Der Assistent, der Urteile erfindet: Warum KI in Kanzleien Chance und Haftungsfalle zugleich ist
Wissenschaftseinrichtungen und Fortbildungsanbieter werben derzeit mit Workshops zu Künstlicher Intelligenz in der juristischen Praxis. Dahinter steht ein Wandel, der Routinearbeit beschleunigt – und zugleich eine neue Klasse von Fehlern in die Rechtsberatung trägt.
In diesen Wochen häufen sich die Einladungen: Ein Wissenschaftsdienst kündigt einen Workshop zu Künstlicher Intelligenz in der juristischen Praxis an, eine Fortbildungsakademie wirbt für ein Seminar zu Compliance und KI. Solche Veranstaltungen sind für sich genommen unspektakulär. In ihrer Häufung zeigen sie aber, dass ein Werkzeug in der Rechtsbranche angekommen ist, das dort bis vor Kurzem als Spielerei galt.
Vom Experiment zum Alltagswerkzeug
Noch 2024 war der Einsatz von Sprachmodellen in Kanzleien vor allem eine Frage des Ausprobierens. Inzwischen beschreiben Beobachter der Branche 2026 als das Jahr, in dem KI vom Experiment zum festen Bestandteil des Arbeitsalltags wird. Die Verlockung ist naheliegend: Verträge sichten, Schriftsätze vorstrukturieren, Rechtsprechung durchsuchen, Standardschreiben entwerfen – überall dort, wo Juristinnen und Juristen Zeit an Routine verlieren, verspricht die Automatisierung Entlastung. Die eigentliche juristische Bewertung, so das Versprechen, bleibt dann für den Menschen.
Das Problem mit den erfundenen Urteilen
Doch genau an dieser Stelle liegt die Schwäche der Technik. Allgemeine Sprachmodelle neigen zu sogenannten Halluzinationen – sie erfinden Paragrafen, Urteile und Auslegungen, die es nie gegeben hat, und präsentieren sie im Brustton der Überzeugung. Im juristischen Kontext ist das besonders heikel, weil sich Fachsprache und Alltagssprache gerade hier stark unterscheiden und Fehler nicht auf den ersten Blick auffallen. In mehreren Ländern mussten Gerichte bereits Schriftsätze zurückweisen, in denen frei erfundene Präzedenzfälle zitiert wurden. Ein falsch wiedergegebenes Aktenzeichen kann eine ganze Argumentation entwerten.
Wer haftet, wenn die Maschine irrt?
Damit rückt eine Frage in den Vordergrund, die sich mit jeder neuen Technik stellt: Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas schiefgeht? Nach herrschender Einschätzung kommen Entwickler, Anbieter und Anwender infrage – doch wer die Ausgabe einer KI ungeprüft übernimmt und weiterverbreitet, steht schnell selbst in der Pflicht. Fachleute weisen darauf hin, dass der Einsatz solcher Systeme ohne dokumentierte Prüf- und Sicherungsschritte als fahrlässig gewertet werden kann. Für Kanzleien und Rechtsabteilungen heißt das: Die Maschine ersetzt nicht die Sorgfaltspflicht, sie verlagert sie höchstens.
Der AI Act rückt näher
Hinzu kommt der regulatorische Rahmen. Mit der KI-Verordnung der EU, dem sogenannten AI Act, greifen ab August 2026 die Bußgeldvorschriften; bis Ende des Jahres sollen die strengeren Anforderungen weitgehend gelten. Betroffen sind unter anderem der Umgang mit Trainingsdaten und die Frage, wie verhindert wird, dass sensible Mandantendaten in ein Modell einfließen oder aus ihm wieder auftauchen. Für die Rechtsberatung, deren Geschäftsgrundlage die Verschwiegenheit ist, wird das zu einer zentralen Herausforderung.
Was das für die Praxis heißt
Die Fortbildungswelle ist insofern folgerichtig: Sie reagiert auf eine Verunsicherung, die real ist. Wer KI in der juristischen Arbeit nutzen will, muss zweierlei zugleich beherrschen – die Möglichkeiten der Technik und die Grenzen, an denen sie zur Haftungsfalle wird. Spezialisierte, mit geprüften Rechtsquellen arbeitende Systeme gelten dabei als weniger anfällig als frei verfügbare Allzweckmodelle, sind aber kein Freibrief. Am Ende bleibt die nüchterne Erkenntnis, die sich durch die Geschichte fast jeder Bürotechnik zieht: Das Werkzeug wird schneller, die Verantwortung dafür aber nicht kleiner.
Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung eines Branchentrends und keine Rechtsberatung. Für die Bewertung konkreter Einzelfälle sollten fachkundige Personen hinzugezogen werden.