ein konkreter Stichtag: Am 2. August 2026 treten die Transparenzpflichten des EU-KI-Gesetzes (AI Act) in Kraft. Anders als die Bezeichnung „Symbol“ nahelegt, schreibt das Gesetz kein einheitliches Logo vor. Es verlangt vielmehr, dass bestimmte KI-erzeugte oder KI-veränderte Inhalte als solche erkennbar gemacht werden – teils für den Menschen sichtbar, teils maschinenlesbar im Hintergrund.

Vier Pflichten, ein Ziel

Der maßgebliche Artikel 50 des Gesetzes lässt sich in vier Bereiche gliedern. Erstens müssen Nutzer erfahren, wenn sie mit einer KI sprechen, etwa mit einem Chatbot. Zweitens sollen synthetische Bilder, Videos, Audios und Texte technisch markiert werden, sodass Maschinen ihre künstliche Herkunft erkennen. Drittens sind sogenannte Deepfakes – täuschend echt wirkende, künstlich erzeugte oder veränderte Medien – offenzulegen. Viertens gilt eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Das gemeinsame Ziel: Desinformation und Täuschung erschweren, ohne den Einsatz von KI selbst zu verbieten.

Für wen die Regeln gelten

Die Transparenzpflichten greifen unabhängig von der Risikoklasse eines Systems – sie betreffen also nicht nur Hochrisiko-Anwendungen, sondern generative KI ganz allgemein. In der Pflicht stehen sowohl die Anbieter der Systeme als auch die Betreiber, die sie einsetzen. Für Redaktionen, Agenturen und Unternehmen, die KI zur Text-, Bild- oder Videoproduktion nutzen, wird die Frage praktisch: Ab wann ist ein Inhalt „wesentlich“ von KI verändert – und wie kennzeichnet man das, ohne jede Bildbearbeitung zum Deepfake zu erklären? Hier liegt der Streit im Detail, den Aufsicht und Praxis erst noch austragen müssen.

Warum die Technik hinterherhinkt

Die für den Menschen sichtbare Kennzeichnung ist der leichtere Teil. Schwieriger ist die maschinenlesbare Markierung, etwa über unsichtbare Wasserzeichen oder Metadaten. Solche Verfahren existieren, sind aber nicht fälschungssicher: Ein Screenshot, eine Komprimierung oder ein Zuschnitt können die Spuren entfernen. Fachleute weisen deshalb darauf hin, dass die Kennzeichnung ein Baustein bleibt, kein Allheilmittel. Sie hilft im redlichen Umgang, hält aber niemanden auf, der bewusst täuschen will.

Ein Signal über die Grenzen hinaus

Der finanzielle Rahmen macht deutlich, wie ernst es die EU meint: Verstöße gegen die Transparenzvorgaben können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Weil viele große KI-Anbieter global tätig sind, dürfte die europäische Regel – ähnlich wie einst die Datenschutz-Grundverordnung – über den Kontinent hinaus wirken. Für Nutzerinnen und Nutzer könnte sich mittelfristig eine Gewohnheit einstellen, die heute noch fehlt: der beiläufige Blick darauf, ob ein Bild, eine Stimme oder ein Text von einem Menschen oder einer Maschine stammt.


Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext des EU-KI-Gesetzes und die dazu ergehenden Leitlinien.